Frauenkloster ist der moderne Begriff für die von weiblichen Orden und kanonischen Kongregationen gegründeten Anlagen. Allgemeiner ist hier von Bauformen der Frauenkommunitäten zu sprechen.
Grundlage für die Gestaltung der Kanonissenklöster ist die von Analarius von Metz ausgearbeitete Aachener Regel (Regula Aquisgranensis) von 816 (Essen, Gandersheim, Gernrode, Köln, Herford und Quedlinburg). Neu hinzu kamen die 1312 kurzzeitig verbotenen Beginenhöfe (20 in Lüttich, 141 in Köln, 57 in Frankfurt, 60 in Straßburg), die noch in Belgien und den Niederlanden bestehen.
Der Reformation kam einerseits die Neugründung des sich der weiblichen Erziehung widmenden Ursulinenordens entgegen, während andererseits die Tradition durch Säkular-Kanonissen bewahrt wurde.
Eine besondere Gruppe sind die sogenannten "Fräuleinstifte" in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Zum allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds gehören die Calenberger Klöster Barsinghausen, Mariensee, Marienwerder, Wennigsen und Wülfinghausen, während Ebstorf, Isenhagen (bei Hankensbüttel), Lüne, Medingen, Walsrode und Wienhausen zu den selbständig verwalteten Lüneburger Klöstern gehören.
In Brandenburg entstanden im 13. Jahrhundert verschiedene Frauenklöster der Zisterzienser, die allerdings in der Regel keine Aufnahme in den Orden fanden. Sie gehörten nicht zu Filiationen von Zisterziensermutterklöstern, sondern gingen in der Mehrzahl auf Stiftungen des ortsansässigen Adels zurück. Die Prignitzer Familie Gans zu Putlitz gründete 1231 beispielsweise das Frauenkloster Marienfließ, das heute noch als „Stift Marienfließ" besteht und sich in der diakonischen Altenfürsorge engagiert.
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