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Das fliegende Personal ist ein Teil der Belegschaft einer Fluggesellschaft und arbeitet in Flugzeugen, die sich im Flug befinden.

Es zählt zum Luftfahrtpersonal und besteht aus verschiedenen Berufen bzw. Funktionsträgern:

  • Pilot (amtliche Bezeichnung des Luftfahrerscheines: „Verkehrsflugzeugführer“, gesetzliche Bezeichnung in Deutschland: „Flugzeugführer“; ugs. auch: „Flugkapitän“)
  • Ko-Pilot (amtlich: „Zweiter Flugzeugführer“, „Co-Pilot“)
  • Flugingenieur (nur bei einigen Modellen)
  • Flugbegleiter
  • In der Militärluftfahrt und in der Vergangenheit bzw. bei älteren Modellen auch heute noch: u. a. Beobachter, Bordschütze, Navigator, Funksprecher

Luftfahrtpersonal

Aircrew member

 

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