Flugplatz, bezeichnet eine für Start und Landung von Luftfahrzeugen bestimmte und behördlich zugelassene Land- oder oder auch Wasserfläche.
In der Bundesrepublik Deutschland herrscht für Luftfahrzeuge und Luftsportgeräte eine generelle Flugplatzpflicht.
Der deutsche Gesetzgeber unterscheidet Flugplätze in
Die Errichtung von Flugplätzen unterliegt einem formalen Genehmigungsverfahren. Abhängig von der Art des Flugplatzes und des Flugbetriebes können Bauschutzbereiche, in denen Erstellung und Veränderung von Bauwerken (Gebäude, aber auch Antennen, Windkraftanlagen, etc.) besonders genehmigungspflichtig und ggf. Beschränkungen (Höhenbegrenzung, vorgeschriebene Farbmarkierungen und Beleuchtung) unterworfen sind, festgelegt werden.
Flugplätze für zivilen Flugbetrieb werden im Sprachgebrauch als Zivilflugplatz bezeichnet, während die für militärischen Flugbetrieb zugelassenen Flugplätze Militärflugplatz genannt werden. Es gibt auch einige Flugplätze mit gemischtem zivilen und militärischen Flugbetrieb (z.B. Flughafen Köln/Bonn, Flugplatz Trier-Föhren oder Flughafen Rostock-Laage).
Sonderflughäfen sind nicht zugelassen für den allg. Luftverkehr. Vor der Benutzung eines Sonderflughäfen ist die Genehmigung des Platzbetreibers einzuholen. Flughäfen mit Instrumentenflugbetrieb besitzen einen Bauschutzbereich nach § 12 LuftVG. Bauschutzbereich bedeutet, das Bauvorhaben, die die Flächen des Bauschutzbereiches durchstoßen neben der Baugenehmigung noch eine luftrechtliche Genehmigung bedürfen.
Größere Flugplätze verfügen auch über eine Kontrollzone, das heißt der Einflug, Anflug, Landung, Start und Rollen müssen von einem Fluglotsen genehmigt werden.
Landeplätze haben eine festgelegte, im Luftfahrthandbuch (Teil AIP VFR) veröffentlichte Betriebspflicht, d.h. Zeiten, zu denen sie geöffnet und anfliegbar sein müssen. Vor der Benutzung eines Sonderlandeplatzes ist die Genehmigung des Platzbetreibers einzuholen.
Landeplätze sollten einen Bauschutzbereich nach §17 LuftVG besitzen.
Auch wenn die Bezeichnung "Landeplatz" es nicht nahelegt: Auf diesen Flugplätzen ist das Starten von Flugzeugen generell ebenfalls erlaubt!
Alle diese Flugplätze können eine separate Genehmigung für den Betrieb von Luftsportgeräten erhalten, womit dann zum Beispiel auch Ultraleichtflugzeuge auf Segelfluggeländen starten und landen dürfen.
Die Infrastruktur eines Flugplatzes ist abhängig vom Verwendungszweck und reicht von riesigen Flugbetriebsflächen mit kilometerlangen Startbahnen bei Verkehrsflughäfen bis zu einer Graspiste oder einem Helipad.
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