Die Finanzierung ist einer der drei Teilbereiche der Finanzwirtschaft und umfasst alle betrieblichen Prozesse zur Bereitstellung der finanziellen Mittel, die für eine Investition benötigt werden. Darunter fallen alle Maßnahmen von der Beschaffung bis zur Rückzahlung finanzieller Mittel sowie die damit verbundene Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern.
Geschichte
Anfänglich betrachtete man unter dem Stichwort Finanzierung nur die
Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von
Wertpapieren. Später wurde der Begriff um die Kapitalrückzahlung und -umschichtung bis hin zur umfassenden „Versorgung eines Unternehmens mit
Kapital“ erweitert.
Gliederung der Finanzierung
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Aufgrund der hohen Relevanz der Finanzmittelherkunft wird die Finanzierung aus Sicht des
Unternehmens grundsätzlich in Innen- und Außenfinanzierung untergliedert.
Innenfinanzierung
Von
Innenfinanzierung spricht man, wenn Unternehmen ihre Finanzierung aus dem selbst erwirtschafteten
Kapital vornehmen. Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
- Dem Unternehmen fließen liquide Mittel aus dem innerbetrieblichen Umsatz- und Leistungsprozess zu
- Dem Zufluss stehen keine zahlungswirksamen Auszahlungen gegenüber
Ein Maß für das Innenfinanzierungspotenzial stellt die Cash Flow-Kennzahl, vereinfacht der Einzahlungsüberschuss, dar.
Selbstfinanzierung
Auch in diesem Punkt wird zwischen zwei möglichen Finanzierungsunterpunkten getrennt:
- offene Selbstfinanzierung: Gewinnthesaurierung: Bildung von Gewinnrücklagen
- verdeckte Selbstfinanzierung (stille Selbstfinanzierung): Bildung stiller Reserven
Bei der offenen Selbstfinanzierung werden die ausgewiesenen Gewinne entweder vollständig oder zumindest zu einem Teil einbehalten. Werden sie ganz einbehalten, verzichten die Gesellschafter auf ihren Gewinn, wohingegen Kapitalgesellschaften nur einen Teil einbehalten dürfen.
Wird der Gewinn ausgeschüttet und gleichzeitig eine Kapitalerhöhung um den Betrag des Gewinns durchgeführt, können - in Abhängigkeit vom Steuersystem - Steuern gespart werden. Dieser Sachverhalt ist auch als „Schütt-aus-hol-zurück-Methode“ bekannt.
Die verdeckte oder stille Selbstfinanzierung ist in zwei Formen möglich. Zum einen durch die Anwendung von zwingenden Gewinnermittlungsvorschriften (beispielsweise Abschreibungen, Rückstellungen) und zum anderen durch die Nutzung von Spielräumen die das zugrunde liegende Bilanzierungssystem bietet. Stille Reserven gelten als das „Fett“ eines Unternehmens. Sie resultieren aus dem Vorsichtsprinzip bei den Bilanzierungswahlrechten:
- Überbewertung von Passiva
- Unterbewertung von Aktiva (gemildertes Niederstwertprinzip und Beibehaltungswahlrechte)
- Nichtaktivierung von Vermögen unter Ausnutzung der Bilanzierungswahlrechte (zum Beispiel Nichtaktivierung geringwertiger Wirtschaftsgüter)
- zu niedriger Ansatz von Vermögensgegenständen (zum Beispiel zu hohe Abschreibungssätze)
- Unterlassung von Zuschreibungen (zum Beispiel durch Anschaffungskosten/Herstellungskosten-Obergrenze in der Bilanz)
Die Selbstfinanzierung gilt in einigen Situationen als vorteilhaft, da durch sie Steuern gespart werden, sie die Krisenfestigkeit eines Unternehmens erhöht und durch ausbleibende Zinszahlungen eine risikoreichere Unternehmensstrategie forciert werden kann.
Zugleich kann aber auch Kapital nicht optimal verwendet werden und im Vergleich zu den Marktalternativen könnte sie vergleichbar „teurer“ (mögliche Kosten durch fehlende Gewinne bei Finanzanlagen) sein.
Umschichtung
Umschichtungen im Vermögensbereich finden statt, wenn materielle und/oder immaterielle Vermögenswerte in liquide Form überführt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Substitutionsfinanzierung. Diese Umschichtung erfolgt hauptsächlich durch den Umsatzprozess.
Finanzierung aus Rückstellungen
Durch die Bildung von Rückstellungen werden finanzielle Mittel an ein Unternehmen gebunden, welche dann zur Finanzierung von
Investitionen zur Verfügung stehen. Entscheidend ist dabei die Fristigkeit der Rückstellung, da nur langfristige Rückstellungen einen ausreichenden Finanzierungseffekt besitzen. Sie werden auch als
innerbetriebliche Fremdfinanzierung bezeichnet.
Von großer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang Pensionsrückstellungen, besonders in der Phase von Neuzusagen. Sie besitzen durch ihre außerordentliche Langfristigkeit beinahe den Charakter von Eigenkapital.
Finanzierung aus Abschreibungsrückflüssen
Finanzierung aus Abschreibungsrückflüssen beruht grundsätzlich auf ersparten Auszahlungen, da der Kauf des Investitionsgutes und evtl. die damit verbundene Auszahlung bereits in einer früheren Periode erfolgt ist. Damit ein Finanzierungseffekt eintritt müssen die Abschreibungsgegenwerte dem Unternehmen als
Einzahlungen zugeflossen sein.
Werden die zurückfließenden Mittel nicht zur Ersatzbeschaffung benötigt, so wird dies als Kapitalfreisetzungseffekt bezeichnet. Werden die freien Mittel sofort wieder in Anlagegüter gleichen Typs und gleicher Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten reinvestiert, so folgt daraus der Kapazitäterweiterungseffekt.
Siehe dazu: Lohmann-Ruchti-Effekt
Außenfinanzierung
Mit
Außenfinanzierung bezeichnet man in der
Betriebswirtschaftslehre Kapital, das nicht aus dem
Leistungserstellungsprozess des
Unternehmens stammt, sondern von außen zugeführt wird und somit zur Finanzierung beiträgt. Der Unternehmer, beziehungsweise der Eigentümer oder die
Aktionäre haben die Möglichkeit, dem Unternehmen
Eigenkapital zuzuführen. Hierfür werden Einlagen getätigt, wobei man von einer Eigenfinanzierung beziehungsweise einer
Beteiligungsfinanzierung spricht. Allerdings kann sich das Unternehmen auch über
Kredite finanzieren (über Fremdkapital), wobei man von einer
Fremdfinanzierung spricht.
Eigenfinanzierung
Teilweise auch zur Außenfinanzierung gehört die Eigenfinanzierung, welche auch unter „Beteiligungs- und Einlagenfinanzierung“ bekannt ist. Der Name deutet es bereits an, es wird neues Eigenkapital hinzugeführt. Dies kann durch Erhöhung der Einlagen geschehen oder durch Aufnahme von neuen Gesellschaftern, welche neue Einlagen mitbringen.
Ebenfalls zur Eigenfinanzierung gehört die
Selbstfinanzierung. Da hier das Kapital aber von „Innen“, das heißt aus dem Unternehmensprozeß kommt, ist die Selbstfinanzierung Teil der Innenfinanzierung.
Die Eigenfinanzierung ist somit kein Unterpunkt der Außenfinanzierung, sondern der Außen- und Innenfinanzierung zuzurechnen.
Dabei wird zwischen emissionsfähigen (AG, KGaA) und nicht-emissionsfähigen Unternehmen (OHG, GmbH, KG, eG) unterschieden. Letztere haben nicht die Möglichkeit, an der Börse ihre Wertpapiere (Aktien) auszugeben und so hohe Eigenkapitalbeträge aufzubringen. Vor allem für den Anleger besteht hier der Nachteil in der geringen Fungibilität der Anteile, so dass sie sich längerfristig binden müssen.
Statt dessen müssen die Gesellschafter entweder neues Kapital einschießen (nur begrenzt möglich wegen limitierten Vermögen der Gesellschafter) oder einen neuen Gesellschafter aufnehmen. Sollte aber ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden, ändern sich die bisherigen Machtstrukturen.
Je nach Haftungsform ist es den Unternehmen vom Gesetzgeber unterschiedlich einfach gemacht worden, an neues Kapital zu gelangen. Dies reicht vom einfachen Fall eines neuen Kommanditisten bis hin zur relativ schwierigen Aufnahme (Formvorschriften) eines neuen Gesellschafters bei der GmbH.
Fremdfinanzierung
Fremdfinanzierung betrifft in aller Regel eine Finanzierung durch Kredite, das heißt das Kapital strömt von außen durch Kreditgeber in das Unternehmen. Da aber keine Mitspracherechte und keine Beteiligung am
Gewinn / Verlust existiert, wird zur „Entschädigung“ ein
Zins bezahlt. Dieser umfasst in der Regel den risikolosen Marktzins plus einen entsprechenden Risikoaufschlag, der sich nach Umfang der Sicherheiten und geschätztem Risiko richtet.
Darüber hinaus muss der
Kreditnehmer selbst im Verlustfall den Kredit zurückzahlen. Ist ihm dies nicht möglich, wird die Sicherheit, welche der Kreditgeber meistens bei Vertragsabschluss gefordert hat, dem Kreditgeber übergeben.
Kredite werden gewöhnlich nach ihrer Laufzeit unterschieden:
- langfristige Kredite:
- kurzfristige Kredite
Sonderformen: Leasing, Factoring, forderungsbesichertes Wertpapier
siehe auch: Leasing
Factoring ist grundsätzlich eine Form des Outsourcing. Dabei werden die Forderungen eines Unternehmens oder ein Ausschnitt daraus an die Factoring-Gesellschaft verkauft und im Gegenzug erhält man die sofortige Zahlung des Kaufpreises. Meist werden 90 % bevorschusst. Die restlichen 10 % werden ausbezahlt, wenn der Debitor die Rechnung begleicht oder zahlungsunfähig wird.
Beim Factoring handelt es sich um einen „true sale“, dass heißt, die Factoring-Gesellschaft wird Eigentümerin der Forderung und hat damit auch das Ausfallrisiko.
Unterschieden werden
a) das „Inhouse-Verfahren“ (das Debitorenmanagement wird vom Forderungsverkäufer selbst weitergeführt) und
(b) das „Full-Service-Verfahren“ (das Forderungsmanagement wird vom Factor übernommen).
Weiterhin gibt es das
(a) „stille Verfahren“ (der Forderungsverkauf wird gegenüber den Debitoren nicht offen gelegt; immer nur im Zusammenhang mit dem Inhouse-Verfahren und nur bei guten Bonitäten) und das
(b) „offene Verfahren“ (der Forderungsverkauf wird den Kunden angezeigt).
Ein Sonderfall ist das Fälligkeitsfactoring, dass die Forderungen zu 100 % gegen Ausfälle absichert, aber keine Finanzierungsfunktion hat.
Vorteile des Factoring sind:
- Schonung der Liquidität
- kein Ausfallrisiko
- Kosteneinsparungen auf Personal- und Serviceebene
- Zeiteinsparungen
- Professionalisierung des Debitorenmanagements (bei kleineren Unternehmen)
- Verbesserung des Unternehmensratings, vor allem durch Bilanzverkürzung und einhergehende höhere Eigenkapitalquote
- Verbreiterung der Finanzierungsbasis und gegebenenfalls größere Unabhängigkeit von der/den Hausbank(en)
Nachteile sind:
- hohe Kosten durch Factoring-Gesellschaft, die ein Teil des Risikos über den Preis auf den Factoring-Kunden abwälzt
Ein forderungsbesichertes Wertpapier (asset-backed security) ist ein Spezialform des Factorings. Hierbei werden die Forderungen (assets) nicht an einen Factor, sondern an eine speziell eingerichtete Ankaufsgesellschaft (SPV) verkauft, die diese verbrieft (Securitization) und als Commercial Papers (CP) am Kapitalmarkt platziert. Käufer dieser CPs sind institutionelle Anleger wie Banken und Versicherungen.
Um das Ausfallrisiko der Anleger zu verringern, werden die zugrundeliegenenden Forderungen weitreichend abgesichert (credit enhancement, zum Beispiel durch eine Warenkreditversicherung oder durch Fälligkeitsfactoring) und die Ankaufsgesellschaft von Ratingagenturen (Standard & Poor's, Moody's oder Fitch Ratings) beurteilt.
Im Vergleich zum Factoring ist die Finanzierung deutlich günstiger. Allerdings ist ABS nur für große Unternehmen (Umsatz > 500 Mio. EUR) geeignet. Inzwischen gibt es auch Varianten für mittelständische Unternehmen (M-ABS), indem Forderungsbestände mehrerer Unternehmen in einem Pool gebündelt werden. Für diese Variante ist ein Forderungsbestand von mindestens 5 Mio. EUR erforderlich.
Finanzierungsregeln
Im Hinblick auf eine optimale Kapitalstruktur, was eine kostenminimierende und damit auch gewinnmaximierende Auslegung der Finanzierung bedeutet, haben sich einige Finanzierungsregeln ausgeprägt. Diese zielen nicht nur auf eine optimale
Verschuldung, sondern auch auf die Erhaltung der Zahlungsfähigkeit, also eine optimale
Liquidität. Bei der Bewertung der
Liquidität wird vom Grundsatz der
Fristenkongruenz ausgegangen. Die meisten der unten genannten Regeln erweisen sich in der Praxis oft als utopisch, da sie je nach Branche kaum bis gar nicht umzusetzen sind. Außerdem vermindern sie, häufig zu Gunsten der Liquidität, die
Rentabilität aber ermöglichen auch, je besser die Regeln erfüllt sind, längere wirtschaftliche Durststrecken zu überwinden.
So gesehen ist eine Anpassung der starren Regeln auf jedes einzelne Unternehmen oder zumindest auf eine Branche nötig um den Praxisbezug herzustellen.
Eine besondere Rolle spielt der
Leverage-Effekt, übersetzt, die Hebelwirkung des Fremdkapitals.
Abhängig von der Position in der Bilanz der in den Rechnungen verwendeten Einflussgrößen werden die Finanzierungsregeln in horizontal und vertikal unterteilt:
Vertikale Finanzierungsregel
Eins-zu-Eins-Regel
- Eins-zu-Eins-Regel: Das Eigenkapital sollte nach dieser Regel mindestens so hoch sein wie das Fremdkapital.
Den Ursprung hat diese Regel in der Vermeidung von Überschuldungen. In der Praxis ist in Deutschland diese Regel fast bedeutungslos, da deutsche Unternehmen einen durchschnittlichen Eigenkapitalanteil von weniger als 20 % haben, wobei amerikanische Unternehmen hingegen eine wesentlich höhere durchschnittliche EK-Quote haben (in etwa 50 %). Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Unterschiede in der Kapitalintensivität verschiedener Branchen.
Horizontale Finanzierungsregel
Genau wie die vertikalen Finanzierungsregeln stehen auch die nachfolgenden horizontalen in der Kritik. Liquiditätsaussagen sind kaum möglich, da Abflüsse, wie zum Beispiel Zinsen, nicht erfasst werden. Auch droht bei unzureichender Fristenkongruenz keineswegs die sofortige
Insolvenz, da lediglich eine Ersatzfinanzierung gesichert werden muss.
Goldene Bankregel
- Goldene Bankregel (gilt für den Bankenbereich): Rückzahlungsdatum / Verfügungsdauer des Kapitals sollte sich mit dem Rückflusszeitpunkt decken (Fristenkongruenz)
Die goldene Bankregel besagt, dass der Umfang und die Fälligkeit der von einem Kreditinstitut gewährten Kredite den dem Kreditinstitut zur Verfügung gestellten Einlagen entsprechen müssen. Dies bedeutet, dass kurzfristige Einlagen nur kurzfristig ausgeliehen werden dürfen, während langfristige Einlagen kurz-, mittel- und langfristig ausgeliehen werden können.
In der Realität wird die Goldene Bankregel von den Kreditinstituten im Normalfall nicht eingehalten. Es wird stattdessen nur dafür gesorgt, dass für eine ausreichende Zahlungsbereitschaft Vorsorge getroffen wird. Tatsächlich erzielen Banken heute sogar Erträge, indem sie bewusst gegen die goldene Bankregel verstoßen. Sie betreiben dann Fristentransformation, indem sie einen Teil der niedrigverzinslichen, kurzfristigen Einlagen langfristig und damit zu höheren Zinsen ausleihen.
Auch ist die Goldene Bankregel in der Volkswirtschaftslehre nicht unumstritten, da sie nicht die Gesamtheit der Zahlungen eines Kreditinstituts berücksichtigt. Liquidität sei nur dann gegeben, wenn in einem Zeitraum die Summe der vom Kreditinstitut nicht beeinflußbaren Auszahlungen die Summe der entsprechenden Einzahlungen nicht überschreitet.
Bankwesen
Goldene Bilanzregel
- Goldene Bilanzregel (gilt für die übrigen Branchen): Finanzierung von Anlagevermögen (AV) durch Eigenkapital (EK) oder in der weiteren Fassung, Finanzierung von AV durch EK und langfristiges Fremdkapital
Volkswirtschaftliche Auswirkungen von Finanzierungsentscheidungen
Werden alle Kapital benötigende
Wirtschaftssubjekte den Kapital gebenden
Wirtschaftssubjekten gegenüber gestellt, so ist es von volkswirtschaftlichem Interesse, dass der Transfer des Kapitals von den Kapitalanbietern zu den das Kapitalnachfragern mit möglichst geringen Reibungsverlusten einhergeht.
Durch Minimierung der
Transaktionskosten, durch zum Beispiel
effizientere Finanzierungsmöglichkeiten an
Börsen (direkte Finanzierung) oder mit
Banken (
Skaleneffekte der
Finanzintermediäre), kann daher ein
Wohlfahrtsgewinn erzielt werden.
Finanzplanung
Die Finanzplanung betrachtet als ihre Hauptaufgabe die Erhaltung der
Liquidität unter der Voraussetzung der Rentabilitätsmaximierung, also der Kapitalkostenminimierung. Folglich muss ein dynamisches Gleichgewicht zwischen allen künftigen Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen herrschen.
Die Zahlungsunfähigkeit droht auch in Fällen, wenn das Gleichgewicht in einer unendlich kleinen Zahlungsperiode gestört ist, sollte sie nicht durch Sofortmaßnahmen (zusätzliche liquide Mittel) behoben werden können.
An die Finanzplanung werden vier Anforderungen gestellt.
- der Zukunftsbezug
- das Bruttoprinzip, welches eine Saldierung von Ein- und Auszahlungen verbietet um Informationsverluste zu vermeiden
- die Vollständigkeit, welche fordert, dass sämtliche Ein- und Auszahlungen berücksichtigt werden
- die Termingenauigkeit, welche eine präzise perdiodengenaue Erfassung fordert
Mögliche Liquiditätszustände:
- Überliquidität: kalkulatorischer Verlust durch fehlende Zinseinnahmen
- Unterliquidität: Zahlungsunfähigkeit
Um Überliquidität abzubauen können Investitionen getätigt werden, Schulden zurückgezahlt oder Ausschüttungen an die Eigenkapitalgeber getätigt werden. Unterliquidität kann durch zusätzliche externe Kapitalquellen (Kredite, Kapitalerhöhungen) oder unternehmensintern mittels Streichungen von Ausgaben aufgefangen werden.
Die Finanzplanung kann nach der Fristigkeit in zwei Kategorien eingeteilt werden.
- der Kapitalbedarfsplanung und der
- Liquiditätsplanung
Kapitalbedarfsplanung
Die Kapitalbedarfsplanung erstreckt sich über einen Prognosezeitraum von mehreren Jahren. Geplant wird für Jahre und als Recheneinheit werden die
Bilanzbestände verwendet.
Liquiditätsplanung
Diese basiert auf Zahlungsströmen und kann weiter unterteilt werden.
- die Liquiditätsdisposition. Hier wird über eine Woche bis maximal einen Monat die Liquidität taggenau anhand der Zahlungsströme geplant.
- die Finanzplanung im engeren Sinne plant die Verfügungsmöglichkeiten über Finanzen bis zu einem Jahr auf Wochen oder Monatsbasis.
Analyse von Finanztiteln
Im Gegensatz zur Finanzplanung (Sicht des Unternehmens) wird bei der Analyse von
Finanztiteln die Sicht der Eigenkapitalgeber bzw. der
Gläubiger/Fremdkapitalgeber angenommen. Gleichwohl können Unternehmen auch selbst als Kapitalgeber für andere Unternehmen auftreten, in dem sie zum Beispiel nicht benötigte Liquidität in Wertpapieren anlegen. Diese Art der Analyse kann auch als
Wertpapieranalyse bezeichnet werden.
Aus dem Rechnungswesen stammt die Methode, anhand der Bilanz finanzwirtschaftliche Kennzahlen zu ermitteln, um aus Sicht des Gläubigers das Ausfallrisiko einer Fremdfinanzierung abzuschätzen oder aus Sicht der Eigenkapitalgeber Hinweise auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu bekommen. Im Wesentlichen existieren dafür vier Kennzahlen, die systematisch durch zwei Ansätze unterschieden werden:
Traditionelle Ansätze
Moderne Ansätze
- individuelle Portfoliotheorie
- Preisbildung von risikobehafteten Wertpapieren an Finanzmärkten (CAPM)
Bilanzanalyse
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| Fremdkapitalquote auch unter Anpassungsgrad bekannt
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Eine hohe Fremdkapitalquote bzw. eine niedrige Eigenkapitalquote bedeuten häufig ein erhöhtes Risiko, da bei einem Konkurs die nicht oder nicht vollständig durch Sicherheiten gedeckten Kredite teilweise ausfallen können.
Der Verschuldungsgrad kennzeichnet die Relation des Fremdkapitals zum Eigenkapital und bewertet somit das Gleiche wie die beiden Finanzierungsquoten.
Systembedingte Schwächen der Bilanzanalyse sind die fehlenden Auskünfte über Marktstellung, -potential und Qualität des Management, da die Bilanz als Stichtagsübersicht wenig Informationen über die zukünftige Stellung des Unternehmens liefert und kaum etwas über die bisherigen Erfolge oder Probleme der Unternehmensführung im Markt aussagt.
Spezialfinanzierung
Eine Spezialfinanzierung ist ein Finanzierungsinstrument, das zu einem einzigen Zweck (Transaktion) geschaffen wird. Dabei ist die Struktur dieser Finanzierung eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle, SPV). Nur die Forderungen aus dieser finanziellen Anschaffung werden als Vermögen gehalten. Die Forderungen werden aus den Erträgen aus diesem Vermögen zurückbezahlt.
Literatur
- Eilenberger, G., Betriebliche Finanzwirtschaft, 7. Aufl., München/Wien 2003
- Olfert, K., Reichel, Ch., Finanzierung, 13. Aufl., Ludwigshafen/Rhein 2003
- Perridon, L, Steiner, M., Finanzwirtschaft der Unternehmung, 12. Aufl., München/Wien 2003
- Wöhe, G., Bilstein, J., Grundzüge der Unternehmensfinanzierung, 9. Aufl., München 2002
Siehe auch
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