Mit Flotte wird in der Handelsmarine die Gesamtheit der Handelsschiffe einschließlich der Fischereifahrzeuge eines Staates bezeichnet.
Bei der Kriegsmarine gibt es drei mögliche Entsprechungen:
1. Die Gesamtheit der Kriegsschiffe eines Staates
2. Der Hauptteil der aktiven Kampfverbände (häufigste Verwendung)
3. Die Seestreitkräfte in einem bestimmten Gebiet, bestehend aus unterschiedlichen Verbänden (z. B. Atlantik-Flotte, Schwarzmeerflotte)
In Deutschland wurde bis Ende des Zweiten Weltkriegs ein Verband aus kleinen Booten wie etwa Schnellbooten, Minensuchbooten oder U-Booten als Flottille bezeichnet, die wiederum häufig aus zwei Halbflottillen bestand. In der Bundesmarine wurde die Bezeichnung zunächst nicht gebraucht und erst in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts wieder eingeführt. In Anlehnung an den Gebrauch bei den Verbündeten bezeichnet eine Flottille seitdem einen größeren Verband aus mehreren Geschwadern gleichartiger Schiffe oder Boote, der auch als Typverband bezeichnet wurde. Außerdem gab es nicht-schwimmende Flottillen.
Auch die Volksmarine der DDR gliederte sich in drei Flottillen, die in ihrer Größe etwa den Flottillen der Bundesmarine entsprachen, jedoch unterschiedlich aufgebaut waren.
Künftig wird es in der Deutschen Marine nur noch zwei so genannte Einsatzflottillen geben, von denen eine an der Nordsee und die andere an der Ostsee stationiert sein werden.
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"Flotte (Marine)".
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