Baden-Württemberg hat mehrere Flaggen: eine Landesflagge und eine Landesdienstflagge in zwei Varianten, wobei die Verwendung der Dienstflaggen Einschränkungen unterliegt.
Die Landesflagge
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Die am
11. November 1953 verkündete
Verfassung des Landes Baden-Württemberg legt in Artikel 24, Absatz 1 fest:
- Die Landesfarben sind Schwarz-Gold.
Dabei repräsentiert Schwarz die Landesteile
Württemberg und
Hohenzollern, Gold hingegen
Baden. Die Landesfarben wurden nicht etwa vom
Landeswappen abgeleitet, sondern bereits vor diesem festgelegt. Mit den Landesfarben war zugleich die Landesflagge festgelegt, nämlich als Streifenflagge in genau diesen Farben. Die Verwendung der Landesflagge steht jedermann frei.
Die Landesdienstflaggen
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Die Landesdienstflaggen werden durch die
Verordnung der Landesregierung über die Führung des Landeswappens vom
2. August 1954 geregelt. Paragraph 9 sagt aus:
- Die wappenführenden Stellen, mit Ausnahme der nichtbeamteten Notare, sind berechtigt, auf der Landesflagge das von ihnen zu führende Landeswappen zu zeigen (Landesdienstflagge). Beim großen Landeswappen bleiben die Schildhalter weg. *
Da es ein großes und ein kleines Landeswappen gibt (siehe
Wappen Baden-Württembergs), gibt es auch zwei Varianten der Landesdienstflagge. Die wappenführenden Stellen sind in Paragraph 1 derselben Verordnung aufgeführt.
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Die Verwendung der Landesdienstflagge ist also ausschließlich den dazu berechtigten Stellen vorbehalten. Die unbefugte Benutzung der Landesdienstflagge stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (Paragraph 124 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968).
Beflaggungserlass
Die Beflaggung öffentlicher Gebäude in Baden-Württemberg ist durch die
Bekanntmachung des Staatsministeriums über die Beflaggung der Dienstgebäude vom
22. Oktober 1991 geregelt. Demnach richten sich die Beflaggungstage nach dem entsprechenden
Bundeserlass, zusätzlich ist bei Landtagswahlen zu beflaggen.
Beflaggung in der Praxis
Wie in den deutschen Binnenländern üblich, wird die Landesflagge meistens in vertikaler Form geführt, d.h. als
Banner,
Hängeflagge o.ä. Verwendungen als
Hissflagge sind eher selten.
Die Beschreibung der Landesfarben als Schwarz-Gold führt in der Praxis dazu, dass der untere Streifen in einem dunklen Gelbton ähnlich dem der Bundesflagge dargestellt wird. Prinzipiell stehen sich Gold und Gelb jedoch gleich, so dass auch ein normaler gelber Farbton zulässig wäre.
Bild:bw-hissflagge.jpg|Landesflagge
Bild:land-bw-k.jpg|Landesdienstflagge (kleines Wappen)
Bild:land-bw-g.jpg|Landesdienstflagge (großes Wappen)
Literatur
- Baden-württembergische Befindlichkeiten. Das Land und seine Symbole. Bearbeitet von Petra Schön, herausgegeben durch das Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Begleitbuch zur gleichnamigen Ausstellung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. Stuttgart, 2002
Baden-Württemberg | Flagge
Flaga Badenii-Wirtembergii