Die Fremdenlegion (frz.: Légion étrangère) besteht aus freiwilligen Männern aus über 130 Nationen, die als Zeitsoldaten Armeedienst für Frankreich leisten. Die Fremdenlegion gehört damit zum französischen Heer. Daraus ergibt sich, dass die Angehörigen der Fremdenlegion reguläre Soldaten und keine Söldner sind. Frauen sind nicht zugelassen für die Fremdenlegion.
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Die französische Fremdenlegion wurde 1831 gegründet um vor allem die afrikanischen Kolonien Frankreichs abzusichern. Zählte die Truppe früher bis zu 35.000 Mann, ist sie heute auf weniger als 7.700 Mann geschrumpft. Einsatzgebiete finden sich heute in Kourou (Objektschutz am Weltraumbahnhof in Französisch-Guayana) sowie in Dschibuti am Horn von Afrika.
Heutzutage werden Legionäre nicht mehr wie früher kriegsführend, sondern überwiegend zur Kriegsverhinderung im Rahmen von UNO- oder NATO-Aufträgen (z.B. in Bosnien, Kosovo, Afghanistan), zur Friedenschaffung und -erhaltung, zur Evakuierung gefährdeter Menschen, zu humanitärer Hilfe, zur Wiederherstellung von Infrastrukturen und zur Katastrophenhilfe eingesetzt. Daneben stehen sie zu riskanten Spezialeinsätzen wie Dschungel-, Gebäude-, Nacht- und Antiterrorkampf und Geiselbefreiungen bereit.
Die französische Fremdenlegion wurde am 9. März 1831 von König Louis Philippe in der Nachfolge diverser Vorläuferregimenter ins Leben gerufen. Eines dieser Regimenter war das Regiment de Hohenlohe unter dem Kommando von Ludwig Aloys von Hohenlohe-Bartenstein im Dienste französischer Royalisten zur Zeit der französischen Revolutionskriege, das später vom französischen König Charles X. übernommen wurde. Da Frankreich die Kolonialisierung von Algerien plante, brauchte es Truppen für dieses Unternehmen. Zur selben Zeit hatten sich viele Ausländer in Frankreich, überwiegend in Paris, angesiedelt. Mit der Aufstellung der Legion bekam König Louis Philippe die nötigen Truppen und konnte zugleich eine unerwünschte Bevölkerungsschicht aus Paris reduzieren. Das ist der hauptsächliche Grund, weshalb das tags darauf per Dekret offiziell bestätigte Gesetz vom 9. März 1831 (la Loi du 9 mars 1831) festschreibt, dass die Fremdenlegion nur außerhalb der kontinentalen Grenzen des Königreichs eingesetzt werden darf. Die Fremdenlegion kam während der meisten französischen Kolonialkriege zum Einsatz, später auch bei Friedenseinsätzen.
Die größte Niederlage ihrer Geschichte hat „die Legion“ in Indochina erlitten, als eine Kampfgruppe in der Schlacht von Dien Bien Phu aufgerieben wurde.
Der Kampf um Camerone gilt in der Fremdenlegion als Symbol für den Kampf bis zur letzten Patrone und, wenn es sein muss, bis zum letzten Mann, zur Erfüllung eines gegebenen Wortes und erhaltener Aufträge. Dort konnten sich drei Offiziere und 62 Legionäre einen Tag lang gegen 2.000 Mexikaner behaupten. Die letzten sechs noch kampffähigen Legionäre (Sous-Lieutenant Maudet, Caporal Maine, die Legionäre Catteau, Wensel, Constantin und Leonhard) kämpften schließlich ohne Munition und nur mit aufgepflanztem Bajonett weiter. Die letzten zwei Legionäre unter dem Kommando von Caporal Maine kapitulierten nur unter der Bedingung, ihre Waffen behalten und sich um ihre verwundeten Kameraden kümmern zu dürfen.
Heute wird die Fremdenlegion überall dort eingesetzt, wo der französische Staat seine Interessen im NATO- oder europäischen Verbund verteidigt, historische Verpflichtungen hat (Beispiel Elfenbeinküste) oder französische Staatsbürger in Gefahr sind. Sie untersteht, wie im Jahre 1831, auch noch gegenwärtig nur einer Person: dem französischen Staatsoberhaupt, heute also dem Präsidenten.
Die Einheiten verfügen über spezialisierte Einsatzbereiche, die Legion verfügt über Panzer-, Infanterie-, Pionier- und Führungstruppen.
Die Legion ist heute wie folgt gegliedert:
Dabei sind die Stärken der einzelnen Regimenter höchst unterschiedlich, die Bezeichnung Regiment hat mehr historische Gründe und entspricht nicht den bei anderen Regimentern üblichen Stärken und Gliederungsverhältnissen. Das derzeit personalstärkste Regiment der Fremdenlegion ist das 2° REI.
Nach drei Jahren Dienstzeit kann man die französische Staatsbürgerschaft erwerben. Faktisch bleibt der Fremdenlegionär aber so lange Ausländer, bis er mindestens die in seinem Vertrag verlangten fünf Jahre Dienst geleistet hat und dann einen Anspruch auf eine zehnjährige Aufenthaltserlaubnis für Frankreich bekommt.
Nach 15 Jahren Dienst bekommt der Legionär eine lebenslange Pension ausgezahlt, die auch ins Ausland bezahlt werden kann. Neben der Pension unterhält der französische Staat spezielle „Altenheime“ für Veteranen, die nur für Legionäre zugänglich sind. Die größte Einrichtung ist das Invalidenheim (I.I.L.E.) der Fremdenlegion im südfranzösischen Puyloubier.
In den Anfängen der Legion wurde die Identität des Bewerbers nicht oder nur oberflächlich geprüft. Heute werden Bewerber für die EVs (Engagés Volontaires = freiwillige Bewerber) eingehend sicherheitsüberprüft und mehrere Wochen lang medizinisch und psychologisch untersucht. Diese Tests werden teilweise schon in den Rekrutierungsbüros vorgenommen und bei erster Eignung für den Dienst in der Fremdenlegion in Aubagne bei Marseille fortgesetzt. Die Befragungen und Verhöre der Kandidaten aus der ganzen Welt finden beim (früher) gefürchteten Deuxième Bureau (im Legionärsdeutsch auch Gestapo genannt), der heutigen DSPLE (Division de Securité et Protection de la Légion Étrangère) statt, welche sich ebenfalls in Aubagne befindet. Immer noch kann man während der Dienstzeit einen anderen Namen annehmen. Es wird bei Bedarf eine neue Identität vergeben, die den Legionär vor (unangenehmen) Anfragen und Auskunftsersuchen schützt. Dieses sogenannte Anonymat beinhaltet einen neuen Vor- und Familiennamen, einen neuen Geburtsort und ein neues Geburtsdatum. Spätestens mit dem Austritt aus der Fremdenlegion erlischt diese falsche Identität.
Die Legion unterhält derzeit in Frankreich 9 Rekrutierungsbüros (PRLE), 1 Informations-/Vorauswahl-Zentrum in Paris (PILE Nord und Centre de présélection Nord) und das Auswahlzentrum in Aubagne, die rund um die Uhr besetzt sind. Eine Anwerbung für die Fremdenlegion in Deutschland ist nach StGB strafbar. Die meisten Mannschaftsdienstgrade sind Personen aus Osteuropa und den Nachfolgestaaten der GUS.
Unverwechselbares Erkennungszeichen der Fremdenlegionäre ist das weiße Käppi („Képi blanc“), welches jedoch nur von Mannschaftsdienstgraden (Légionnaire de 2ème classe, Légionnaire de 1ère classe, Caporal und Caporal-Chef) getragen wird. Die Barettfarbe in der Legion ist grün (Béret vert) und das Barettabzeichen (Insigne béret) wird – wie in der gesamten französischen Armée – rechts getragen. Das Wappen der Legion ist eine siebenflammige Granate, die auf das unmittelbare Vorgängerregiment, das Regiment Hohenlohe, zurückgeht. Die Farben der Legion sind Grün und Rot. Die Devise der Legion lautet „Legio Patria Nostra“ (Lateinisch: Die Legion ist unser Vaterland).
Ebenfalls unverkennbar ist der typische Schritt der Legionäre beim Marschieren. Während die anderen Armee-Einheiten in der Regel mit einer Schrittzahl von 120 Schritt pro Minute marschieren, werden in der Legion nur 88 Schritte in der Minute zurückgelegt. Am französischen Nationalfeiertag (14. Juli) zählt die Fremdenlegion immer zu den am meist beklatschten Einheiten. Durch ihren langsamen Marsch defiliert die Legion immer am Ende der Fußtruppen über die Champs-Elysée, der berühmten Prachtstraße in Paris, angeführt von der Musikformation der Legion und den vollbärtigen Pionieren, die in ihrer traditionellen Paradeuniform (Lederschürze, weiße Handschuhe und Schnürsenkel) und geschulterter Axt an der Ehrentribüne vorbeiziehen.
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