Unter Filmförderung versteht man die Unterstützung von Filmprojekten durch finanzielle Zuschüsse, Darlehen, Beratung, Publicity, Filmpreise u. a. m. Getragen wird die Filmförderung in der Regel von öffentlichen Einrichtungen (z. B. Ministerien) oder von Wirtschaftsverbänden. Filmförderung kann alle Phasen der Produktion eines Films umfassen, von der Planung und Drehbucherstellung über die Produktion und Postproduktion bis hin zu Vertrieb, Verleih und Kinoauswertung. Auf jeden Fall ist sie Bestandteil der Filmfinanzierung.
Ziel der Filmförderung ist – neben der Standortpolitik bzw. einer allgemeinen Unterstützung inländischer Filmproduktionen – oft die Unterstützung künstlerisch oder kulturell wertvoller Spiel- und Fernsehfilme und vom Markt benachteiligter Genres wie z. B. von Dokumentar- und Kurzfilmen. Einen besonderen Schwerpunkt der Filmförderung bildet oft die Unterstützung von Nachwuchskünstlern und Erstlingsfilmen.
| öffentliche Filmförderung in Europa im Jahr 2000 | |||||||
| Land | staatliche Förderung in Euro | staatlich und regional in Euro | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Frankreich | 408.961.000 | 415.330.000 | |||||
| Großbritannien | 106.452.000 | 165.609.000 | |||||
| Deutschland | 47.290.000 | 146.304.000 | |||||
| Irland | 88.354.000 | 88.354.000 | |||||
| Spanien | 31.790.000 | 65.889.000 | |||||
| Luxemburg | 39.207.000 | 39.207.000 | |||||
| Schweden | 29.110.000 | 36.667.000 | |||||
| Dänemark | 30.617.000 | 32.397.000 | |||||
| Niederlande | 23.950.000 | 25.768.000 | |||||
| Belgien | 9.665.000 | 20.127.000 | |||||
| Portugal | 17.315.000 | 17.315.000 | |||||
| Österreich | 7.692.000 | 16.776.000 | |||||
| Finnland | 10.779.000 | 12.291.000 | |||||
| Griechenland | 9.236.000 | 9.236.000 | |||||
In Europa, Kanada und Australien bestehen eine Reihe staatlicher Förderungsprogramme, während in den Vereinigten Staaten kein solches existiert.
In Deutschland und Österreich werden Filmförderungsfonds jeweils von Bund und Ländern betrieben. Auf Bundesebene regelt das (deutsche bzw. österreichische) Filmförderungsgesetz die Vergabe von Fördermitteln. Mittel aus Filmförderungsfonds werden oftmals als bedingt rückzahlbare und zinslose Darlehen vergeben. In beiden Ländern besteht zudem ein Film-/Fernseh-Abkommen, in dessen Rahmen sich Fernsehsender an der Förderung von Spielfilmen beteiligen.
In der Europäischen Union bestehen zudem mehrere länderübergreifende Förderungsprogramme. So etwa das MEDIA-Programm und der europäische Filmförderungsfonds EURIMAGES des Europarats.
Mit Hilfe der Filmförderungsfonds soll die Filmwirtschaft eines oder mehrerer Länder einerseits hinsichtlich ihrer kulturellen Bedeutung, andererseits hinsichtlich ihrer Wirtschaftskraft gestärkt werden (siehe Subventionen).
Die ersten Filmförderungsgesetze Europas wurden in den 1950er-Jahren in Italien, Frankreich und Großbritannien erlassen. 1962 folgte die Schweiz und in Schweden übernimmt die Filmförderung das 1963 gegründete Schwedische Filminstitut. 1967 begann die Filmförderung in Deutschland, und erst 1981 kam es in Österreich zum Start der Filmförderung.
Nach den Ende des Zweiten Weltkrieges wurden viele Kinofilme zunächst durch Bundesbürgschaften unterstützt. Die Filmförderung in der heutigen Form entwickelte sich jedoch erst seit den 1950er Jahren, als das Fernsehen den Kinofilm zu verdrängen begann. 1967 wurde erstmals ein Filmförderungesetz verabschiedet. Mit der in Berlin ansässigen Filmförderungsanstalt wurde 1968 die erste große Fördereinrichtung gegründet.
1979 begannen auch die Bundesländer, Fördereinrichtungen zu gründen, oft mit der Absicht, die eigenen Produktionsstandorte zu unterstützen. Die Filmförderung durch die Bundesländer bildet heute den größten Anteil an der Filmförderung in Deutschland. Insgesamt werden jährlich mehr als 200 Millionen Euro an Zuschüssen verteilt, bei steigender Tendenz.
Kritiker werfen der Filmförderung in Deutschland ihre institutionelle Zersplitterung vor, die eine Koordinierung aller Maßnahmen, welche letztlich der Qualität der Produktionen zugute käme, praktisch unmöglich mache. Auch werde mit einer flächendeckenden Verteilung von Zuschüssen der Anreiz erstickt, Filme zu produzieren, die ihre Produktionskosten wieder einspielen.
Filmförderung wird in Deutschland u. a. von folgenden Einrichtungen getragen:
In Österreich existiert seit 1980 ein Filmförderungsgesetz. Filme können seither um Subventionen aus dem Filmförderungsfonds ansuchen, der seit 1981 im Rahmen des staatlichen Österreichischen Filminstituts betrieben wird.
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