Flick-Affäre, auch Flick-Spendenaffäre, bezeichnet in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einen in den 1980er Jahren aufgedeckten politischen Skandal um verdeckte Parteispenden des Flick-Konzerns zur Pflege der politischen Landschaft, wie Flick-Manager Eberhard von Brauchitsch die Praktiken nannte, und der möglichen konkreten Entscheidungsbeeinflussung im Zusammenhang mit einem für den Flick-Konzern und den Konzernchef Friedrich Karl Flick günstigen Entscheid des Bundeswirtschaftsministeriums.
Die Flick-Affäre führte zu einem deutlichen Vertrauensverlust gegenüber der Politik in der Bevölkerung.
1981 fanden Steuerfahnder ein Kassenbuch des Flick-Generalbuchhalters Rudolf Diehl, in dem Bargeldzahlungen an Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien verzeichnet waren. Zu den Empfängern zählten auch Friderichs und Lambsdorff, womit der Verdacht der Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit nahelag. Nach Angaben des bei Flick für die politische Lobbyarbeit zuständigen Flick-Managers Eberhard von Brauchitsch habe es sich aber lediglich um Parteispenden gehandelt. Am 2. Dezember 1983 hob der Bundestag auf Ersuchen der ermittelnden Bonner Staatsanwaltschaft die Immunität des amtierenden Bundeswirtschaftsministers Lambsdorff auf, der dann, als die Klage zugelassen wurde, am 27. Juni 1984 zurücktrat.
Der Prozess zog sich rund anderthalb Jahre hin. Nach Aussage des Richters Hans Henning Buchholz fielen "nahezu alle Zeugen ... durch ihr schlechtes Erinnerungsvermögen auf". Letztlich wurden am 16. Februar 1987 Eberhard von Brauchitsch sowie die Politiker und vormaligen Bundeswirtschaftsminister Friderichs und Otto Graf Lambsdorff aber lediglich wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt. Von Brauchitsch erhielt eine Bewährungs-, Lambsdorff und Friderichs Geldstrafen. Eine Beeinflussung politischer Entscheidungen durch die Geldzahlungen ließ sich nicht nachweisen.
Allerdings wurde letztlich das Parteispendegesetz wie auch die Meldepflicht der Abgeordneten bezüglich der Nebeneinkünfte verschärft.
Der Bundestag setzte einen Untersuchungsausschuss zur Flick-Affäre ein. Als der Verdacht aufkam, Rainer Barzel habe über eine Anwaltskanzlei ebenfalls Zuwendungen von Flick erhalten (zum Schein als Honorar für Beratertätigkeiten, in Wirklichkeit aber als Belohnung dafür, dass er im April 1973 durch seinen Verzicht auf CDU-Partei- und Fraktionsvorsitz den Weg für Helmut Kohl freigemacht habe), trat dieser am 25. Oktober 1984, einen Tag nach seiner Vernehmung durch den Untersuchungsausschuss, von seinem Amt als Bundestagspräsident zurück.
Kohl selbst, durch Einträge im sichergestellten Kassenbuch ebenfalls belastet, machte dagegen bei seiner Vernehmung einen Black-out geltend, aufgrund dessen er sich an nichts erinnern könne.
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