Der Freiherr (oder auch Baron - siehe dort auch mehr) gehörte bis 1919 zum titulierten Adel im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und im Deutschen Reich. Im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat "von" im Namen trug, gehörten zum betitelten Adel die Titel Freiherr, Graf, Fürst und Herzog, wobei man zwischen dem Ritterstand und dem Herrenstand unterschied, der Herrenstand begann beim Freiherren.
Während in vielen europäischen Ländern der dem Freiherrn gleichrangige Titel "Baron" geführt wurde, wird der Zusatz "Freiherr" auch beispielsweise in Skandinavien benutzt (skandinavisch: friherre).
Die weibliche Form lautet "Freifrau" (Baronin), für eine noch ledige Tochter eines Freiherrn "Freiin" (Baronesse).
Seit 1919 sind ehemalige Adelstitel in Deutschland Bestandteile des Familiennamens, so dass z.B. aus "Freiherr Wernher v. Braun" "Wernher Freiherr von Braun" wurde. In Österreich dürfen sie ebenso wie das Prädikat "von" nicht mehr im Namen geführt werden.
Freiherr | Freiherr | Vabahärra | Vapaaherra | Freiherr | Freiherr | Friherre | Freiherr | Friherre
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"Freiherr".
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