Ein Flurstück oder eine Katasterparzelle (früher auch Parzelle) ist die kleinste Buchungseinheit des Katasters. Sie bezeichnet einen amtlich vermessenen und in der Regel markierten Teil der Erdoberfläche, der in Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterbüchern nachgewiesen wird.
Flurstücke werden in der Abteilung Bestandsverzeichnis des Grundbuches für die Zuordnung eines Grundstücks zu einem eindeutig begrenzten Teil der Erdoberfläche verwendet. Ein Grundstück besteht aus einem oder mehreren Flurstücken, wobei Grundstücksgrenzen (Eigentumsgrenzen) immer auch Flurstücksgrenzen sind.
Flurstücke werden im Kataster noch weiter unterteilt. Das Kataster kennt dazu Abschnitte verschiedener Nutzungsarten. Die Zuordnung übernimmt das Kataster oder Vermessungsamt. Die Nutzungsarten unterliegen einer rel. stetigen Veränderung. Sie geben die tatsächliche Nutzung des Grundstückes wieder.
Das Flurstück wird mit einer Flurstücksnummer, die aus einer Zahl, einer Kombination von Zahl und Buchstabe (z. B. 234 a) oder einer Kombination von Zähler und Nenner besteht, (z. B. 234/34 - gesprochen: 234 aus 34) bezeichnet.
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