Übergeordnete Behörde war ursprünglich die Oberfinanzdirektion. Seitdem die Dreigliedrigkeit der Finanzverwaltung nicht mehr zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, wurden einige Oberfinanzdirektionen teilweise aufgelöst und statt dessen ein Landesamt für Steuern geschaffen (z.B. in Bayern) oder die Finanzämter wurden direkt dem Finanzministerium (z.B. Brandenburg) bzw. der Senatsverwaltung für Finanzen (z.B. Berlin) des jeweiligen Landes unterstellt.
Im Zuge der Automatisierung der Verwaltung versucht man, Teile der Tätigkeiten an Rechenzentren zu übertragen, z.B. im Rahmen des ELSTER-Projekts.
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"Finanzamt".
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