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Eine Freikirche ist eine vom Staat unabhängige christliche Kirche mit weiteren Merkmalen. Viele Freikirchen verstehen sich als Freiwilligkeitskirche, das heißt sie erwarten in der Regel eine persönliche Entscheidung für die Mitgliedschaft im religionsmündigen Alter. Je nach Konfirmationsverständnis kann man dies aber auch von Kirchen sagen, die keine Freikirchen sind.

Freikirchen legen wert darauf, dass sie keinen Absolutheitsanspruch erheben, sich deshalb dem interkonfessionellen Gespräch nicht verschließen und auf verschiedenen Ebenen (zum Beispiel Evangelische Allianz, Vereinigung Evangelischer Freikirchen, Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen) die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen suchen.

Der Kirchenbegriff der Reformation und die freikirchliche Alternative


Die Reformation übernahm ihren Staats- und Kirchenbegriff als Erbe aus der Antike und dem Mittelalter; sie kannte deshalb nur den einen Kirchentyp - das Staatskirchentum. Dieser beruhte auf der Einheitlichkeit der Weltanschauung, die nur eine absolute, das Leben der Herrscher und aller Untertanen umfassende und zur Einheit verbindende religiöse Wahrheit kannte. Es war für dieses Verständnis folgerichtig, dass Staat und Kirche sich verbanden, um alle Staatsangehörigen in dieser absoluten Wahrheit zu erziehen -- auch wenn es in der Praxis häufig Konflikte zwischen Staat und Kirche gab. Aber grundsätzlich andere religiöse Überzeugungen, welche etwa zur Abtrennung von der Staatskirche geführt hätten, konnten weder vom Staat noch von der Kirche geduldet werden. Zwar hat die Reformation diesen Grundkonsens in gewisser Weise aufgeweicht, indem sie neben der bisherigen alleinseligmachenden Kirche eine andere Kirchengemeinschaft begründete. In dieser Kirche - so die Auffassung der Reformatoren - war die religiöse Wahrheit von menschlich-geschichtlichen Zusätzen befreit und trat deshalb reiner und ursprünglicher in Erscheinung als in der althergebrachten. Dennoch blieb für die Reformation der Grundsatz, dass in einem Staat nur eine Kirche bestehen kann, bestehen und führte schließlich zu dem bekannten Kompromiss cuius regio, ejus religio (wessen das Land, dessen * die Religion) des Augsburger Religionsfriedens von 1555, der dann im Westfälischen Frieden (1648) für die folgenden Jahrhunderte sanktioniert worden ist. Das Staatskirchentum wurde von der Reformation sogar noch gesteigert, indem anstelle des alten Nebeneinanders von weltlicher und geistlicher Obrigkeit die Unterstellung der Kirche unter den Staat trat. Das Prinzip des Staatskirchentums ist im europäischen Raum erst ab der Mitte des 19. Jahrhunderts allmählich durchbrochen worden - bedingt durch den Wandel des Staatsbegriffs und die Demokratisierung der Gesellschaft.

Insofern waren die Freikirchen, deren tiefste Wurzeln vorreformatorisch (zum Beispiel: Waldenser) sind, eine avantgardistische Bewegung. Ihre Motivation war keine politische; die freikirchlichen Bewegungen orientierten sich an der Gemeinde des Neuen Testaments, einer Gemeinschaft der Gläubigen, die "Gott mehr gehorchen wollte als den Menschen" und "dem Kaiser" nur das zu geben bereit war, was ihm aufgrund der Bibel zustand. Diese Auffassungen brachten die freikirchlichen Bewegungen immer wieder in einen starken Gegensatz zum Staat und seiner Kirche. Viele Freikirchler - man denke zum Beispiel an die Täufer und ersten Baptisten - bezahlten ihre Überzeugungen mit Verfolgung und dem Märtyrertod. Amerika und Russland wurden für viele Freikirchler des 17. und 18. Jahrhunderts zu einer neuen Heimat, in der sie gemäß ihrer Glaubensüberzeugungen leben konnten. Während ihnen im zaristischen und orthodoxen Russland nur sehr eingeschränkte Religionsfreiheit gewährt wurde, erlebten sie Amerika als das "Land der unbegrenzten Möglichkeiten". Hier wirkten sie maßgeblich am Aufbau der jungen Staaten mit. So entwarf der Baptist Roger Williams um 1643 eine Verfassung für Rhode Island, in der zum ersten Mal in der Geschichte die völlige Trennung von Staat und Kirche verankert war. Diese Verfassung wurde später zur Grundlage der Verfassung der Vereinigten Staaten.

Geschichtlicher Überblick


Die Waldenser entstanden im 12. Jahrhundert aus einer Laienbewegung in Frankreich und Norditalien. Die historischen Wurzeln der Mennoniten liegen im teilweise radikalen Täufertum des 16. Jahrhunderts, welches durch sein Ausbrechen aus den etablierten Kirchen heftige Reaktionen und Verfolgungen auslöste. Unter den Freikirchen, die sich - wenn auch in geringer Zahl - in Kontinentaleuropa über Jahrhunderte hinweg behauptet haben, nehmen die Mennoniten eine besondere Rolle ein.

In England und Schottland kam es im 17. Jahrhundert zu betont calvinistisch-reformierten Abspaltungen von der anglikanischen Kirche (Puritaner) aus denen sich Presbyterianer, Kongregationalisten und Baptisten entwickelten. 1843 spaltete sich die Free Church of Scotland von der ebenfalls calvinistisch-reformierten Church of Scotland ab. Ebenfalls in England bildeten sich unter George Fox die Quäker.

Im deutschen Sprachraum sind freikirchliche Gemeindegründungen aus dem Pietismus hervorgegangen, so die Herrnhuter Brüdergemeine unter Nikolaus Graf von Zinzendorf.

Im 18. Jahrhundert entstand in England hauptsächlich durch Charles und John Wesley die methodistische Bewegung als weit reichende Reform-, Erweckungs- und Heiligungsbewegung zunächst innerhalb der Anglikanischen Kirche. Ende 1784 wurde in den USA die Bischöfliche Methodistenkirche gegründet. In der Folgezeit kam es in den USA und England zu weiteren methodistischen Kirchengründungen. Mitte bis Ende des 19. Jahrhunderts gründeten Rückkehrer aus den Vereinigten Staaten und Missionare aus England methodistische Gemeinden im deutschsprachigen Raum. Heute gibt es drei internationale methodistische Kirchen im deutschsprachigen Raum: Evangelisch-methodistische Kirche, Kirche des Nazareners und Wesleyanische Kirche. Sie gehören alle zum Weltrat methodistischer Kirchen, der 1881 gegründet wurde.

Quasi als eine Spätfolge der revolutionären angelsächsischen Freikirchen-Bewegung zu Anfang des 19. Jahrhunderts und der damit einhergehenden Zersplitterung in mehrere kongregationalistische Gruppen entstanden zuerst im Vereinigten Königreich und später auch in Deutschland die ersten so genannten Brüdergemeinden (nach ihrem Begründer John Nelson Darby auch Darbysten genannt).

Als Freikirche "wider Willen" könnte man die Altlutheraner bezeichnen. Sie sammelten sich im Gefolge der Einführung der preußischen Union 1830 und des Agendenstreites. Im gesamten preußischen Staatsgebiet entstanden seit 1830 von der neu gegründeten evangelischen Landeskirche als Union lutherischer und reformierter Gemeinden unabhänigige lutherische Gemeinden unter Führung von Johann Gottfried Scheibel. Durch Eingaben an den preußischen König Friedrich Wilhelm III. wollten diese ihre lutherische Verfassung und Gottesdienst beibehalten. Hierauf reagierte der König mit harten Verfolgungsmaßnahmen, die erst unter seinem Sohn, König Friedrich Wilhelm IV ein Ende fanden.

Einer der Pioniere der neueren baptistischen freikirchlichen Bewegung, die sich im 19. Jahrhundert entwickelte, war Johann Gerhard Oncken, der 1834 in Hamburg die erste deutsche Baptistengemeinde begründete, die in der Folgezeit zur Keimzelle der meisten europäischen Baptistenkirchen wurde.

Im 19. Jahrhundert ergab sich im deutschsprachigen Raum die Entstehung adventistischer und - Anfang des 20. Jahrhunderts - pfingstlicher Freikirchen. Ebenfalls im 19. Jahrhundert entstand die Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts kam es vermehrt zur Entstehung sogenannter nondenominationeller Freikirchen. Auch manche innerkirchliche Erneuerungsbewegungen entwickelten sich im 20. Jahrhundert zu eigenständigen Freikirchen (siehe zum Beispiel Evangelische Gesellschaft für Deutschland).

Freikirchenarten


Man kann drei freikirchliche Arten unterscheiden:

Nicht immer lassen sich die verschiedenen Freikirchen in dieses Schema eindeutig einfügen. Für die Evangelisch-methodistische Kirche zum Beispiel trifft sowohl der erste als auch die dritte Freikirchenart zu.

Freikirchen im deutschen Sprachraum


Viele Freikirchen im deutschen Sprachraum schauen auf eine längere Geschichte zurück. Sie haben entsprechend ihrer jeweiligen Ekklesiologie Organisationsstrukturen entwickelt und arbeiten auf verschiedenen Ebenen (Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen, Evangelische Allianz, VEF u.a.) zusammen. Die folgende Liste nennt solche Freikirchen bzw. freikirchliche Gemeinschaften in alphabetischer Reihenfolge, ohne freilich den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.

Liste von traditionellen Freikirchen des deutschen Sprachraums

Eine ganze Reihe der o. g. Freikirchen haben sich der Vereinigung Evangelischer Freikirchen als Voll- bzw. Gastmitglieder angeschlossen. In der Schweiz lautet der Name dieses Zusammenschlusses Verband Evangelischer Freikirchen. Daneben gibt es zahlreiche freie unabhängige Gemeinden, die keinem Bund angehören.

Neue freikirchliche Gemeindegründungen

Seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts haben sich - vor allem in den Großstädten - sogenannte unabhängige Gemeinden entwickelt, die durchaus freikirchliche Strukturen besitzen, den klassischen Freikirchen aber nicht angehören. Es lassen sich bei diesen sogenannten transdenominationellen Gemeinden folgende Typen ausmachen:
(1) Gemeinden mit pfingstlich-charismatischer Prägung
(2) Gemeinden mit evangelikal-missionarischer Prägung
(3) Gemeinden mit evangelikal-konservativer Prägung
(4) Migrantenkirchen
(5) Hauskirchen-Bewegung
(6) Jugend-Trendbewegungen wie ICF
(7) Millieukirchen; dazu gehören u.a. die Jesus Freaks
(8) Freikirchliche Gemeinden, die aus der Arbeit überkonfessioneller Missionswerke (zum Beispiel CVJM, Jugend mit einer Mission) entstanden sind

Quelle: R. Hempelmann, aaO

Ablehnung der Kirchensteuer


Ein Kritikpunkt an der evangelischen und katholischen Kirche im deutschsprachigen Raum ist deren Finanzierung über die vom Staat eingezogene Kirchensteuer. Freikirchliche Gemeinden fordern eine strikte Trennung von Kirche und Staat und lehnen den Einzug von Kirchensteuern durch staatliche Organe ab. Sie finanzieren sich aus Beiträgen und Spenden und erwarten in der Regel von ihren Mitgliedern den so genannten "Biblischen Zehnten" (10 % ihres persönlichen Einkommens). Sofern die Gemeinden nicht durch ehrenamtliche Laienpastoren betreut werden, werden die Pastoren von der Gemeinde oder der Kirche finanziert.

Literatur


  • Vereinigung evangelischer Freikirchen (Hrsg.): Freikirchenhandbuch. Informationen. Anschriften. Texte. Berichte, Wuppertal 2004
  • Wolfgang E. Heinrichs: Freikirchen - eine moderne Kirchenform. Entstehung und Entwicklung von fünf Freikirchen im Wuppertal, Brunnen Verlag: Gießen 1989 (2. Aufl. 1990)
  • R. Hempelmann: Die "neuen" evangelischen Freikirchen, in: Materialdienst der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, 6/2002
  • Hans-Martin Niethammer: Kirchenmitgliedschaft in der Freikirche. Kirchensoziologische Studie aufgrund einer empirischen Befragung unter Methodisten., Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1995, ISBN 3-525-56541-0 (Reihe: Kirche und Konfession, Bd. 37; Dissertation)

Siehe auch


Weblinks


Freikirche | Vereinsart

Free church | Vapaakirkko | Freekark | Frikyrka

 

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