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Der mobile Flugfunkdienst (kurz: Flugfunk) ist ein Funkdienst zur Kommunikation zwischen Bodenpersonal und fliegendem Personal in der Luftfahrt.

Frequenzbereiche


Der Flugfunk wird in Frequenzen oberhalb des normalen UKW-Radio betrieben und ist weltweit sowohl sprachlich als auch im Frequenzbereich einheitlich geregelt. Er ist immer amplitudenmoduliert. Der Flugfunksprechverkehr liegt zwischen 117,975 MHz und 137,000 MHz. Die internationale Notfrequenz liegt beim VHF-Bereich auf 121,500 MHz und im UHF-Bereich auf 243,0 Mhz.

Sprachen


Weltweite Sprache im oberen Luftraum ist englisch, im unteren Luftraum gilt stets zusätzlich auch noch die Landessprache. Sämtliche Luftfahrzeug-Kennungen und Lufträume werden mit Hilfe des ICAO Alphabets ausgesprochen. Da der Flugfunk eine auf Englisch zwar weltweit einheitlich formalisierte Sprachform hat, aber dennoch auch landesspezifisch organisiert ist, kommt es immer wieder zu Problemen, wenn im unteren Luftraum Piloten die Landessprache benutzen, die jedoch von anderen, landesfremden Piloten nicht verstanden wird. Problematisch ist weiterhin, dass neben englisch auch spanisch, französisch, arabisch, russisch und chinesisch offizielle ICAO-Sprachen sind und der Funkverkehr auch in diesen Sprachen erfolgen darf.

Funk zu Navigationszwecken


Der Flugfunk und sein Frequenzband beinhaltet auch Frequenzbereiche zu Navigationszwecken, die Funkfeuer (VOR, NDB, DME, ILS).

Funkverkehr Flugplatz/Flughafen und Luftfahrzeug


Jedem Flugplatz steht mindestens eine feste Frequenz zur Kommunikation mit den Piloten zu Verfügung. Ein unkontrollierter Platz wird immer mit dem Namen des Flugplatzes und dem Zusatz INFO, ein kontrollierter Platz mit dem Zusatz TOWER bzw. Turm bei deutschsprachigem Funkverkehr angerufen. Bei unkontrollierten Flugplätzen dient der Flugfunk vor allem zur Kommunikation zwischen den Piloten, da die Flugaufsicht nur Fluginformationen, keine steuernden Anweisungen, geben darf. Hier melden Piloten vor allem ihre Position in der Platzrunde um Kollisionen zu vermeiden und erfragen die Landerichtung bei der INFO.

Flughäfen haben, um auf dem Vorfeld die Bewegungen zu koordinieren, eine Rollkontrolle. Die Start- und Landebahn, sowie der Nahbereich um den Flughafen werden durch de Turm oder auch Tower kontrolliert. Der Tower wie auch Lotsenstationen haben eigene Frequenzen. Auf größeren Flughäfen gibt es eine automatische, auf einer bestimmten Frequenz ausgestrahlte Wetterdurchsage, das ATIS (Automatic Terminal Information Service). Jeder Pilot, der starten oder landen will, ist angewiesen, zunächst das ATIS abzuhören. Ein ATIS bekommt bei einer Aktualisierung fortlaufende Buchstaben aus dem ICAO Alphabet.

Bei Erstmeldung (Einleitungsanruf) wird nur bestätigt, dass der Kontakt hergestellt ist.

Beispiel:

Luftfahrzeug : Hamburg Turm, D-EEIM
Hamburg Turm : D-EEIM, Hamburg Turm

Die angerufenen Stellen unterscheiden folgende Typen (z.B. "Frankfurt Tower", "Frankfurt Delivery"):

|Rufzeichen |Bedeutung |Deutscher Flugfunk |- |Control |Bezirkskontrolle ohne Radar |- |Approach |An- und Abflugkontrolle ohne Radar |- |Radar |Flugverkehrskontrollstelle mit Radar |- |Departure |Abflugkontrolle mit Radar |- |Arrival |Anflugkontrolle mit Radar |- |Director |Flugverkehrskontrolle für den Endanflug mit Radar |- |Precision |Flugverkehrskontrolle für den Endanflug mit Präzisionsradar (Höhen- und Seitenführung) |- |Tower |Flugplatzkontrollstelle des Flughafens |Turm |- |Ground |Flugverkehrskontrolle für rollende Luftfahrzeuge |Boden |- |Delivery |Übermittlung von Flugverkehrsfreigaben am Boden |- |Apron |Flugzeugbewegungssteuerung am Boden durch das Flugplatzunternehmen |Vorfeld |- |Dispatch |Übermittlung von Flugmeldungen der Flugverkehrsgesellschaften |- |Information |Fluginformationsdienst der DFS (Deutsche Flugsicherungs-GmbH) |Information |- |Info |Flugverkehrsinformation auf unkontrollierten Flugplätzen |Info |}

Daneben sind in Deutschland noch folgende Rufnamen zugelassen:

|Start oder Schule |Funkrufzeichen z.B. des Fluglehrers, der im Funkkontakt mit einem Schüler steht |- |Segelflug |Funkrufzeichen für die Segelflugabwicklung am Boden |- |Rückholer |Funkrufzeichen des Rückholfahrzeuges für Segelflugzeuge |- |Verfolger |Funkrufzeichen des Rückholfahrzeuges für Ballone |- |Wettbewerb |Funkrufzeichen einer Wettbewerbsleitung, z.B. bei Segelflugwettbewerben |}

Sprechfunkzeugnis


Zur Nutzung des Flugfunks ist ein Sprechfunkzeugnis (nicht: Funksprechzeugnis) erforderlich.

Unerlaubte Nutzung dieser Frequenzen gilt als gefährlicher Eingriff in die Flugsicherheit und wird als solcher geahndet. Auch das Abhören des Flugfunks ohne Flugfunkzeugnis ist in der Bundesrepublik strafbar. Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind:

  • Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in den Lufträumen B, C und D betrieben werden,
  • Luftfunkstellen während der Ausbildung,
  • Funkstellen in Kraftfahrzeugen, die ausschließlich für die Verbindung mit Luftfunkstellen in Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen betrieben werden,
  • Bodenfunkstellen, die ausschließlich für die Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen eingesetzt werden,
  • Inhaber entsprechender gültiger Militärerlaubnisse.
Nähere Einzelheiten regelt die Verordnung über Flugfunkzeugnisse FlugfunkV vom 01.03.1994.

Ein solches Sprechfunkzeugnises ist in Deutschland in den drei Arten BZF I, BZF II und AZF absolvierbar.

Bei dem "Beschränkt gültigen Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I)" wird die Befähigung zur Durchführung des Flugfunks im Sichtflug (VFR) geprüft, wobei sowohl die deutsche als auch die außerhalb Deutschlands obligatorische englische Sprache enthalten ist.

Der BZF II-Schein wird ausschließlich in deutscher Sprache absolviert und berechtigt daher lediglich zum Flugfunk innerhalb Deutschlands (sowie teilweise innerhalb des deutschsprachigen Auslands).

Das "Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF)" berechtigt zur Durchführung des Funks im Instrumentenflug (IFR) in englischer und deutscher Sprache und ist daher obligatorisch für die Erlangung einers Berufspilotenscheins (CPL und ATPL).

Historisches


Kurz nach der Öffnung des "Eisernen Vorhanges" kam es zu erhöhten Flugbewegungen von Piloten aus den ehemaligen Ostblock-Staaten. Hier wurde vorwiegend russisch für den Flugfunk genutzt. Da die Piloten mit der englischen Sprache nicht gut vertraut waren, kam es hier häufig zu Problemen. Deshalb wurden zeitweise Fluglotsen mit der Fähigkeit russisch zu sprechen bevorzugt eingestellt.

Am 25. Mai 2000 stießen, am Aéroport Charles de Gaulle in Paris, eine Shorts 330 der Fluggesellschaft Stream Line mit einer Air Liberté MD-80 zusammen. Alle Maschinen auf dem Flughafen waren mit französischen Crews besetzt und ihnen wurden auf französisch Anweisungen erteilt. So bekam die britische Crew der Stream Line nicht mit, dass eine andere Maschine eine Freigabe für die gleiche Startbahn bekommen hat. Bei diesen Unfall starb der Co-Pilot der Stream Line. Der verletzte Pilot wurde noch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus wegen Totschlages verhaftet. Die Polizei ließ ihn aber später wieder frei und begründete den Unfall durch die Nutzung der landesüblichen Sprache. Wenige Wochen zuvor hatte die Air France eine Versuchsphase gestartet, in der sie anordnete, dass der Flugfunk auf englisch abgehalten werden sollte, statt dem üblichen französisch. Aufgrund aufgebrachter Bürger und dem zunehmenden politischen Druck wurde dieser Versuch nach 8 Tagen abgebrochen. Die Öffentlichkeit war der Meinung, dass sich die Piloten von ihrer Muttersprache distanzieren würden. Bis heute (2004) wird mit französischen Piloten an französischen Flughäfen auf Französisch gesprochen, was immer noch häufig zu Problemen führt und nicht der Flugsicherheit dient.

Beispiele für deutsche Sprechgruppen (OHNE Flugverkehrskontrolle)


Start Landung

Gelnhausen-Info: "Delta-Echo-Foxtrott-Zulu-Mike, QNH 1021, Wind aus 240 (sprich: Zwo-Vier-Null) mit 10 Knoten, wir haben eine Schulmaschine in der Platzrunde."

Erklärung: Delta-Echo-Foxtrott-Zulu-Mike ist das Kennzeichen (D-EFZM), Cessna 172 ist der Flugzeugtyp, VFR meint einen Sichtflug, plus 1 = Pilot plus 1 Passagier, Rollhalt Piste 23, also unmittelbar vor dem Aufrollpunkt der Bahn, abflugbereit heißt, daß das Rollen auf die Bahn und das Starten unmittelbar bevorsteht. Aktive Bahnrichtung und QNH-Wert (Höhenmesser-Einstellung, z.B. 1013,2 HPa für Standard-Luftdruck) müssen vom Piloten wiederholt werden, die Winddaten hingegen nicht. Auch kann das Kennzeichen vom Turm abgekürzt werden (hier Delta- Zulu Mike), wenn eine Verwechslung ausgeschlossen ist. Ab da darf dann auch der Pilot das verkürzte Rufzeichen benutzen.

Gelnhausen-Info: "Delta - Zulu-Mike, Piste Eins Null in Betrieb, QNH 1024, Wind aus 120 (sprich: Eins-Zwo-Null) mit 5 Knoten, melden Sie Gegenanflug."
Pilot: Piste Eins Null, QNH 1024, werde Gegenanflug melden, Delta Zulu Mike."
Dieses Gespräch darf mit dem BZF II (auf deutsch) durch geführt werden. -

Pilot: "Gelnhausen Info, Delta-Echo-Foxtrott-Zulu-Mike (sprich Delta Ecko Foxtrott Suluh Maik ), Cessna 172,plus 1 VFR nach Reichelsheim, Rollhalt Piste 23 (sprich: Zwo-Drei), erbitte Startinfo."
Pilot: "Gelnhausen Info, Delta-Echo-Foxtrott-Zulu-Mike, Cessna 172, VFR von Reichelsheim, 5 Meilen westlich des Platzes, zur Landung."

Siehe auch


Weblinks


Flugsicherung | Funktechnik

 

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