Nationalversammlung.jpg Die Frankfurter Nationalversammlung, die vom 18. Mai 1848 bis zum 31. Mai 1849 in der Frankfurter Paulskirche tagte, war das erste frei gewählte Parlament für ganz Deutschland. Ihr Zustandekommen war Bestandteil und Ergebnis der Märzrevolution in den Staaten des Deutschen Bundes.
Die Versammlung erarbeitete in langen und kontrovers geführten Debatten die auf Prinzipien der parlamentarischen Demokratie beruhende so genannte Paulskirchenverfassung. Diese Verfassung erfüllte wesentliche Forderungen der seit 1815 zum metternichschen System der Restauration in Opposition stehenden liberalen und nationalstaatlichen Bewegung aus der Zeit des Vormärz. Sie sah unter anderem einen Grundrechtekatalog vor sowie eine konstitutionelle Monarchie mit einem Erbkaiser an der Spitze.
Die Nationalversammlung und die von ihr ausgearbeitete Verfassung scheiterte an der Weigerung des preußischen Königs Friedrich Wilhelm IV., die ihm angetragene Kaiserwürde anzunehmen. Wesentliche Teile des Verfassungswerkes wurden jedoch im 20. Jahrhundert zum Vorbild für die Weimarer Reichsverfassung von 1919 und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1949.
Nach dem Sieg Preußens, Großbritanniens, Russlands und anderer Staaten über Napoléon wurde 1815 vom Wiener Kongress mit dem Deutschen Bund ein System von nur lose miteinander verbundenen unabhängigen Staaten geschaffen, unter denen Österreich und Preußen als die mächtigsten dominierten. Dies wurde von vielen Zeitgenossen, die vor dem Hintergrund der Befreiungskriege eine nationalstaatlichere Lösung erwartet hatten, als unbefriedigende Aufteilung Deutschlands empfunden.
Neben dieser nationalstaatlichen Komponente beherrschte die Forderung nach der Gewährung von Bürgerrechten die politische Debatte. Die von der Französischen Revolution beeinflussten, Anfang des 19. Jahrhunderts durch den napoleonischen Code Civil in einigen deutschen Staaten eingeführten Bürgerrechte sowie die nach Gründung des Deutschen Bundes in einigen Staaten Deutschlands gewährten Verfassungen waren in den Jahren zwischen 1819 und 1830 durch die Karlsbader Beschlüsse und weitere restaurative Maßnahmen beschnitten worden. Für eine kurze Zeit gelang durch die in Folge der französischen Julirevolution 1830 aufgekommenen Unruhen nochmals eine Umkehr dieser Tendenz. Nach der Demonstration für Bürgerrechte und nationalstaatliche Einheit beim Hambacher Fest 1832 und dem erfolglosen Versuch einer bewaffneten Erhebung beim Frankfurter Wachensturm 1833 wurde der Druck auf die Vertreter konstitutioneller und demokratischer Ideen durch Zensur und Versammlungsverbote allerdings wieder erhöht.
In den reformorientierteren Ländern wie Baden hatte sich in der Zwischenzeit ein lebhaftes Vereinswesen etabliert, das ein organisatorisches Rückgrat der demokratischen Opposition bildete. Die Presse ließ sich insbesondere in Südwestdeutschland nicht länger wirkungsvoll unterdrücken. Bei Kundgebungen der Radikaldemokraten, wie zum Beispiel der Offenburger Volksversammlung im September 1847, wurde zum Umsturz der herrschenden Verhältnisse aufgerufen. Gleichzeitig hatte sich die bürgerliche Opposition vernetzt und koordinierte zunehmend selbstbewusster ihre Arbeit in den einzelnen Kammerparlamenten. So trafen sich 18 liberale Kammerabgeordnete verschiedener deutscher Staaten am 10. Oktober 1847 auf der Heppenheimer Tagung, um über die gemeinsamen Anträge zu einem deutschen Nationalstaat zu beraten.
FriedrichDanielBassermann1842.jpg Diese innenpolitische Spannung wurde zum Jahreswechsel 1847/48 durch außenpolitische Entwicklungen verstärkt. Erster Höhepunkt war die Februarrevolution 1848 in Frankreich, die den Bürgerkönig Louis Philippe stürzte und die Ausrufung der Zweiten Republik zur Folge hatte.In vielen europäischen Staaten nahm der Widerstand gegen die restaurative Politik zu und führte zu revolutionären Unruhen. In Teilen des österreichischen Kaiserreiches, in Ungarn, Böhmen und Norditalien, kam es zu blutigen Aufständen und Forderungen nach einem autonomen Status bis hin zu eigener nationalstaatlicher Unabhängigkeit.
Der letzte Anstoß zur Wahl einer gesamtdeutschen Nationalversammlung ging von dem liberalen Abgeordneten Friedrich Daniel Bassermann aus. Er forderte am 12. Februar 1848 in der Badischen Zweiten Kammer im Rückgriff auf seinen vergleichbaren Antrag von 1844 („Motion Bassermann“) als auch einen ähnlichen Antrag Welckers von 1831, eine vom Volk gewählte Vertretung beim Bundestag in Frankfurt am Main, der einzigen Institution, die mit den Abgesandten der deutschen Fürsten ganz Deutschland repräsentierte. Zwei Wochen später fachten die Meldungen vom geglückten Umsturz in Frankreich die revolutionäre Stimmung weiter an. Die Revolution auf deutschem Boden begann zunächst in Baden mit der Besetzung des Ständehauses in Karlsruhe. Im April folgte mit dem Heckerzug die erste von drei revolutionären Erhebungen im Großherzogtum. Innerhalb weniger Tage und Wochen griffen die Revolten auf die übrigen deutschen Fürstentümer über.
Diese Entwicklung wurde seit Anfang März von Protestkundgebungen und Aufständen in vielen deutschen Staaten, so etwa in Baden, Bayern, Sachsen, Württemberg, Österreich und Preußen, begleitet und begünstigt. Dieser Druck führte dazu, dass die Landesfürsten die bestehenden konservativen Regierungen abberiefen und durch liberalere Gremien, die sogenannten Märzregierungen, ersetzten. In Preußen wurde nach den blutigen Barrikadenkämpfen eine Preußische Nationalversammlung einberufen, die eine Verfassung für das Königreich erarbeiten sollte. Daneben beschloss auch der Vereinigte Landtag Preußens gemäß den Beispielen in anderen Ländern die Durchführung freier Wahlen zur Frankfurter Nationalversammlung, die schließlich am 1. Mai 1848 durchgeführt wurden. Auf je 50.000 Männer wurde ein Abgeordneter gewählt. Das Wahlrecht war an die „Selbständigkeit“ geknüpft und wurde in jedem der deutschen Staaten anders gehandhabt. Schätzungsweise hatten nur 85% der Männer das Wahlrecht, wohingegen Frauen dieses Recht gänzlich verweigert wurde. Da nicht alle Wahlkreise auch Abgeordnete entsandten – so wurde im badischen Tiengen auch in einem zweiten Wahlgang der des Hochverrats angeklagte, sich im Schweizer Exil befindende Anführer des Heckerzugs, Friedrich Hecker, gewählt – kam das Parlament auf ungefähr 585 Mitglieder.
149 Abgeordnete zählten als Anwälte, Ärzte, Journalisten oder Geistliche zum freiberuflichen Bürgertum, darunter bekannte Politiker wie Alexander von Soiron, Johann Jacoby, Karl Mathy, Johann Gustav Heckscher, Wilhelm Emmanuel von Ketteler und Wilhelm Murschel.
Das Wirtschaftsbürgertum war lediglich mit knapp 60 Abgeordneten vertreten, darunter ein großer Anteil Verleger wie Bassermann und Georg Friedrich Kolb, aber auch Kaufleute, Industrielle und Bankiers wie Hermann Heinrich Meier, Ernst Merck, Hermann von Beckerath, Gustav Mevissen und Carl Mez.
Zahlenmäßig sehr schwach vertreten waren Handwerker und Vertreter aus der Landwirtschaft – letztere waren hauptsächlich über eher konservativ orientierte ostelbische Großgrundbesitzer repräsentiert. Dagegen fanden sich Handwerker wie Robert Blum oder Wilhelm Wolff fast ausschließlich bei der radikaldemokratischen Linken, da sie aufgrund ihrer Herkunft die gravierenden sozialen Probleme der unterprivilegierten Schichten aus eigener Anschauung kannten. Einige wenige unter ihnen wie beispielsweise Wolff verstanden sich bereits als explizite Sozialisten.
Weiterhin auffallend ist die große Zahl an bekannten Schriftstellern unter den Abgeordneten, wie zum Beispiel Anastasius Grün, Johann Ludwig Uhland, Heinrich Laube und Victor Scheffel.
Am 18. Mai versammelten sich ca. 330 Abgeordnete im Frankfurter Kaisersaal und zogen feierlich zur Paulskirche, um die vom Alterspräsidenten Friedrich Lang geleitete erste Sitzung der deutschen Nationalversammlung abzuhalten. Heinrich von Gagern, einer der deutschlandweit bekanntesten Liberalen, wurde zum Präsidenten des Parlaments gewählt.
Die Abgeordneten bildeten nach Beginn der Parlamentsarbeit in Klubs Diskussionsrunden Gleichgesinnter und schufen so die zur politischen Mehrheitsbildung notwendigen Fraktionen. Diese Fraktionen der Nationalversammlungen wurden entsprechend ihrer Wahrnehmung als Klub üblicherweise nach dem Versammlungsort bezeichnet und waren insgesamt recht instabil. Allgemein werden sie nach ihren Standpunkten insbesondere zur Verfassung, der Macht des Parlaments und der Zentralgewalt im Vergleich zu den Bundesstaaten in drei grundsätzliche Lager eingeteilt:
Die zahlenmäßig größten Fraktionen waren hierbei das Casino, der Württemberger Hof sowie die ab 1849 vereint auftretende Linke als Märzverein.
Der Abgeordnete Robert Mohl schrieb über die Bildung und Arbeitsweise der Klubs in seinen Lebenserinnerungen,
(Eine Übersicht aller anderen Parlamentarier findet sich unter Mitglieder der Frankfurter Nationalversammlung sowie in der Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung).
Während die Linke in dieser Situation eine revolutionäre Parlamentsregierung forderte, stimmte das Paulskirchenparlament in einer Abstimmung am 24. Juni 1848 mit 450 zu 100 Stimmen für eine sogenannte Provisorische Zentralgewalt. Dieser neugeschaffenen provisorischen Regierung stand der Österreicher Erzherzog Johann als Reichsverweser, also kommissarisches Staatsoberhaupt, vor. Die Regierungsgeschäfte wurden durch ein Kabinett, bestehend aus einem Ministerkollegium unter Vorsitz eines Ministerpräsidenten geführt. Daneben baute sich die provisorische Zentralgewalt mit Fachministerien und Sondergesandten einen Regierungsapparat auf, der sich allerdings aus Ressourcengründen sehr stark aus der Abgeordnetenschaft rekrutierte. Nachdem die Bundesversammlung des Deutschen Bundes bereits am 12. Juli 1848 ihre Arbeit für beendet erklärt und ihre Verantwortung an die Zentralgewalt delegiert hatte, berief Erzherzog Johann am 15. Juli die erste Regierung unter Ministerpräsident Fürst Karl zu Leiningen.
(Minister der Reichsregierung sind in der Kategorie:Reichsminister (Provisorische Zentralgewalt) enthalten).
Die politische Situation in Schleswig und Holstein (vgl. auch Schleswig-Holstein) war angesichts der nationalen Stimmung besonders konfliktträchtig. Die beiden Landeshälften bildeten zwar durch den Vertrag von Ripen seit 1460 ein Herzogtum, das auf ewig ungeteilt bleiben sollte und in Personalunion mit Dänemark verbunden war, allerdings war nur Holstein Teil des Deutschen Bundes, nicht aber Schleswig, dessen deutsche Bewohner gleichwohl nach einer Vertretung in der Nationalversammlung verlangten. Der Versuch der Kopenhagener Regierung, die revolutionären Unruhen in Deutschland zu nutzen, um das ganze Herzogtum, einschließlich Holsteins mit dem dänischen Gesamtstaat zu vereinigen, löste nicht nur dort, sondern in ganz Deutschland Unruhen aus.
Im Auftrag des Deutschen Bundes besetzten preußische Truppen Schleswig-Holstein. Auf Drängen Großbritanniens, Russlands und Frankreichs vereinbarten Preußen und Dänemark am 26. August im schwedischen Malmö jedoch einen Waffenstillstand, der den Abzug aller Soldaten aus Schleswig-Holstein vorsah und das Land unter eine gemeinsame Verwaltung stellte.
Die Frankfurter Nationalversammlung lehnte am 5. September 1848 auf Betreiben Dahlmanns und unterstützt von der radikalen Linken den Vertrag von Malmö, der ohne ihre Beteiligung zustande gekommen war, mit 238 gegen 221 Stimmen zunächst ab. Daraufhin trat Leiningen als Ministerpräsident zurück. Nachdem Dahlmann keine neue Regierung bilden konnte, trat Anton von Schmerling die Nachfolge Leiningens als Ministerpräsident an.
In einer zweiten Abstimmung am 16. September 1848 fügte sich die Nationalversammlung der faktischen Lage und nahm den Friedensschluss mit knapper Mehrheit doch noch an. Daraufhin kam es in Frankfurt zu den Septemberunruhen, einem Volksaufstand, bei dem die zur Casino-Fraktion zählenden Parlamentarier Lichnowsky und Auerswald ermordet wurden, und gegen den die Nationalversammlung sich veranlasst sah, schließlich preußische und österreichische Bundestruppen aus der Bundesfestung Mainz herbeizurufen.
Die radikalen Demokraten, die zugleich links und nationalistisch gesinnt waren, sahen sich von da an nicht mehr durch die Nationalversammlung repräsentiert und griffen in verschiedenen Staaten des Deutschen Bundes zu eigenständigen revolutionären Aktionen. So rief Gustav Struve am 21. September in Lörrach die deutsche Republik aus und begann damit den zweiten demokratischen Aufstand in Baden. Die nationalistischen Unruhen in Ungarn griffen Anfang Oktober nach Wien über und führten dort zur dritten Revolutionswelle, dem Oktoberaufstand, der die Arbeit der Nationalversammlung weiter erschwerte.
Spätestens mit der Zustimmung zum Frieden von Malmö kann somit der endgültige Bruch der Zusammenarbeit zwischen bürgerlich-liberalem und radikaldemokratischem Lager terminiert werden. Radikaldemokratische Politiker sahen sich endgültig in der Ansicht bestätigt, dass die Bürgerlichen, wie Hecker bereits im Juni 1848 formuliert hatte, „mit den Fürsten unterhandeln“ statt „im Namen des souveränen Volkes handeln“Friedrich Hecker: Flugblatt vom Juni 1848., zit. nach Manfred Görtenmaker: Deutschland im 19. Jahrhundert. 4. Auflage. Leske+Budrich, Opladen 1994,, S. 123f. ISBN 3-8100-1336-6 und somit Verräter an der Sache des Volkes seien. Dagegen waren die Unruhen für die bürgerlichen Liberalen ein weiterer Beweis für die nach ihrer Ansicht kurzsichtige und unverantwortliche Haltung der Linken sowie für die Gefahr des „linken Pöbels“, von dem Anarchie und Mord ausgingen. Für das spätere Scheitern der Nationalversammlung war diese frühe Spaltung der Kräfte von entscheidender Bedeutung, insbesondere da sie das Ansehen und die Akzeptanz des Parlaments, aber auch die Zusammenarbeit der Fraktionen nachhaltig schädigte.
HeinrichVonGagern1848.jpg Für die Grenzen des zukünftigen deutschen Nationalstaates kamen grundsätzlich nur zwei Lösungen In Betracht: Die kleindeutsche Variante sah vor, dass sich Deutschland unter Führung Preußens ohne das Kaisertum Österreich zusammenschließen sollte, um nicht mit den Problemen des Vielvölkerstaates belastet zu sein. Die Anhänger der Großdeutschen Lösung hingegen befürworteten die Einbeziehung Österreichs. Hierbei ging nur ein Teil der Abgeordneten von der Integration der gesamten Habsburgermonarchie aus. Teile der Großdeutschen befürworteten eine Lösung, bei der nur die von Deutschen besiedelten Gebiete zu einem Deutschen Reich zählen sollten.
Während die radikale Linke mehrheitlich für die großdeutsche Variante stimmte und sich, wie Carl Vogt ausführte, hierbei gegen Polen und Ungarn auch auf „einen heiligen Krieg der Kultur des Westens gegen die Barbarei des Ostens“Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen constituierenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main., zitiert nach Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Bd I. Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. 5. Auflage. C.H. Beck, München 2002, S.122. ISBN 3-406-49527-3 einlassen wollte, unterstützte die liberale Mitte erneut einen pragmatischeren Ansatz. Am 27. Oktober 1848 stimmte die Nationalversammlung für eine großdeutsche Lösung lediglich unter Einbeziehung der „deutschen Lande Österreichs“.
Der österreichische Kaiser Ferdinand I. war allerdings nicht bereit, seinen Staat zu spalten und ließ seinen Ministerpräsidenten Schwarzenberg am 27. November, nur wenige Tage vor dem Thronwechsel auf Franz Joseph I., eine Erklärung zur Unteilbarkeit Österreichs abgeben. Damit war klar, dass die Nationalversammlung maximal die staatliche Einheit im Rahmen einer kleindeutschen Lösung, bei der Preußen stärkste Macht war, erreichen konnte. Zwar verlangte Schwarzenberg im März 1849 nochmals die Aufnahme ganz Österreichs in den zu gründenden Staat sowie einen erheblich vergrößerten Einfluss der Habsburgermonarchie, doch waren schon im Dezember 1848 die Würfel zugunsten eines kleindeutschen Kaiserreichs gefallen, nachdem der Österreicher Schmerling wegen der nicht mehr überbrückbaren Gegensätze zwischen der Position Österreichs und der Haltung der Nationalversammlung das Amt des Ministerpräsidenten niedergelegt hatte. Auf Schmerling folgte Heinrich von Gagern.
Gleichwohl wurde die Paulskirchenverfassung auch auf einen späteren Beitritt Österreichs hin ausgelegt, indem man sich auf das Gebiet des Deutschen Bundes bezog und Sonderregelungen für Staaten mit deutschen und nichtdeutschen Landesteilen formulierte. Auch die Verteilung der Stimmen im Staatenhaus berücksichtigte in § 87 bereits einen späteren Beitritt Österreichs. Verfassung des Deutschen Reiches., zitiert nach: *
Am 24. Mai 1848 setzte die Nationalversammlung einen dreißigköpfigen Verfassungsausschuss unter Vorsitz von Bassermann ein, der die Ausarbeitung der Reichsverfassung vorbereiten und koordinieren sollte. Hierbei konnte auf die Vorarbeit des vom Vorparlament eingesetzten Siebzehnerausschusses zurückgegriffen werden.
Am 28. Dezember 1848 wurde im Reichsgesetzblatt das Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes vom 27. Dezember 1848 verkündet, welches die Grundrechte mit sofortiger Wirkung für anwendbar erklärteWerner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte. Rn 306 und 317. München 2005 (5.Aufl.). ISBN 3-406-53411-2.
Der Grundrechtskatalog beinhaltete neben der Freizügigkeit und Gleichbehandlung aller Deutschen in ganz Deutschland die Abschaffung von Standesvorrechten und mittelalterlichen Lasten, Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Abschaffung der Todesstrafe, Freiheit der Lehre und der Wissenschaft, Versammlungsfreiheit, Grundrechte bei polizeilicher Behandlung und Gerichtsverfahren, Unverletzlichkeit der Wohnung, Pressefreiheit, Unabhängigkeit der Richter sowie die Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit.
Nach langen und kontroversen Verhandlungen verabschiedete das Parlament am 28. März 1849 die vollständige Reichsverfassung. Diese sah als Ergebnis der mit einer Mehrheit von 267 gegen 263 Stimmen von den sogenannten Erbkaiserlichen um Gagern mit Unterstützung der eigentlich widerstrebenden Fraktion Westendhall um Heinrich Simon gewonnenen Abstimmung vom 27. März ein erbliches Staatsoberhaupt vor. Diese Lösung war im Rahmen der ersten Lesung des Verfassungsentwurfs noch verworfen worden. Hauptgrund für den Stimmungswandel war, dass alle anderen Vorschläge zu einer Wahlmonarchie oder einer Direktoriumsregierung unter wechselndem Vorsitz noch weniger praktikabel waren, und ebenso wenig eine breite Unterstützung finden konnten wie die von der radikalen Linken geforderte Republik nach US-amerikanischem Vorbild.
Die Volksvertretung sollte gemäß Reichsverfassung aus zwei Kammern bestehen, dem direkt gewählten Volkshaus sowie dem von den deutschen Bundesstaaten beschickten Staatenhaus. Die Abgeordneten im Staatenhaus sollten zur Hälfte von den jeweiligen Landesregierungen, und zur anderen Hälfte von den Landesparlamenten beschickt werden.
Als beinahe zwangsläufige Folge der kleindeutschen Lösung und der Staatsform der konstitutionellen Monarchie wurde am 28. März der preußische König als erbliches Oberhaupt mit 290 Stimmen gegen 248 Enthaltungen und Widerstand vor allem linker sowie süddeutscher und österreichischer Abgeordneter gewählt. Zwar war den Abgeordneten bekannt, dass Friedrich Wilhelm starke Vorurteile gegen die Arbeit der Frankfurter Nationalversammlung hegte, allerdings hatte die preußische Regierung am 23. Januar 1849 den deutschen Bundesstaaten mitgeteilt, dass Preußen die Ideen der Erbkaiserlichen akzeptieren würde. Kaiserdeputation berlin 1849.jpg Ebenso hatte Preußen, im Gegensatz beispielsweise zu Bayern, Württemberg, Sachsen und Hannover, dem Verfassungsentwurf nach der ersten Lesung in einer Stellungnahme zugestimmt. Die Vertreter der provisorischen Zentralgewalt hatten darüber hinaus in vielfältigen Gesprächen versucht, ein Bündnis mit der preußischen Regierung zu erreichen, insbesondere indem man eine gemeinsame Front gegen die radikale Linke aufbaute und argumentierte, dass die Monarchie nur überleben könne, wenn sie eine konstitutionell-parlamentarische Monarchie akzeptiere. In diese Richtung gingen auch Gespräche Bassermanns und Hergenhahns als Gesandte der Zentralgewalt mit Friedrich Wilhelm IV. im November 1848.
Am 3. April 1849 trug daher eine von der Nationalversammlung bestimmte Kaiserdeputation Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserwürde an. Dieser lehnte jedoch mit der Begründung ab, Würde und Amt nicht ohne Zustimmung der Fürsten und freien Städte annehmen zu können. Tatsächlich allerdings beharrte Friedrich Wilhelm auf dem Prinzip des Gottesgnadentums und wollte keine Krone akzeptieren, die mit dem „Ludergeruch der Revolution“Zitiert nach Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Bd I. Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. C.H. Beck, München 2002 (5.Aufl.), S.122. ISBN 3-406-49527-3 behaftet sei. Damit war das Verfassungswerk der Nationalversammlung und letztendlich auch die Märzrevolution in Deutschland endgültig gescheitert. Die Ablehnung der Kaiserwürde war auch für andere deutsche Fürsten das Signal, dass sich die politischen Kräfteverhältnisse gegen die Liberalen gedreht hatten. Nur widerstrebend nahmen vor allem kleinere Staaten die Reichsverfassung an, Württemberg blieb das einzige Königreich, das nach langem Zögern das Verfassungswerk akzeptierte.
Am 5. April 1849 zogen alle österreichischen Abgeordneten aus Frankfurt ab. Am 14. Mai legten auch die preußischen Parlamentarier ihre Mandate nieder. Die von Gagern geforderten Neuwahlen fanden nicht statt, so dass die Nationalversammlung immer weiter geschwächt wurde. In der Folgezeit verließen fast alle konservativen und bürgerlich-liberalen Abgeordneten das Parlament. Die verbliebenen linken Kräfte riefen angesichts der Tatsache, dass immerhin 28 deutsche Staaten die Reichsverfassung anerkannt hatten, zur Reichsverfassungskampagne und damit zum offenen Widerstand gegen die bestehenden Regierungen auf, was zu einer Eskalation der politischen Situation führte. Zwar fühlten sich die Unterstützer der Reichsverfassungskampagne nicht als Revolutionäre, da sie aus ihrer Sicht nur als Reichsexekution gegen verfassungsbrüchige Staaten vorgingen; trotzdem war im Wesentlichen nur die radikaldemokratische Linke bereit, sich für die – von ihr im Grunde nicht sonderlich geliebte – Reichsverfassung mit Gewalt einzusetzen. Das Bürgertum und die führenden liberalen Politiker der Fraktion der Halben lehnten angesichts der Niederlage eine neuerliche Revolution ab und zogen sich – in der Mehrheit enttäuscht – von ihrer Arbeit in der Nationalversammlung zurück.
In der Zwischenzeit konnte die Reichsverfassungskampagne zwar keine Erfolge bei der Anerkennung der Verfassung verbuchen, dafür aber bei der Mobilisierung der revolutionsbereiten Bevölkerungsteile. In Sachsen kam es zum Maiaufstand, in der bayerischen Pfalz übernahmen beim Pfälzer Aufstand Revolutionäre faktisch die Regierungsgewalt. Am 14. Mai musste der badische Großherzog Leopold nach einer Meuterei der Rastatter Garnison außer Landes fliehen. Die Aufständischen riefen eine badische Republik aus und bildeten eine Revolutionsregierung unter dem Paulskirchenabgeordneten Lorenz Brentano. Zusammen mit den auf die Seite der Revolution übergelaufenen badischen Soldaten stellten sie eine Armee unter dem polnischen General Mieroslawski auf.
Während sich preußisches Militär im Auftrag des Deutschen Bundes an die Niederwerfung der Revolutionstruppen machte, bereitete die preußische Regierung Ende Mai die Ausweisung der verbliebenen Abgeordneten aus der Freien Stadt Frankfurt vor. Weitere Abgeordnete, die nicht der Linie der radikaldemokratischen Linken folgen wollten, legten ihr Mandat nieder oder folgten dem Wunsch ihrer Heimatregierung nach Mandatsverzicht. Am 26. Mai musste die Nationalversammlung aufgrund der dauerhaft geringen Präsenz ihre Beschlussfähigkeitsgrenze auf 100 Abgeordnete absenken. Die verbliebenen Parlamentarier beschlossen daraufhin am 31. Mai auf Betreiben des Abgeordneten Friedrich Römer, der auch als Justizminister der württembergischen Märzregierung vorstand, das Parlament nach Stuttgart zu verlegen, um somit dem Einflussbereich Preußens zu entgehen. Die Frankfurter Nationalversammlung war hiermit praktisch aufgelöst. Der spöttisch Rumpfparlament genannte Rest der Nationalversammlung tagte mit zu Beginn 154 Abgeordneten ab dem 6. Juni 1849 in Stuttgart.
Da die provisorische Zentralgewalt und der Reichsverweser das Rumpfparlament nicht anerkannten, wurden beide für abgesetzt erklärt und eine neue provisorische Reichsregentschaft mit den Abgeordneten Franz Raveaux, Carl Vogt, Heinrich Simon und Friedrich Schüler sowie August Becher proklamiert. Gemäß dem eigenen Verständnis als legitime Herrschaft über Deutschland rief das Rumpfparlament zur Steuerverweigerung und zum militärischen Widerstand gegen die Staaten auf, die die Reichsverfassung nicht anerkannten. Da mit diesem Selbstverständnis auch die württembergische Autonomie beeinträchtigt wurde und die preußische Armee in unmittelbarer Nachbarschaft die Aufstände in der Pfalz und in Baden erfolgreich niederwarf, gingen Römer und die württembergische Regierung bereits nach wenigen Tagen auf Distanz zum Rumpfparlament.
Am 17. Juni teilte Römer dem Parlamentspräsidenten mit, „dass die württembergische Regierung sich in der Lage befindet, das Tagen der hierher übersiedelten Nationalversammlung und das Schalten der von ihr am 6. dieses Monats gewählten Reichsregentschaft in Stuttgart und Württemberg nicht mehr länger dulden zu können.“Schreiben des württembergischen Justizministers Römer an den Präsidenten des Parlaments, Löwe., zit. nach Manfred Görtenmaker: Deutschland im 19. Jahrhundert. Leske+Budrich Opladen 1994 (4.Aufl.), S.140. ISBN 3-8100-1336-6 Zu diesem Zeitpunkt zählte das Rumpfparlament noch lediglich 99 Abgeordnete und war damit beschlussunfähig. Am 18. Juni besetzte württembergisches Militär vor Sitzungsbeginn den Tagungsort. Der von den Abgeordneten daraufhin improvisierte Demonstrationszug wurde durch die Soldaten schnell und ohne Blutvergießen aufgelöst. Die nicht-württembergischen Abgeordneten wurden des Landes verwiesen.
Pläne, das Parlament anschließend nach Karlsruhe zu verlegen, konnten angesichts der sich abzeichnenden und etwa fünf Wochen später erfolgenden endgültigen Niederlage der badischen Revolutionäre nicht mehr umgesetzt werden.
Die politische Diskreditierung der Demokraten und Liberalen, deren Entfremdung, sowie die unerfüllte Sehnsucht nach einem Nationalstaat, die zu einer Loslösung der nationalen Frage von der Durchsetzung von Bürgerrechten führte, werden von einigen Historikern auf der Suche nach Erklärungsmustern zur deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert als Bestandteil des deutschen Sonderwegs interpretiert.
Die Arbeit der Nationalversammlung und die gesamte Märzrevolution wurde in den ihr folgenden Jahrzehnten sehr negativ bewertet. Die Ideen der radikaldemokratischen Linken wurden, beispielsweise von Ludwig Häusser, als unverantwortliche und naive Spinnerei charakterisiert. Aber auch die bürgerlichen Liberalen waren diskreditiert und schieden zum großen Teil enttäuscht und von ihren Mitbürgern angefeindet aus der Politik aus. Bassermann nahm sich 1855 wohl auch aus diesem Grund das Leben. Eine positive Rezeption der Arbeit der Nationalversammlung erfolgte im Wesentlichen erst wieder in der Weimarer Republik und insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg, als sowohl die DDR, als auch die Bundesrepublik Deutschland in gegenseitigem Wettstreit das demokratische Erbe des Paulskirchenparlaments als spezifische Traditionslinie ihres Staates präsentieren wollten.
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