Flächenrecycling befasst sich mit der Wiedereingliederung nicht mehr genutzter Flächen in den Wirtschaftskreislauf. Zur Vorbereitung auf die neue Nutzung wird hierbei:
1. technisch die Fläche aufbereitet (Rückbau von Anlagen und Gebäuden, Baugrundaufbereitung, Sicherung oder Dekontamination von Altlasten, usw.
2. rechtlich für die Fläche neues Baurecht geschaffen (z. B. Bebauungsplan),
3. wirtschaftlich das Potential der Fläche und die Nutzungsvorstellung des Investors aneinander angeglichen.
Zielsetzung des Flächenrecycling ist es, den volkswirtscaftlichen Schaden zu reduzieren, den eine nicht genutzte, brachliegende Fläche verursacht: Der Besitzer der Brachfläche beteiligt sich nicht an den laufenden Kosten für die Bereitstellung der Infrastruktur (Gas, Wasser, Abwasser, Straße etc.); seine Nachbarn, die ihr Grundstück nutzen, zahlen für ihn mit! Gleichzeitig senkt das Flächenrecycling die Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich von Siedlungen - es minimiert das "Bauen auf der grünen Wiese" im Sinne der Nachhaltigkeit. Es ist damit ein wichtiges Instrument der Raumplanung und des Stadtumbaus. Das Flächenrecycling ist speziell auf eine Neunutzung eines Areals ausgerichtet, das aus einem (oder mehreren räumlich zusammenhängenden) Flurstücke(n) besteht. Für den Wert einer Immobilie hat das Wiedernutzbarmachen von stillgelegten Standorten, d. h. baulich bereits vorgenutzten Flächen (Flächenrecycling) einen großen Stellenwert. Die grundstücksbezogenen Aufwendungen zur baureifen Herrichtung eines Grundstücks sind ein wesentlicher Teil der Gesamtkalkulation einer Immobiliennutzung.
Die Förderung des Flächenrecycling mit öffentlichen Geldern ist gerechtfertigt, wenn die Entwicklung einer Fläche für eine neue Nutzung das urbane Umfeld aufwertet, also die Allgemeinheit einen Nutzen daraus zieht. Die öffentliche Förderung ist oft dann notwendig, wenn die Aufwendungen für das Flächenrecycling einer urbanen "Schlüsselfläche" den Grundstückswert übersteigen.
Der Fachausschuß C 5 - Flächenrecycling des ITVA (Ingenieurtechnischer Verband Altlasten e. V.) hat im Juni 1993 seine Tätigkeit aufgenommen und befasst sich mit der Aufarbeitung des komplexen Themas Flächenrecycling. Er hat die in Fachkreisen anerkannte und von der Bundesregierung übernommene Definition formuliert:
„Flächenrecycling ist die nutzungsbezogene Wiedereingliederung solcher Grundstücke in den Wirtschafts- und Naturkreislauf, die ihre bisherige Funktion und Nutzung verloren haben – wie stillgelegte Industrie- oder Gewerbebetriebe, Militärliegenschaften, Verkehrsflächen u. ä. – mittels planerischer, umwelttechnischer und wirtschaftspolitischer Maßnahmen.“ engl. Synonym für Flächenrecycling: "Brownfields Redevelopment"
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