Embraer ERJ 145 LR-PBAir.cabin.jpg (PBair)]] Der Flugbegleiter, auch Stewardess oder Hostess (weibl.), Steward (männl.), ist eine Dienstleistungskraft in einem Flugzeug, die Passagiere auf Flugreisen in Verkehrsflugzeugen begleitet. Sie zählt zum fliegenden Personal einer Fluggesellschaft (Kabinenbesatzung) oder einer Luftwaffeneinheit.
Der erste Steward versah seinen Dienst 1911 auf dem Verkehrsluftschiff LZ10 Schwaben für die DELAG.
In der Anfangszeit der Luftfahrt galt diese Tätigkeit als glamouröser Traumberuf vieler Mädchen. Dieses Bild hat sich mit dem Aufkommen des massenhaften Luftverkehrs gewandelt. Dennoch ist der Beruf mit 20% weiterhin auf Position 5 der Liste der Traumberufe der jungen Mädchen.
Neuerdings werden auch reine Servicekräfte bei einigen Unternehmensgruppen der Deutsche Bahn AG (z.B. Autozug) als Stewards bezeichnet.
Zu den Hauptaufgaben von Flugbegleitern gehört die Gewährleistung von Sicherheit an Bord und die Betreuung der Passagiere (z.B. das Erklären der Lage und Handhabung der Notausgänge und der Benutzung der Sauerstoffmasken, sowie der Schwimmwesten, das Hinweisen auf Rauchverbot, das Verstauen von Gepäck). Das größte Tätigkeitsfeld ist das Servieren des Flugzeugessens und der Getränke sowie das Zubereiten, Auf- und Abräumen. Auch Erste Hilfe gehört dazu.
Der ranghöchste Flugbegleiter, welcher dem Flugkapitän gegenüber verantwortlich ist, ist der Purser 'AP' oder 'PUR' Form: Purserette, auch: Chefsteward(ess). Purser ist ursprünglich die englische Bezeichnung für Zahl- und Proviantmeister auf Schiffen. Er ist die Schnittstelle zwischen der Kabinenbesatzung und der Besatzung der Pilotenkanzel.
Flight director oder cabin services director sind veraltete Bezeichnungen und nur im englischen Sprachraum auf Großraumflugzeugen gebräuchlich. Darüberhinaus gibt es noch die Bezeichnung Chef de Cabine (CDC).
Der Purser Assistant kommt bei manchen Fluggesellschaften auf Großraumflugzeugen als Verantwortlicher eines separaten Kabinenbereichs oder einer Klasse zum Einsatz und ist dem Purser unterstellt.
Die Anzahl der Flugbegleiter hängt von der Größe des Flugzeuges, präziser, von der Anzahl der Sitzplätze ab. Bis 19 Fluggastsitzen ist kein Kabinenmitarbeiter vorgeschrieben. Ab dem 20. Sitzplatz ist ein Flugbegleiter(in) vorgeschrieben. Danach ist ab jedem 50. Passagiersitzplatz ein weiterer Kabinenmitarbeiter einzusetzen.
Der Flugbegleiter ist ein Repräsentant der Fluggesellschaft, welcher dem Fluggast am intensivsten begegnet und durch extensiven Kundenkontakt an der Gestaltung des öffentlichen Erscheinungsbildes der Fluggesellschaft beteiligt ist. Deshalb wird bei den meisten Fluggesellschaften der Ausbildung und dem Auftreten des Kabinenpersonals eine wichtige Bedeutung beigemessen. Im weiteren Sinne sind Flugbegleiter auch „Botschafter“ des Landes, in dem die Fluggesellschaft ihren Sitz hat; so ist es bei asiatischen Fluggesellschaften üblich, dass die Flugbegleiter in Landestracht gekleidet sind und sich traditionell verhalten (z.B. die Begrüßung mit einem Wâi).
In Passagierflugzeugen des Militärs (z.B. für Minister) übernehmen Soldaten und eigene Angestellte die Flugbegleitung.
Flugbegleiter gelten als formal nicht qualifizierte Arbeitskräfte, ihre Tätigkeit ist nicht als Ausbildungsberuf anerkannt, da die staatlichen Kriterien
in der betriebsinternen Ausbildung der jeweiligen Fluggesellschaft nicht erfüllt werden. Flugbegleiter werden in einem mehrwöchigen Grundkurs theoretisch und praktisch ausgebildet und angelernt. Die Wissensvermittlung erfolgt nach Kriterien, die für die Luftfahrtunternehmen ökonomisch relevant sind. Die Ausbildung endet mit einer firmeninternen Prüfung ohne staatlich anerkannten Abschluss.
Eine Freizügigkeit im Sinne eines Wechsels von einer Fluggesellschaft zu einer anderen besteht nicht. Die Ausbildung zum Flugbegleiter vermittelt keinen so allgemeinen oder übergeordneten Wissensstand, dass er in anderen Flugbetrieben angewandt werden könnte. Jede Fluggesellschaft bildet ihr eigenes Kabinenpersonal aus. Selbst bei der Einstellung eines Mitarbeiters mit jahrelanger Flugerfahrung erfolgt eine Grundausbildung ganz von vorn.
Die Tätigkeit des Flugbegleiters ist geprägt durch folgende Bedingungen:
Ursprünglich wurde das Wort als ironische Selbstbezeichnung für den sekundären Bereich dieser Tätigkeit gebildet - dem Verteilen von Speisen und Getränken an die Passagiere -, als eine zynische Reaktion auf die Reduzierung der Tätigkeit des Flugbegleiters in der öffentlichen Wahrnehmung. Auch „Trolly-Dolly“ oder „Luftkellner“ wurden in diesem Zusammenhang als Spitzname für Flugbegleiter entwickelt.
Interessant ist, dass nur die weibliche Form des Wortes Saftschubser Eingang in die deutsche Sprache als eine herabwürdigende Bezeichnung findet. Dies liegt wohl daran, dass die Flugbegleitung (noch) als ein typisch weiblicher Beruf angesehen wird. Schutzpatronin der Stewardessen ist Bona von Pisa.
"Stewardesses" ist das längste englische Wort, das nur mit der linken Hand (nach dem Zehnfingersystem) getippt wird.
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