Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruches verstanden.
Als Forderungen bezeichnet man in der Bilanz jene Gelder, die das bilanzierende Unternehmen noch bekommen soll bzw. auf die es noch Anspruch hat. Es kann sich dabei um ausstehende Gelder aus noch offenen Kundenrechnungen handeln, bei denen die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen auf Ziel erfolgten.
Forderungen werden auf der Aktivseite der Bilanz verbucht. Das Gegenstück zu Forderungen sind Verbindlichkeiten.
Können Forderungen bei Schuldnern trotz Mahnungen und gegebenenfalls Vollstreckungen nicht eingetrieben werden, z. B. bei Insolvenz, ist eine Abschreibung erforderlich, die sich negativ auf die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Unternehmens auswirkt und bei Liquiditätsproblemen der Gläubigerfirma diese selbst in finanzielle Schwierigkeiten bringen kann.
In der Rechtswissenschaft bezeichnet der Begriff "Forderung" das Geltendmachen eines Anspruchs des Schuldrechts, welches in den §§ 241 ff. BGB geregelt ist. Bisweilen wird auch das Synonym "Schuldverhältnis im engeren Sinne" benutzt. Für die Forderung spezifisch ist, daß sie auf einem Schuldverhältnis (im weiteren Sinne) beruht, vgl. § 241 Abs. 1 Satz 1 BGB. Dies unterscheidet sie von anderen Ansprüchen, v. a. solchen des Sachenrechts, sog. dinglichen Ansprüchen. Forderungen gründen sich auf Personenbeziehungen, dingliche Ansprüche sind hingegen sachbezogen.
So handelt es sich etwa bei einem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe seiner Sache gegen den Dieb um einen sachenrechtlichen Anspruch, der auf der Rechtsbeziehung des Eigentümers zu dieser Sache beruht. Dagegen gehören beispielsweise der Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung gegen den Käufer aus dem Kaufvertrag oder der Anspruch des Unfallopfers auf Schadenersatzzahlung gegen den Verursacher zu den Forderungen, denn sie basieren auf einer Rechtsverbindung zwischen den beteiligten Personen, die entweder von diesen gewollt (Vertrag) oder gesetzlich angeordnet (gesetzliches Schuldverhältnis) sein kann.
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"Forderung".
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