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Als Firmentarifvertrag, Haustarifvertrag oder Werktarifvertrag wird ein Tarifvertrag bezeichnet, der zwischen einer Gewerkschaft und einem einzelnen Unternehmen abgeschlossen wird. In Firmentarifverträgen können, ebenso wie in Branchen- oder Verbandstarifverträgen, alle Arbeits- und Einkommensbedingungen geregelt werden. Firmentarifverträge werden oft als Anerkennungstarifverträge ausgestaltet, d.h. es wird die Anwendung des entsprechenden Flächentarifvertrages vereinbart. In Deutschland spielen Firmentarifverträge derzeit eine untergeordnete Rolle. 2003 galten für acht Prozent der Arbeitnehmer in Westdeutschland Firmentarifverträge. In Ostdeutschland waren es elf Prozent (Quelle: IAB-Betriebspanel). Allerdings ist die Zahl der Unternehmen mit Firmentarifverträgen in der Zeit von 1990 bis 2003 von rund 2.550 auf 7.450 gestiegen. Der "Haustarifvertrag" gilt nur für eine bestimmte Laufzeit.

Sofern ein Firmentarifvertrag zur Kostensenkung gegenüber einem Flächentarifvertrag geschlossen werden soll, ist neben dem Austritt aus dem Arbeitgeberverband auch die Nachwirkung des alten Tarifvertrages zu berücksichtigen.

Tarifvertragsrecht

 

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