Das Wort Flügel (v. mittelhochdeutsch: vlügel) bezeichnet:
- ein paarweise angeordnetes Körperteil, um damit zu fliegen:
- bei Vögeln als ein Paar am Rumpf angewachsen, siehe Flügel (Vogel),
- bei flugfähigen Insekten als ein oder zwei Paare am Thorax angewachsen, siehe Flügel (Insekt),
- in der Mythologie als Flugorgan menschenähnlicher Wesen (z. B. Flügel des Engels), siehe Flügel des Amor (Mythologie).
- in der Technik ein unsymmetrisch umströmtes Profil (Flosse), um quer zur relativen Anströmrichtung eine Kraft (dynamischen Auftrieb) zu erzeugen:
- einen seitlichen Teil eines mehrgliedrigen Ganzen:
- entweder einer zusammengesetzten Sache, z. B. Fenster, Altar, Haus, Lunge, Nase,
- ein Begriff aus dem Schachspiel, siehe Damenflügel
- oder von Menschen, die gemeinsam, jedoch in räumlichem oder ideologischem Abstand voneinander, um dasselbe Ziel kämpfen, z. B. Fußballmannschaft, Armee, politische Partei.
- zudem die seitlich angeordneten Bügel beim Spinnrad oder einer Flügelspinnmaschine, siehe auch Spinnen.
- eine Bauform des Klaviers auf drei Beinen mit einem an die Form des Vogelflügels erinnernden Resonanzkörper, siehe Flügel (Musikinstrument)
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