Die Firmung (lateinisch: firmatio, "Bestätigung, Bekräftigung") ist eines der sieben Sakramente der katholischen und der orthodoxen Kirche (dort gr. myron "Salbung" genannt und unmittelbar nach der Taufe gespendet). In der katholischen Tradition stellt sie ein essentielles Übergangsritual auf dem Weg vom Kindsein zum Erwachsenwerden dar und steht in engem Zusammenhang mit der persönlichen Annahme des Heiligen Geistes und dem Glaubensbekenntnis des Firmlings sowie seiner Absage an Satan.
Nach dem Verständnis firmender Kirchen spendet Paulus auch in der Erzählung Apg. 19.5ff die Firmung:
In der katholischen Kirche hat die Firmung neben der Übertragung des Heiligen Geistes auch den Sinngehalt der Bestätigung des Glaubensbekenntnisses, das von den Eltern und Paten bei der Taufe gesprochen wurde. Da sie in der Regel vom Diözesanbischof oder einem Weihbischof gespendet wird, stellt sie außerdem die sichtbare Verbindung zum Bistum und zur Weltkirche her.
Die Firmung erfordert einige Voraussetzungen. Zum einen muss der Firmling getauft sein, da die Firmung die Taufe zur Vollendung bringt. Außerdem muss der Firmling den Willen haben, gefirmt zu werden. Es wird dem Firmbewerber empfohlen, vor der Firmung das Bußsakrament zu empfangen. Hinsichtlich des Firmalters unterscheiden sich die Auffassungen. In der orthodoxen Kirche und in der katholischen Kirche im Osten wird die Firmung mit der Kindertaufe verbunden; in der westlichen katholischen Kirche dagegen ist erforderlich, dass der Firmling seine Bestimmung als Christ erkennen kann. Das Firmalter schwankte im Westen erheblich im Wechsel der Geschichte und liegt heute gewöhnlich zwischen 13 und 17 Jahren. Ein Jugendlicher dieses Alters ist religionsmündig und kann so seine Taufe selber bestätigen. Doch auch jeder noch nicht gefirmte Erwachsene kann und soll auf Verlangen gefirmt werden, besonders im Zusammenhang mit der Taufe bzw. der Aufnahme in die Katholische Kirche.
Gespendet wird die Firmung in der abendländischen Katholischen Kirche im Allgemeinen von einem Bischof (Ordentlicher Spender). Wo dies nicht möglich ist, kann sie auch in seinem Auftrag von einem anderen Priester gespendet werden. Bei einer Erwachsenentaufe ist es der Taufpriester. Sonst ist es üblicherweise jedoch kein vor Ort tätiger Priester, sondern etwa ein Domkapitular oder der Abt eines Klosters. In den Ostkirchen kann sie ohne weiteres von jedem Priester gespendet werden. Den neutestamentlichen Berichten zufolge wurde die Firmung durch Handauflegung gespendet. Erst später wird Chrisam (in den orientalischen Kirchen Myron genannt) in der Literatur als Materie des Sakraments genannt, so bei Cyrill von Jerusalem und bei Augustinus. Das Chrisam bzw. Myron ist heute vorgeschriebene Materie der Firmung, es ist eine Mischung aus Öl und Balsam. Es wird vom Bischof am Gründonnerstag bzw. in der Karwoche geweiht.
Bei der Firmung selbst breitet der Bischof über die Firmlinge die Hände aus und ruft den Heiligen Geist auf sie herab. Dann spendet er jedem einzelnen Firmling das Sakrament, indem er ihm die Hände auflegt (und zwar, im Gegensatz zum Firmpaten, auf den Kopf), ihm mit Chrisam in Kreuzesform die Stirn salbt und dazu die Worte spricht: "N., sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist". Der Firmling antwortet mit "Amen".
Gemäß dem vorkonziliaren Ritus lautete die Spendeformel: "Ich bezeichne dich mit dem Zeichen des Kreuzes und stärke dich mit dem Chrisam des Heiles im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes". In der griechischen Kirche ist die Form "Siegel der Gabe des Hl. Geistes" gebräuchlich. Während der Firmung legt der Pate als Zeichen seiner Unterstützung seine rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings. Manchmal gibt der Spender dem Firmling noch einen leichten Backenstreich.
Siehe auch: Konfirmation, Gemeindeunterricht, Katechese, Sakrament
katholische Kirche in Deutschland: Die Firmung
Informationen zum Thema vom Erzbistum München und Freising
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