Als Forst werden bewirtschaftete Wälder bezeichnet. Die begriffliche Trennung zwischen Wald und Forst ist fließend, eindeutig ist nur die Abgrenzung zum Urwald.
Forst.jpg Die Verwendung des Begriffes "Forst" impliziert jedoch immer eine geregelte Forstwirtschaft. Fast alle umgangssprachlich so bezeichneten "Wälder" Mitteleuropas sind in diesem Sinne Forsten.
Die deutschen Fachgesetze unterscheiden Forst und Wald nicht.
Im 15. Jahrhundert bezeichnete Forst einen Bezirk in dem Forsthoheit ausgeübt wurde. Der Begriff ersetzte den vorher verwendeten Begriff des Wildbannes.
Mögliche Ab- und Herleitungen von Forst sind: