Bei dem Finanzfachwirt (FH) handelt es sich um ein weiterbildendes Studium mit Zertifikatsabschluss, welches vom Zentrum für Weiterbildung der Fachhochschule Schmalkalden angeboten wird. Das Studium basiert rechtlich auf der von einer staatlichen Hochschule erlassenen Kursordnung und endet mit einem öffentlich-rechtlichem Abschluss und positioniert sich damit über dem öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss Fachwirt für Finanzberatung (IHK). Laut Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (TMWFK) handelt es sich "...bei dem Studium um ein Weiterbildungsstudium an einer Thüringer Hochschule gemäß § 15 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG), wonach die Hochschule das Lehrangebot entwickelt und die Prüfungen abnimmt. Da die Hochschulen staatliche Einrichtungen (§ 3 ThürHG) sind, erhalten die Teilnehmer an dem Studium den Abschluss einer staatlichen Hochschule..."
Die Bezeichnung Finanzfachwirt (FH) hat in der Zeit des Studienstarts zum Sommersemester 2003 insbesondere bei den Wettbewerbern des privatrechtlichen Kooperationspartners der Hochschule – der CAMPUS Institut AG – Bedenken ausgelöst, ob das Suffix „FH“ nach der Abschlussbezeichnung verwendet werden darf, da es einen Diplomabschluss suggerieren könnte. Dazu hat das TMWFK am 1. März 2004 folgende Stellungnahme abgegeben: "§ 26 ThürHG regelt, dass die Fachhochschulen den Zusatz "FH" verwenden müssen, wenn sie einen Diplomgrad verleihen. Das schließt aber nicht aus, dass mit diesem Zusatz auch Studien der Fachhochschulen, die mit einem Zertifikat enden, näher bezeichnet werden können. Damit grenzt die Fachhochschule ihre Angebote sachgerecht von denen anderer Hochschulen und privater Anbieter ab. Der Zusatz ist insoweit nicht irreführend."
Das berufsbegleitende Studium zum Finanzfachwirt (FH) vermittelt folgende Studieninhalte: - Volks- und Betriebswirtschaftslehre - Wirtschafts- und Steuerrecht - Finanzmathematik - Bank und Börse - Direktanlagen in Immobilien - Gesetzliche Sozialversicherung und private Absicherung - Bilanzierung - Steuer- und gesellschaftsrechtliche Aspekte von Kapitalanlagen - Anlageklasse Offene Fonds - Anlageklasse Geschlossene Fonds - Anlageklasse Private-Equity-Fonds - Informatik - Ethische Grundsätze der Anlageberatung - Kundenberatung
Der Finanzfachwirt findet im Gesetzgebungsverfahren zur Gewerbeerlaubnis von Versicherungsvermittlern gem. EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie Berücksichtigung als hinreichende Qualifikation.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Finanzfachwirt".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world