Ein Flächentarifvertrag ist ein Tarifvertrag für einen bestimmten räumlichen Geltungsbereich (Tarifgebiet), eine bestimmte Fläche (z. B. Nordrhein-Westfalen oder den Bezirk Küste). Er gilt immer für eine oder mehrere Branchen (Metall, Einzelhandel etc.); deshalb spricht man häufig auch von Branchentarifverträgen.
Diese Tarifverträge gelten für alle Arbeitgeber dieser Branche im Tarifgebiet, die Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sind. Unternehmen, die nicht dem Arbeitgeberverband angehören, sind nicht verpflichtet, den Tarifvertrag anzuwenden. In jüngster Zeit enthalten Flächentarifverträge in zunehmendem Maße Öffnungsklauseln, die Ausnahmesituationen definieren, unter denen vom Tarifvertrag abgewichen werden kann.
Die deutschen Tarifverträge sind durch das System der Flächentarifverträge bestimmt. Neben den Flächentarifverträgen gibt es auch Haustarifverträge (z. B. Lufthansa, VW, Post), die auch Firmentarifverträge genannt werden.
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"Flächentarifvertrag".
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