Feuerwehreinsatz.JPG Eine Freiwillige Feuerwehr (offizielle Abkürzung FF, aber auch FFw) ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, mitunter neben einigen hauptamtlichen Kräften, zusammensetzt. Im Gegensatz zur Berufsfeuerwehr können letztere jedoch nicht ständig einen Zug besetzen. Die Organisation, den Brandschutz größtenteils mit Freiwilligen Feuerwehren abzudecken, hat sich vor allem in den deutschsprachigen Ländern durchgesetzt, während in den meisten anderen Ländern andere Organisationsformen vorherrschen.
In Deutschland sind in Städten, Gemeinden und Ortschaften mit weniger als 100.000 Einwohnern in der Regel Freiwillige Feuerwehren für den Brandschutz zuständig. Aber auch in Städten mit einer Berufsfeuerwehr haben sich Freiwillige Feuerwehren als Unterstützung vielfach bis heute erhalten bzw. werden in Folge der kommunalen Finanzknappheit wieder verstärkt ausgebaut.
In Österreich ist die Struktur ähnlich wie in Deutschland aufgebaut. Auch dort gelten in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Feuerwehrgesetze. So gibt es auch dort unterschiedliche Regelungen was die Errichtung von Freiwilligen und Berufsfeuerwehren betrifft. In Tirol z. B. ist grundsätzlich in jeder Gemeinde eine Freiwillige Feuerwehr vorgeschrieben. Wenn keine zustande kommen kann, besteht wie in Deutschland die Möglichkeit einer Pflichtfeuerwehr. Vor allem aus finanziellen, aber auch aus historischen Gründen blieben die freiwilligen Strukturen überwiegend erhalten. So gibt es in Österreich nur sechs Berufsfeuerwehren; nämlich Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz und Klagenfurt. In den Landeshauptstädten Eisenstadt, St. Pölten und Bregenz werden ausschließlich Freiwillige Feuerwehren eingesetzt. Außer in Graz gibt es auch in den übrigen Landeshauptstädten Freiwillige Feuerwehren.
Eine der ältesten freiwilligen Feuerwehren auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik ist die Feuerwehr der Stadt Saarlouis im heutigen Saarland. Sie wurde 1811 von der damaligen französischen Regierung gegründet. Sie ist somit eine der ältesten freiwilligen Feuerwehren des heutigen Deutschlands, wenn nicht gar die älteste: Im Jahre 1811, kurz nach einem in dem Nachbardorf Fraulautern ausgebrochenen großen Brande, wurde auf Beschluss des Magistrats der Stadt Saarlouis die bestehende Feuerlöscher-Kompanie unter Genehmigung des Präfekten von Metz Vaublanc durch den Oberbürgermeister Renauld neu organisiert. Diese Neubildung geschah zu einer Zeit, als Napoleon ein Dekret für die Pariser Feuerwehr erlassen hatte, dessen Kerngedanken Freiwilligkeit der Rekrutierung der Mannschaft, militärisch straffe Organisation und unbezahlter Dienst, also Ehrenamtlichkeit, waren. Obwohl dieses Dekret ausdrücklich nur für Paris galt, die Brandschutzproblematik aber überall die Gleiche war, erließen in der Folge auch die Präfekturen in Frankreich für ihre Verantwortungsbereiche vergleichbare Dekrete (z. B. der Präfekt Vaublanc für die Stadt Metz 1812).
In Deutschland entstanden 1846 die ersten deutsch gegründeten Freiwilligen Feuerwehren in Heidelberg und Durlach (Karlsruhe). Meist sind sie aus politisch revolutionär eingestellten Turnvereinen hervorgegangen (siehe Badische Revolution). Die Freiwilligen Feuerwehren verwendeten damals neuartige und leistungsfähigere Spritzen, die vom Heidelberger Ingenieur Karl Metz gefertigt wurden. Da diese Spritzen noch muskelbetrieben waren, war ihre Bedienung anstrengend und erforderte besondere Fitness.
Zu den ersten Einsätzen wurde die Heidelberger Freiwillige Feuerwehr gar nicht gerufen. Sie beeindruckte den Stadtrat aber dadurch, dass sie sehr schnell und erfolgreich arbeitete und durch bisher in der Brandbekämpfung nicht gekannter Organisation und Logistik. Die Idee setzte sich schnell durch, und schon wenige Jahre später gab es in der Region zahlreiche weitere ähnliche Organisationen.
Der Begriff Feuerwehr wurde übrigens 1847 das erste mal in einer Karlsruher Zeitung verwendet. Christian Hengst hatte 1846 in Durlach eines der ersten freiwilligen Pompier-Corps gegründet und setzte bei einem Großbrand in Karlsruhe die Stadtspritze Nr.2 von Metz ein. Dies brachte die neuen Methoden der Brandbekämpfung tagelang in die überregionale Presse.
Auch in Österreich wurden in den 1860er Jahren die ersten freiwilligen Feuerwehren gegründet, die auch oft den Rettungsdienst übernahmen. Aus den Reihen der vorher unorganisierten Bürger wurden Feuerwehrvereine gegründet, die dadurch auch leichter Geldmittel erhielten. Die erste freiwillige Betriebsfeuerwehr war bereits 1831 in der kaiserlich-königlichen Tabakfabrik in Schwaz in Tirol. Die erste freiwillige Ortsfeuerwehr im heutigen Österreich war die 1857 gegründete Freiwillige Feuerwehr Innsbruck. In der österreichisch-ungarischen Monarchie wurde bereits 1851 eine freiwillige Bürgerwehr in Reichstadt in Böhmen gegründet.
Die nun folgende Alarmierung kann durch unterschiedliche Alarmierungssysteme, wie Sirenen oder per Funkmeldeempfänger durchgeführt werden. Mobiltelefone werden für Feuerwehren nicht, oder nur für eine optionale Sekundäralarmierung eingesetzt. Im Ernstfall – z. B. bei einem Terroranschlag – würde ein Mobiltelefon aller Erfahrung nach nicht funktionieren, da das Mobilfunknetz durch die erhöhte Gesprächsaktivität komplett überlastet wäre. Aber auch bei Stromausfällen im Katastrophenfall sind Mobiltelefone nicht erreichbar. Allein schon in der Silvesternacht sind die Handynetze überreizt. Wenn zu diesem Zeitpunkt ein Einsatz für die Feuerwehr über Mobiltelefone auflaufen würde, könnten die Einsatzkräfte nicht rechtzeitig alarmiert werden. Jedoch nimmt die Alamierung per Flash-SMS mehr und mehr zu, ist aber um ca. 2–3 Minuten später eingelangt als die Alarmierung per Pager. Funkmeldeempfänger laufen auf so genannten BOS-Frequenzen, die ausschließlich für Einsatzkräfte vergeben werden.
Nachdem der Alarm bei einer mehr oder weniger großen Anzahl von Empfängern angekommen ist, begeben sich die Einsatzkräfte schnellstmöglichst zur Feuerwache/zum Gerätehaus.
Dies kann mit Problemen verbunden sein, da die Anfahrt mit dem privaten PKW erfolgt. Andere Verkehrsteilnehmer wissen schließlich nicht, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt. Deshalb kennzeichnen einige Feuerwehrleute ihren PKW mit einem Dachaufsetzer und/oder Fahrt mit Warnblinkanlage, wenn sie Sonderrechte in Anspruch nehmen. Ein Wegerecht ist hier generell ausgeschlossen, da ein Blaues Blinklicht und Folgetonhorn in der Regel auf privaten Fahrzeugen nicht installiert werden darf, außer es handelt sich um eine berechtigte Person in der Feuerwehr, wie z. B. der Stadtbrandmeister, Gemeindebrandmeister etc.
Nach dem Anlegen der Einsatzkleidung folgt das Besetzen der relevanten Feuerwehrfahrzeuge und die Fahrt zum Einsatzort (siehe auch Sondersignal).
In Deutschland werden Zivildienstleistende in jeder freiwilligen Feuerwehr, die im Katastrophenschutz mitwirken kann, aufgenommen, vorausgesetzt der Kommandant, das Landratsamt und das Kreiswehrersatzamt bewilligen den Antrag. Sie verpflichten sich, 6 Jahre lang Dienst zu leisten und zu einer Mitarbeit von mindestens 150 Stunden im Jahr. Anträge und Hilfestellung zum genauen Ablauf erhält jeder bei seinem zuständigen Landratsamt. Dabei sind die Zivildienstleistenden gleichzeitig Mitglied der Feuerwehr und einer Katastrophenschutz-Einheit (zwischen 9 und 63 Personen). Großer Vorteil dieser Variante ist:
Abhängig von der Einwohnerzahl, des Gefahrenpotentials der angesiedelten Firmen, der örtlichen Infrastruktur (z. B. Landstraßen oder Autobahnkreuz) und diversen anderen Faktoren wird jede Freiwillige Feuerwehr in eine dieser drei Gruppen eingestuft.
Unter einer Feuerwehr mit Grundausstattung versteht man i. d. R. eine Feuerwehr mit einem Fahrzeug. Darüber hinaus liegt oft schon die Erfordernis einer Stützpunktfeuerwehr vor. Schwerpunktfeuerwehren haben dagegen komplexe Zusatzgefahren zu bewältigen (z. B. Autobahn, Firmen für Gefahrstoffe im Industriegebiet).
Die Bewerber dürfen anfänglich meist nur am regulären Übungsdienst teilnehmen, aber noch keine Einsätze bewältigen. Als nächstes findet ein Grundlehrgang statt, in welchem die Feuerwehrmannanwärter das nötige Grundwissen erwerben und nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung an Einsätzen teilnehmen dürfen. Danach können weitere Fortbildungen erfolgen, zum Beispiel in den Bereichen Atemschutz (zwingend für den Einsatzdienst), BOS-Funk, Arbeiten mit der Motorsäge, LKW-Führerschein und Technische Hilfeleistung.
Weitere Lehrgänge für folgende Dienststellungen: Truppmann, Truppführer, Maschinist, Gruppenführer, Zugführer.
Der Werdegang eines Feuerwehrmannes ist in den Laufbahnverordnungen (Dienstgrade) festgelegt.
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