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Flugsicherheit ist auf zweierlei Arten definiert. Einerseits werden mit Herstellung von Flugsicherheit Maßnahmen bezeichnet, die Piloten und Luftfahrzeuge in einem bestimmten Zeitintervall bei vorgegebenen Einsatzbedingungen mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit im Fluge zuverlässig ihren Dienst versehen lassen, sodaß es zu keiner Gefährdung von Mensch und Material kommt. Andererseits versteht man unter Flugsicherheit (in diesem Fall identisch mit Luftsicherheit, engl. security) auch die Sicherheit im Luftraum, also die Abwehr äußerer Gefahren im Luftverkehr. Als äußere Gefahren gelten z. B. Flugzeugentführungen, Sabotageakte und andere terroristisch motivierte Angriffe oder Eingriffe.

Flugsicherheit wird häufig mit Flugsicherung verwechselt. Beide haben aber grundverschiedene Aufgaben.

Maßnahmen zur Erhöhung der Flugsicherheit


Durch folgende Aktivitäten werden Unfallgefahren erkannt, nach Möglichkeit beseitigt oder zumindest vermindert:

  • vorbeugende Maßnahmen zur Unfallverhütung, z. B. Vogelschlagverhütung
  • Maßnahmen zur Verminderung von Folgeschäden bei Notfällen mit Luftfahrzeugen
  • Untersuchung und Auswertung von Zwischenfällen und Unfällen mit Luftfahrzeugen
  • Flugsicherheitsseminare für Piloten
  • Technische und bauliche Änderungen an Luftfahrzeugen (sogenannte Lufttüchtigkeitsanweisungen)
Die Maßnahmen, welche die Sicherheit im Luftraum betreffen, werden unter Luftsicherheit besprochen. Die allfälligen Zugangsbeschränkungen und Sicherheitskontrollen am Flughafen gehören zu den Maßnahmen der Flughafensicherheit, die sich indirekt auch auf die Flugsicherheit auswirkt.

Zuständigkeiten


Für die Flugsicherheit in Deutschland zuständig sind das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) in Braunschweig. Für Flugsicherheit im militärischen Flugbetrieb der Bundeswehr ist das Luftwaffenamt zuständig.

Siehe auch


Weblinks


Flugsicherheit | Flugsicherung | Luftsicherheit | Technische Sicherheit

Airline security | Авиационная безопасность

 

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