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Ein Flugschüler ist eine Person, die mittels eines Fluglehrers die zum Erwerb der Fluglizenz notwendigen Nachweise in Theorie und Praxis erlangen möchte. Der Flugschüler kann dabei sowohl eine Person sein, die noch gar nicht fliegen kann, als auch ein Pilot, der eine weitere Qualifizierungsstufe erreichen möchte.

Pilotenlizenzen


Die Privatpilotenlizenz (PPL) in Deutschland gab es bis zur Einfürhrung der Regelungen nach JAR in mehreren Varianten:
  • PPL-A (Motorflug mit einmotorigen Flugzeugen bis 2.000kg)
  • PPL-B (Motorsegelflug)
  • PPL-C (Segelflugzeug)
  • PPL für Ultraleichtflugzeuge

Voraussetzungen


Zum Erwerb einer Privat-Fluglizenz für Motorflugzeuge gibt es in Deutschland u.a. folgende Voraussetzungen:
  • Vollendung des 16. Lebensjahres (zu Beginn der Ausbildung)
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis
  • Nachweis der Teilnahme am Kurs Sofortmassnahmen am Unfallort
  • Erklärung zu anhängenden Strafverfahren
  • Negative Personenauskünfte durch Auszüge aus dem polizeiliches Führungszeugnis, dem Verkehrszentralregister und der Luftfahrer-Eignungskartei
  • Identitätsnachweis durch Personalausweis und Geburtsurkunde

Umfassend werden die Voraussetzungen in der jeweils gültigen Fassung der LuftPersV bzw. nach JAR-FCL geregelt.

Ausbildung


Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der Ausbildung in
  • kommerziellen Flugschulen
  • Vereinen

Theorie

In der Theoretischen Ausbildung werden folgende Fächer gelehrt:

Praxis

In der praktischen Ausbildung, die mindestens 45 h dauert, werden folgende Inhalte vermittelt:
  • Checklisten lesen
  • Starten
  • Kontrolle der Instrumente
  • Flugkontrolle
  • Flugfunk
  • Fliegen der Platzrunde
  • Landen
  • Navigieren (Koppelnavigation/Funknavigation mit VOR und MDB)
  • Fliegen im kontrollierten Luftraum
  • Fliegen nach Instrumenten (Künstlicher Horizont, Fahrtmesser, Drehzahlmesser, Variometer, Kreiselkompass u.a.)
  • Alleinflug unter Anwendung des vorher Erlernten
  • Verhalten in besonderen Situationen (Power-Off/On Stalling, Ziellanden, Sicherheitslandung, Notlanden)

Luftfahrtpersonal

 

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