Das Firmenbuch (commercial register) ist ein öffentliches Verzeichnis (Register), in dem die wichtigsten rechtserheblichen Tatsachen und Rechtverhältnisse über Vollkaufleute und Erwerbsgesellschaften in Österreich eingetragen sind.
Das Firmenbuch wurde 1991 als automationsunterstützter Ersatz für das Handelsregister und das früher gesondert geführte Genossenschaftsregister (beide händisch geführt) eingeführt.
Es wird beim örtlich zuständigen Landesgericht (in Wien beim Handelsgericht, in Graz beim Landesgericht für Zivilrechtssachen) geführt und besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Jeder eingetragene Rechtsträger erhält eine zentral für das gesamte Bundesgebiet vorgegebene Firmenbuchnummer (FN), die bis zur Löschung beibehalten wird, auch wenn der Sitz verlegt oder die Rechtsform verändert wird. Diese Firmenbuchnummer ist daher österreichweit zur eindeutigen Kennzeichnung eines Rechtsträgers geeignet.
Das Hauptbuch wird digital geführt und enthält alle wesentlichen die Unternehmung betreffenden Daten.
Die Urkundensammlung ist ein Akt über die Unternehmung, der neben dem Gesellschaftsvertrag die Gesellschafter- und Geschäftsführerliste, Musterunterschriften, Bankbestätigungen usw. enthält.
Seit 11. Juli 2005 wird die Urkundensammlung des Firmenbuches österreichweit mittels EDV geführt und ist weltweit einsehbar.
Im Firmenbuch (Hauptbuch) werden nur bestimmte eintragungsfähige Tatsachen vermerkt:
Die Eintragungen ins Firmenbuch erfolgen in der Regel nur auf Antrag der beteiligten Personen. Ausnahmsweise werden gewisse Eintragungen von Amts wegen vorgenommen, z.B. Eintragung und Konkurseröffnung.
Die Firmenbucheintragungen werden — mit gewissen Ausnahmen — im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und in dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit herausgegebenen Zentralblatt für Eintragungen ins Firmenbuch der Republik Österreich veröffentlicht. Eintragungen über Einzelkaufleute, OHG, KG und Erwerbsgesellschaften (OEG, KEG) in der Datenbank des Firmenbuchs gelten als bekannt gemacht und müssen nicht veröffentlicht werden.
Das Firmenbuch (Hauptbuch) gilt als öffentliches Verzeichnis, in das jeder Einsicht nehmen kann. Bei rechtlichem Interesse besteht auch die Möglichkeit, die zur Urkundensammlung eingereichten Schriftstücke zu sichten.
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