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Eine Freigrenze ist ein Betrag, bis zu dem Einnahmen nicht zu versteuern sind. Wird die Freigrenze überschritten, ist im Gegensatz zu einem Freibetrag nicht nur der übersteigende Teil, sondern der Gesamtbetrag steuerpflichtig.

Beispiel


  • Freigrenze von 1000 €:
    • Tatsächliche Einnahmen 1000 € – nichts steuerpflichtig
    • Tatsächliche Einnahmen von 1200 € – Der volle Betrag von 1200 € ist steuerpflichtig.

Aufzählung von Freigrenzen


Eine Freigrenze von 512 Euro pro Jahr findet sich bei den Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften ("Spekulationsgewinne"), siehe §23 (2) Satz 6 EStG.

Steuerrecht

 

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