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Eine Firma (v. lat: firmare = beglaubigen, befestigen; abgekürzt: Fa.) ist im Rechtssinne der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter dem er klagen und verklagt werden kann.

Umgangssprachlich wird Firma auch als Synonym für Unternehmen verwendet.

Die Firma ist ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Identity von Konzernen und größeren mittelständischen Unternehmen. Bei einer Übernahme eines Unternehmens kann die Firma beibehalten werden, wenn der vorherige Eigentümer zustimmt.

Deutsches Recht


Zur Führung einer Firma sind nach deutschem Handelsrecht nur Kaufleute berechtigt. Andere Gewerbetreibende können eine Geschäftsbezeichnung führen. Ein solches Handelsgewerbe muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die Firma muss als Zusatz in jedem Fall die Rechtsform beinhalten. Geregelt ist das Recht der Firma in Deutschland in den §§ 17 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB).

Firmengrundsätze

Rechtsformzusatz: In jedem Fall muss die Firma einen Zusatz enthalten, der die Rechtsform der Firma angibt, z. B. e. K., Moon AG, Muster GmbH.

Firmenwahrheit: Für Außenstehende muss erkennbar sein, wer Firmeninhaber ist und welche Art von Unternehmung vorliegt. Es dürfen keine falschen Angaben über Art und Umfang der Firma angegeben werden.

Firmenausschließlichkeit: Jede Firma muss sich von anderen Firmen unterscheiden, die bereits im Handelsregister eingetragen sind und sich im selben Amtsgerichtsbezirk befinden.

Firmenbeständigkeit: Um Verwechselungen zu vermeiden, kann bei Übergabe der Firma nicht allein der Name verkauft werden; diese ist nur kaufbar, wenn die Branche beibehalten wird.

Firmenöffentlichkeit: Jeder Kaufmann muss seine Firma in das Handelsregister eintragen lassen. In jedem Geschäftsbrief muss die Firma mit Rechtsformzusatz, zustellfähiger Anschrift und weitere Angaben genannt werden.

Firmenarten

Personenfirma : als Firma gibt ein Einzelkaufmann seinen Vor- und Nachnamen oder eine Gesellschaft den Namen eines oder mehrerer Gesellschafter an, z. B. Henkel KGaA nach dem Unternehmensgründer Fritz Henkel.
Sachfirma : als Firma wird die Tätigkeit des Unternehmens sachlich beschrieben, z. B. Bankaktiengesellschaft
Mischfirmen : eine Kombination aus Personen-, Fantasie- und Sachfirma, z. B. Tchibo - Carl Tchilling-Hiryan-Kaffeebohnen
Fantasiefirmen : als Firma wird irgend ein Ausdruck frei gewählt, z. B. Infineon

Wie auch bei Markennamen werden im Zuge der Globalisierung vermehrt international funktionierende Kunstbegriffe eingesetzt, welche einerseits in möglichst vielen Sprachen aussprechbar sind, andererseits aber in jeder Sprache positive Assoziationen wecken z. B. Novartis das die lateinischen Ausdrücke für neu und Kunst vereint.

Firmenzusätze

Gesetze, beispielsweise das HGB, schreiben vor, dass eine Firma einen Zusatz enthalten muss, aus dem die Rechtsform des Unternehmens zu ersehen ist.

In Deutschland gibt es folgende Rechtsformzusätze:

e. K.eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau
e. Kfm.eingetragener Kaufmann
e. Kfr.eingetragene Kauffrau
OHG / oHGOffene Handelsgesellschaft
KGKommanditgesellschaft
GmbHGesellschaft mit beschränkter Haftung
AGAktiengesellschaft
SEEuropäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea)
VVaGVersicherungsverein auf Gegenseitigkeit
eGeingetragene Genossenschaft
eGmbHeingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung (veraltet)
eGmuHeingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung (veraltet)
KGaAKommanditgesellschaft auf Aktien
GmbH & Co. KGKommanditgesellschaft mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Komplementärin
AG & Co. KGKommanditgesellschaft mit einer Aktiengesellschaft als Komplementärin
GmbH & Co. KGaAKommanditgesellschaft auf Aktien mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Komplementärin
AG & Co. KGaAKommanditgesellschaft auf Aktien mit einer Aktiengesellschaft als Komplementärin
gGmbHgemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Andere Zusätze, z. B. geographischen Angaben, sind freiwillig.

Österreichisches Recht


Firmengrundsätze

siehe Firmengrundsätze (Deutsches Recht)

Firmenarten

siehe Firmenarten (Deutsches Recht)

Firmenzusätze

In Österreich lauten die wichtigsten Rechtsformzusätze:

Unternehmensform Rechtsformzusatz Rechtsformzusatz ab Inkrafttreten der
Handelsrechtsreform am 1. Januar 2007
Einzelkaufmann (aktuell) bzw.
Einzelunternehmer (künftig)
kein Rechtsformzusatz    e.U.
eingetragener Unternehmer
eingetragene Unternehmerin
Offene Handelsgesellschaft (aktuell) bzw.   
Offene Gesellschaft (künftig)
OHG
bzw. kein Rechtsformzusatz
OG
Kommanditgesellschaft KG
bzw. kein Rechtsformzusatz
KG
Offene Erwerbsgesellschaft OEG wird zur Offenen Handelsgesellschaft
Kommandit-Erwerbsgesellschaft KEG wird zur Kommanditgesellschaft
Gesellschaft mit beschränkter Haftung    GmbH GmbH
Aktiengesellschaft AG AG
Genossenschaft registrierte Genossenschaft    registrierte Genossenschaft
Europäische wirtschaftliche
Interessenvereinigung
EWIV EWIV

Siehe auch


Weblinks


Betriebswirtschaftslehre | Markenrecht | Handelsrecht | Name

Firma | Firma | Legal name (business) | 会社 | Firma | Firma (prawo) | Firma

 

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