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Der Fischereischein, umgangssprachlich auch Angelschein genannt, ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Ausgestellt wird er von der Bezirksregierung, in Hamburg vom zuständigen Bezirksamt.

Eine weitere rechtliche Voraussetzung zum Angeln ist der sogenannte Gewässerschein. Hierbei handelt es sich um die schriftliche Erlaubnis, an einem Gewässer zu angeln, das vom Besitzer der Fischereirechte für dieses Gewässer ausgestellt wird.

Sportfischer, die einem Verein beigetreten sind, dürfen alle dem Verein angehörenden Angelgewässer beangeln. Ist der Verein Mitglied in einem Dachverband (DAV, VDSF) so kann das Vereinsmitglied in dem Bundesland, in dem der Verein sesshaft ist, alle dem jeweiligen Dachverband angehörenden Angelgewässer beangeln.

In der Mehrzahl der europäischen Nachbarstaaten ist der Besitz eines Fischereischeins zum Angeln nicht notwendig. Zeitlich befristete Angellizenzen werden dort in der Regel ohne vorherige Prüfung bei Gemeindeverwaltungen, Postämtern oder in Tabakgeschäften verkauft.

Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein folgen als einzige deutsche Bundesländer diesem international üblichen Reglement. So können beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern auf vier Wochen begrenzte Touristenfischereischeine gegen eine Gebühr von 20 Euro erworben werden. Kritik des Bundesverbraucherministeriums an diesem Vorgehen blieb bislang ohne Folgen. Der Landesanglerverband gab zudem bereits vor der Einführung des Scheins im Sommer 2005 bekannt, auf eine Klage gegen die Neuregelung verzichten zu wollen.

Angeln

 

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