Freimeister ist ein Bezeichnung aus dem Mittelalter für einen Meister, der keiner Gilde, Zunft oder Zeche unterstellt war.
Die Freimeisterei war eine Ausnahmeregelung zumeist für Kunstmaler, Künstler oder Bildhauer, damit sie ihre Produkte regulär verkaufen konnten.
Der Stadtrat konnte unabhängig von den Zünftevorstehern, die oft auch mit in den Stadträten saßen, entscheiden, ob Sondergenehmigungen an Bürger ausgegeben wurden, die besondere Leistungen oder Fertigungen erbringen konnten.
Die Zünfte waren prinzipiell gegen die Freimeister, da sie in ihnen eine ihnen unliebsame Konkurrenz sahen. Freimeister genossen einen guten Ruf bei Adel und Kirche und bildeteten sich zumeist auf autodidaktische Art selbst aus oder erhielten eine Ausbildung bei anderen Freimeistern.
Johannes Gutenberg, Lucas Achtschellinck oder Cornelis de Vos waren bekannte Freimeister.
Definition nach Meyers Konversationslexikon:
Freimeister, die zur Zunftzeit neben den Zünften von der Obrigkeit bestellten Meister, denen meist nur einzelne den Zunftmitgliedern zuständige Rechte (z. B. Halten von Lehrlingen) fehlten.
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