Eine Fraktion im Deutschen Bundestag ist der Zusammenschluss von mindestens 5 % seiner Mitglieder. Diese müssen derselben Partei angehören, oder Parteien, die in den einzelnen Bundesländern nicht miteinander konkurrieren. Zusammenschlüsse, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können nur dann als Fraktion anerkannt werden, wenn der Bundestag seine Geschäftsordnung entsprechend ändert.
Die Bundestagsfraktion CDU/CSU ist ein Beispiel für eine Fraktion, deren Mitglieder verschiedenen Parteien angehören. Die CSU kann nur in Bayern gewählt werden und die CDU nur in den restlichen Bundesländern. Die zwei Parteien konkurrieren also nicht miteinander und können somit im Bundestag eine gemeinsame Fraktion bilden.
DIE LINKE im Bundestag besteht aus PDS und WASG Mitgliedern, trat jedoch zur Bundestagswahl bundesweit nirgendwo im Wettbewerb zueinander an, sondern im Gegenteil jeweils als eine gemeinsame Liste. Vor diesem Hintergrund ist auch die Diskussion um die WASG Landesverbände Mecklenburg-Vorpommern bzw. Berlin zu verstehen, die ankündigten in ihren Bundesländern bei Landtags-/Senatswahlen gegen die jeweiligen PDS Landesverbände antreten zu wollen. Ein solches Vorgehen hätte der gemeinsamen Bundestagsfraktion die Grundlage der Existenz möglicherweise entzogen.
Allerdings können Fraktionen auch Abgeordnete anderer Parteien oder parteilose Abgeordnete als Gäste aufnehmen.
Parlamentarische Gruppierungen, die den Fraktionsstatus erreichen, genießen zahlreiche Rechte: Ihnen steht ein Sitzungszimmer in den Räumen des Bundestages zu, sie stellen Mitglieder des Ältestenrates und erhalten zusätzliche Finanzmittel für die Fraktionsführung.
Eine Gruppierung von mindestens 3 Abgeordneten, die weniger als diese 5 % der Sitze erhält, kann als Gruppe anerkannt werden. Damit sind aber keine weitergehenden Rechte verbunden. Personen aus Gruppierungen, die nicht als Gruppe anerkannt sind, gelten als fraktionslos (siehe: Fraktionsloser Abgeordneter).
Die Fraktionen im Parlament sind nicht mit den eigentlichen Parteien zu verwechseln. Diese wirken außerhalb des Parlamentes und versuchen nur, ihre Arbeit durch die Abgeordneten im Parlament fortzusetzen. Die Abgeordneten der Partei können in jedem Parlament eine eigene Fraktion bilden, die mit der Richtung der Partei gelegentlich auch differieren kann.
Weblink: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Weblink: SPD-Bundestagsfraktion
Weblink: FDP-Bundestagsfraktion
Nachdem die Grünen bei der Wahl zum Deutschen Bundestag am 2. Dezember 1990 weniger als 5 % erreichten und somit an der Fünfprozent-Klausel scheiterte, das Bündnis 90 in den damals neuen Bundesländern jedoch 6 % erreichte und mit acht Abgeordneten in den Bundestag einzog, erhielten diese acht Abgeordnete nur den Status einer Gruppe. Ab 1994 war die Partei, die nunmehr Bündnis 90/Die Grünen hieß, wieder in Fraktionsstärke vertreten. Seither werden die beiden Fraktionssprecher in der Regel für die gesamte Legislaturperiode gewählt.
Weblink: Bundestagsfraktion der Bündnis 90/Die Grünen
Nachdem die Partei bei der Wahl zum Deutschen Bundestag am 2. Dezember 1990 weniger als 5 % erreichten und somit an der Fünfprozent-Klausel scheiterten, die Partei in den damals neuen Bundesländer jedoch 6 % erreicht und mit 8 Abgeordneten in den Bundestag einzog, erhielten diese 8 Abgeordnete nur den Gruppenstatus.
Von 1990 bis 1998 hatte die PDS keinen Fraktionsstatus. Daher gab es in diesem Zeitraum nur einen Gruppensprecher. Zwischen 1998 bis 2002 hatte die PDS erstmalig Fraktionsstatus. Ab 2002 hatte die PDS nur noch zwei Abgeordnete (Petra Pau und Dr. Gesine Lötzsch). Diese gehörten als fraktionslose Abgeordnete dem Bundestag an. Seit 2005 ist Die Linke. mit Abgeordneten von WASG und Die Linkspartei. als Fraktion im Bundestag vertreten.
Gruppensprecher/Fraktionsvorsitzende:
Weblink: Bundestagsfraktion Die Linke.
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"Fraktion (Bundestag)".
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