Der Fraktionsvorsitzende ist der Leiter einer Fraktion in einem demokratisch gewähltem Parlament. Er wird durch die Mitglieder der Fraktion in einem zuvor in der Geschäftsordnung der Fraktion beschlossenen Rhythmus gewählt.
Die Fraktionsvorsitzenden haben nach §69, Satz 4 vorbehaltlich gesetzlicher Beschränkungen beratende Stimme in allen Ausschüssen.
Der Fraktionschef in einem Landtag wird nach dem gleichen Verfahren gewählt. Dabei kommt ihm eine besondere Bedeutung zu. Sie oder er muß die Fraktion zusammenhalten und nach bestem Wissen und Gewissen leiten. Besondere Bedeutung hat der Fraktionsvorsitzende der CSU im Landtag von Bayern. Da die CSU eine Partei ist, die nur in Bayern existiert, hat der Fraktionschef hier ein besonderes bundespolitisches Gewicht.
In Städten werden die Leiter der Fraktionen auch Fraktionschefs oder Fraktionsvorsitzende genannt.
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"Fraktionsvorsitzender".
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