Eine Freigrenze ist ein Betrag, bis zu dem Einnahmen nicht zu versteuern sind. Wird die Freigrenze überschritten, ist im Gegensatz zu einem Freibetrag nicht nur der übersteigende Teil, sondern der Gesamtbetrag steuerpflichtig.
Eine Freigrenze von 512 Euro pro Jahr findet sich bei den Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften ("Spekulationsgewinne"), siehe §23 (2) Satz 6 EStG.
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"Freigrenze".
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