Flugsicherheit ist auf zweierlei Arten definiert. Einerseits werden mit Herstellung von Flugsicherheit Maßnahmen bezeichnet, die Piloten und Luftfahrzeuge in einem bestimmten Zeitintervall bei vorgegebenen Einsatzbedingungen mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit im Fluge zuverlässig ihren Dienst versehen lassen, sodaß es zu keiner Gefährdung von Mensch und Material kommt. Andererseits versteht man unter Flugsicherheit (in diesem Fall identisch mit Luftsicherheit, engl. security) auch die Sicherheit im Luftraum, also die Abwehr äußerer Gefahren im Luftverkehr. Als äußere Gefahren gelten z. B. Flugzeugentführungen, Sabotageakte und andere terroristisch motivierte Angriffe oder Eingriffe.
Flugsicherheit wird häufig mit Flugsicherung verwechselt. Beide haben aber grundverschiedene Aufgaben.
Durch folgende Aktivitäten werden Unfallgefahren erkannt, nach Möglichkeit beseitigt oder zumindest vermindert:
Für die Flugsicherheit in Deutschland zuständig sind das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in Braunschweig. Für Flugsicherheit im militärischen Flugbetrieb der Bundeswehr ist das Luftwaffenamt zuständig.
Flugsicherheit | Flugsicherung | Luftsicherheit | Technische Sicherheit
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