Sportschifffahrt ist der Oberbegriff für die nicht gewerblich betriebene Schifffahrt mit beliebigen Wasserfahrzeugen auf allen Arten von Gewässern (Binnen-, Küstengewässer und Hochsee) und stellt den Gegensatz zur gewerblich betriebenen Berufsschifffahrt dar.
Der Begriff war genaugenommen ein Unterpunkt der Freizeitschifffahrt; dieser Begriff ist jedoch nicht mehr geläufig und wird, wenn überhaupt, meist als „Sport- und Freizeitschifffahrt“ gebraucht.
Die Sportschifffahrt im heutigen Sinne begann um das Jahr 1910 herum, als Verbrennungsmotoren so klein und zuverlässig wurden, dass sie auch in Wasserfahrzeugen eingebaut werden konnten. Bei gleich starker Motorleistung waren diese Motoren wesentlich kleiner, billiger und einfacher zu bedienen als die bis dahin üblichen Dampfmaschinen. Wer es sich leisten konnte, kaufte sich ein „Lustboot“, wie die Bezeichnung für Sport- und Freizeitboote damals lautete. Gerade um Metropolen wie Berlin, Paris, London oder Konstantinopel herum boomte die Verbreitung solcher Wasserfahrzeuge, was dazu führte, dass die zuständigen Behörden in den jeweiligen Staaten eine gesetzlich verankerte Unterscheidung zwischen der gewerblichen und der nicht gewerblichen Schiffahrt zu treffen begannen.
Im Wirtschaftsboom bis zum Börsenkrach 1928 wurden die „Lustboote“ immer größer und seetüchtiger. Noch vor 1920 waren die definierten Unterschiede zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Seefahrt von der Binnenschifffahrt auf die (Hoch-) Seeschifffahrt ausgedehnt worden.
Die größten Unterschiede zwischen Berufs- und Sportschifffahrt aus rechtlicher Sicht lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Der Unterschied zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher Schifffahrt lässt sich auf jeden Fall nicht immer an der Größe der Wasserfahrzeuge festmachen. Große Luxusyachten können rechtlich durchaus aus Sportboote zählen, während ein kleines Schlauchboot einer Fregatte, eines Passagierschiffes oder einer Werft zur Berufsschifffahrt zählt, weil es gewerblich betrieben wird.
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