Der Begriff Freie Wohlfahrtspflege (FW) bezeichnet in Deutschland Vereinigungen, die sich zur Aufgabe gemacht haben, bei sozialer, gesundheitlicher und sittlicher Gefährdung bzw. Not vorbeugend oder heilend zu helfen. Unter der freien Wohlfahrtspflege versteht man die Gesamtheit aller sozialen Hilfen, die auf freigemeinnütziger Grundlage und in organisierter Form in der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden.
Alle sechs Spitzenverbände haben sich zur Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammen geschlossen.
Es handelt sich hierbei um karitative OrganisationenHandeln an z. B. religiösen (Caritas, Diakonie, ZWST) oder politischen (AWO) Überzeugungen orientieren. Die Verbände sind nicht primär gewinnorientiert. Unter dem Dach der Wohlfahrtsverbände arbeiten eine Fülle meist rechtlich selbständiger Organisationen. So betreiben Wohlfahrtsverbände bzw. deren rechtlich eigenständigen Unterorganisationen (Landes, Diözesan-, Bezirksverbände oder eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs) Krankenhäuser, Kindergärten, Altenheime u.v.a.m. Weit über 50 % aller sozialen Einrichtungen in Deutschland sind in Trägerschaft der FW. Ein Teil der Arbeit wird von Menschen freiwillig und unentgeltlich im Ehrenamt geleistet. Allerdings nimmt die Bereitschaft der Menschen sich im Rahmen von Wohlfahrtsverbänden zu organisieren in den letzten Jahren kontinuierlich ab (Krise des Ehrenamtes). Dies hängt auch damit zusammen, dass die Attraktivität der besonderen Werte, die die einzelnen Verbände repräsentieren, nachlässt. (s. auch Freier Träger)
Wohlfahrtsorganisation | Sozialstaat
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