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Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) regeln die Arbeiten der Feuerwehr in Deutschland. Sie sind als Richtlinien und Anleitungen zu verstehen. Sie dienen zum einem, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und ermöglichen zum anderen den geordneten Einsatz taktischer Einheiten der Feuerwehr.

Erstellung und Einführung

Die Dienstvorschriften werden von der Projekt-Gruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und den Bundesländern zur Einführung auf Grundlage der entsprechenden Feuerwehr-Gesetze empfohlen. Aufgrund dessen unterscheiden sich die in den einzelnen Bundesländern gültigen Feuerwehrdienstvorschriften. Eine Liste der gültigen FwDVen kann in den Weblinks gefunden werden.

Die FwDV 3 ist durch die AFKzV zur Einführung empfohlen worden und ersetzt die FwDVen 3 (alt), 4 und 5. Sie ist vielen Bundesländern jedoch noch nicht eingeführt.

Aktuelle Feuerwehrdienstvorschriften

  • In der neuen FwDV 3 werden die Aufgaben und die Gliederung der Trupps in der Staffel,Gruppe und dem Zug erklärt und der Löscheinsatz für verschiedene Taktische Einheiten erläutert.
  • FwDV 3 im Volltext (PDF, 120 KB)
  • Diese Dienstvorschrift befasst sich mit dem Vorgehen der Feuerwehr bei Atomaren, Biologischen und Chemischen (kurz: ABC) Gefahren
  • 500 im Volltext (PDF, ca. 3 MB)
  • Diese (für den Katastrophenschutz und der Polizei allgemein geltenden) Diensvorschrift befasst sich mit der Planung, Aufbau und Betrieb des Fernmeldeverkehrs
  • (mit dem für den Katastrophenschutz und im speziellen die Feuerwehr relevanten Teil "PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst"
  • Die Vorschrift besteht aus fünf Teilen: einen allgemeinen Teil und den fachspezifischen Teilen "Fernschreibverkehr", "Telegrafiefunkverkehr", "Sprechfunkverkehr", "Fernsprechverkehr", wobei für Katastrophenschutz besonders Teil 3 "Sprechfunkdienst" relvant ist
  • In diesem Teil wird der Ablauf des Sprechfunkverkehrs geregelt
  • in einigen Bundesländern ist Teil 3 als eine eigenständige FwDV 810 eingeführt worden
FwDV 1/1 Grundtätigkeit - Löscheinsatz und Rettung
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FwDV 1/2 Grundtätigkeit - Technische Hilfeleistung und Rettung
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FwDV 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr
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FwDV 3 Einheiten im Löscheinsatz
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FwDV 7 Atemschutz
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FwDV 8 Tauchen
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FwDV 10 Die tragbaren Leitern
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FwDV 13/1 Technische Hilfeleistung
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FwDV 100 Führung und Leitung im Einsatz
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FwDV 500 Einheiten im ABC-Einsatz
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PDV/DV 800 Fernmeldeinsatz
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PDV/DV 810 Fernmeldebetriebsdienst

Ehemalige Feuerwehrdienstvorschriften

Einige dieser FwDVen sind in einigen Bundesländern noch gültig.

  • Hier werden die Aufgaben der einzelnen Trupps in der Löschgruppe erklärt; weiterhin werden die Aufgaben von besonderen Funktionen wie Gerätewart, Sprechfunker, Maschinist, Atemschutzgerätewart, Schirrmeister und Kreisausbilder erklärt.
  • Es wird die Gliederung der Staffel und die Aufgaben der einzelnen Trupps beim Löscheinsatz erklärt.
  • Es wird die Gliederung und die Aufgaben der einzelnen Trupps in der Gruppe erklärt.
  • Hier wird die Gliederung und die Aufgaben der Trupps im Zug erklärt.

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FwDV 2/1 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr - Rahmenvorschriften
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FwDV 2/2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr - Muster-Ausbildungspläne
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FwDV 3 Die Staffel im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
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FwDV 4 Die Gruppe im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
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FwDV 5 Der Zug im Löscheinsatz (eingeflossen in neue FwDV 3)
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FwDV 9/1 Strahlenschutz - Rahmenvorschriften (eingeflossen in die FwDV 500)
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FwDV 9/2 Strahlenschutz - Einsatzgrundsätze (eingeflossen in die FwDV 500)
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FwDV 12/1 Einsatzleitung - Führungssystem (wurde durch FwDV 100 ersetzt)
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FwDV 14 Gefährliche Stoffe (eingeflossen in die FwDV 500)
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PDV/DV 102 Taktische Zeichen (in den Ausgaben 1976 und 1986, Teile sind in die FwDV 100 und in den Entwurf einer neuen DV 102 eingeflossen)

Feuerwehrdienstvorschriften in Planung / lokale FwDV

  • Eingeführt 2004 als die FwDV 3 (neu) zu scheitern drohte.
  • Eingeführt 2005 als neue FwDV 3 "Einheiten im Löscheinsatz"
  • es wurde von der Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz (SKK) 1999/2003 ein Entwurf für eine DV 102 auf Grundlage der alten PDV/DV 102 ausgearbeitet. Einige Zivilschutz- bzw. Katastrophenschutzorganisationen haben den Entwurf bereits als organisationsinterne Vorschrift übernommen, bei der Feuerwehr wurde die Vorschrift seitens des AFKzV bisher nur als "Lehrunterlage" bzw. "Ausbildungs- und Gebrauchsanleitung" herausgegeben.

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AA 3 Ausbildungsanleitung für die Feuerwehren Baden-Württemberg - Einheiten im Löscheinsatz
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FwDV 6 Taktische Einheiten und Verbände
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FwDV 11 Einsätze auf dem Wasser
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FwDV 102 Taktische Zeichen
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FwDV 300 HH Gesundheitliche Anforderungen (FwDV der Feuerwehr Hamburg)

Literatur


  • (die Lehrinhalte nach FwDV 2/2 ausführend:) Schott, Lothar/Ritter, Manfred: Feuerwehr Grundlehrgang FwDv 2/2, 12. Aufl. 2003.

Weblinks


Feuerwehr (Deutschland) | FwDV

 

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