Forfaitierung (nach franz. à forfait: "im Bausch und Bogen" ohne Regress) bezeichnet den Ankauf von Forderungen unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall (echte Forfaitierung). Allerdings haftet der Verkäufer sehr wohl für den Rechtsbestand der Forderung.
Bei der unechten Forfaitierung ist ein Rückgriff dagegen nicht ausgeschlossen.
Der Verkäufer der Forderung wird "Forfaitist", der Käufer "Forfaiteur" genannt.
Forfaitierung oder auch Forfaitung gewinnt bei der finanziellen Abwicklung von Exportgeschäften immer mehr an Bedeutung. Besonders für mittelständische Unternehmen sind Factoring und Forfaitierung als Finanzierungsmöglichkeiten von Bedeutung, da die Fremdfinanzierung über Bankkredite infolge des verschärften internationalen Wettbewerbes zunehmend schwieriger wird. Im heutigen Wirtschaftsleben gewinnt die Forfaitierung an zunehmender Bedeutung, da Banken auf Grund von Basel II nicht mehr so leicht Kredite bewilligen und deshalb Lieferantenkredite aufgenommen werden müssen.
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"Forfaitierung".
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