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Fischereirecht ist:

  • die Summe aller Gesetze und Verordnungen zur Regelung der Belange der Fischerei durch Fischereigesetze des Bundes und der Länder und deren zugehörigen Ausführungsverordnungen.
  • eine auf einem Gewässer oder Gewässerabschnitt bestehende amtlich registrierte Berechtigung zur Ausübung der Fischerei nebst zugehörigen Regelungen, die von einer natürlichen oder rechtlichen Person erworben werden kann.

 

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