Ein Feuerlöscher ist ein tragbares Kleinlöschgerät mit einem Gesamtgewicht von maximal 20 Kilogramm. Er dient dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden. Er enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird.
Tragbare Feuerlöscher sind in der Euronorm EN 3 geregelt.
Die in einem Feuerlöscher verwendeten Löschmittel sind aufgrund ihrer Löschwirkung für bestimmte Arten von Bränden geeignet, die in Brandklassen eingeteilt sind.
Die Brandklassen, für die ein Feuerlöscher geeignet ist, sind auf jedem Feuerlöscher angegeben und mit Piktogrammen abgebildet und durch die Buchstaben A, B, C, D und F abgekürzt. Aus der Eignung eines Feuerlöschers für bestimmte Brandklassen, leitet sich auch häufig der umgangssprachliche Name ab, so ist beispielsweise ein ABC-Löscher für die Brandklassen A, B und C geeignet.
Seit Mitte 1992 werden tragbare Feuerlöscher in Deutschland nach DIN EN 3 zugelassen, in Österreich seit Mitte 2003 nach der entsprechenden ÖNORM EN 3 (ab Juli 2006: Teil 7, 8, 10): Wesentlicher Unterschied zur bisherigen Zulassung ist die Zuordnung und Prüfung des Löschvermögens eines jeden Feuerlöschers anhand von Prüfobjekten (Löschobjekten, Normbrände) statt der Füllmenge.
Feuerlöscher nach der bisherigen Norm DIN 14406 / 1-3 bleiben weiterhin in Deutschland zugelassen.
Die Prüfobjekte sind folgendermaßen gestaffelt: Bei Bränden der
Für die anderen Brandklassen gibt es keine Staffelung des Löschvermögens.
Die folgenden Kurzzeichen zum Löschmittel sind in der EN 3 nicht mehr vorgeschrieben und daher auf neueren Feuerlöschern nicht mehr zu finden. Diese Kurzzeichen haben daher eigentlich nur noch geschichtliche Bedeutung.
Aufladelöscher gibt es für die Löschmittel Pulver, Wasser und Schaum als vorgemischte Lösung oder als Kartusche mit Schaumkonzentrat.
Dauerdrucklöscher: (Permanentlöscher ) Feuerlöscher, bei dem sich Löschmittel und Treibgas zusammen in einem Löschmittelbehälter befinden; Prinzip: das im Löschmittelbehälter enthaltene Treibgas (Stickstoff) übt einen andauernden (permanenten) Druck auf das Löschmittel aus. Nach Betätigung der Auslösevorrichtung, z. B. eines Schalthebelventils, strömt das Löschmittel unter Druck über das Steigrohr, den Auswurfschlauch und die Auswurfdüse aus dem Feuerlöscher.
Dauerdrucklöscher gibt es für die Löschmittel Wasser, Schaum und Pulver; Vorteil: preisgünstiger Löscher der Standardklasse mit geringem technischen Aufwand; Nachteil: der Löschmittelbehälter steht ständig unter Druck (untersteht somit der Druckbehältergesetzgebung). Es besteht die Gefahr, dass durch geringe Undichtigkeiten am Löscher (Schleichgase) das Treibgas unbemerkt entweicht und der Löscher damit funktionsunfähig wird.
Eine weitere Möglichkeit der Druckspeicherung sind sogenannte "Gaslöscher", bei denen das Löschmittel (Kohlendioxid, CO2) gleichzeitig das Treibmittel ist.
Löscher mit chemischer Druckerzeugung sind in der aktuellen Norm EN 3 nicht mehr vorgesehen und sollten mittlerweile überall ausgemustert sein. Chemische Druckerzeugung war früher vor allem bei Wasser- und Schaumlöschern üblich: Im Löschmittel waren alkalische Salze gelöst; zur Inbetriebnahme wurde durch einen Schlagknopf eine Säureampulle zertrümmert - die folgende chemische Säure-Base-Reaktion führte zur Bildung von Kohlendioxid, das als Treibmittel fungierte.
Die folgenden Kurzzeichen zur Druckerzeugung sind in der EN 3 nicht mehr vorgeschrieben, sind daher auf neueren Feuerlöschern nicht mehr zu finden und haben daher ebenfalls nur noch geschichtliche Bedeutung:
Feuerlöscher besitzen nach DIN EN 3 Teil 5 fünf Schriftfelder. Das erste Schriftfeld enthält das Wort "Feuerlöscher", die Füllmenge und darunter das Löschvermögen. Das Löschvermögen des Feuerlöschers wird dabei durch die Kurzzeichen des durch den Feuerlöscher bekämpfbaren Normbrandes angegeben. Welcher Normbrand durch welchen Feuerlöscher bekämpft werden kann, ist wiederum genormt. Ein mit 6kg ABC-Pulver gefüllter Feuerlöscher muss z.B. die Normbrände 27A und 233B löschen können und darüber hinaus auch zum Löschen der Brände nach Klasse C geeignet sein.
Bei der Brandbekämpfung unbedingt immer auf die eigene Sicherheit achten.
Zur Überprüfung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN 14406, in Österreich ÖNORM F-1053 Überprüfung und Wartung (11/2004), für Europa eine EN (Europäische Norm) und im Allgemeinen die vom Hersteller erlassenen Prüf- und Füllvorschriften. Diese sind bei den entsprechenden Fachbetrieben einsehbar. Damit ist für den Eigentümer des Feuerlöschers eine gewisse Kontrolle der Wartungsarbeiten und der damit verbundenen Kosten möglich.
Ein möglicher Schaden ist Undichtheit, sodass er Druck verliert. Bei vielen Typen mit einem integrierten Manometer kann man einen möglichen Druckverlust zwischendurch auch selbst kontrollieren. Bei Pulverlöschern kann das Pulver im Laufe der Zeit verdichtet sein, sodass es auch unter Druck nicht ausgeblasen werden kann. Es handelt sich dabei nicht immer um ein totales Versagen des Gerätes. Eine Funktion kann demnach noch oft erreicht werden, indem man den Feuerlöscher kopfüber festhält, um so ein Verrutschen des Pulvers im Behälter zu erreichen. Deshalb sollte man auch Feuerlöscher für Fahrzeuge alle zwei Jahre überprüfen lassen. Vor allem Nasslöscher können nach längerer Zeit auch durchrosten.
Ausgelöste Feuerlöscher sind entsprechenden Fachbetrieben zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft zu übergeben. Sollte ein nicht funktionierender Feuerlöscher, der nicht überprüft wurde, schuld sein, dass der Schaden größer ist, so kann die Versicherung den Ersatz reduzieren.
Berechnungsgrundlage für die Ausstattung mit Feuerlöschern in Abhängigkeit von der Brandgefährdung sind die Löschmitteleinheiten (LE). Sie wurden eingeführt, um die unterschiedlichen Löschwirkungen (Ratingzahl) von verschiedene Löschern (Wasser, Schaum, Pulver) miteinander vergleichen zu können. Ein Feuerlöscher kann bis zu 12 LE haben.
In Deutschland ist die Grundlage für das Berechnungsverfahren die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2 sowie die deutsche Fassung der europäischen Norm DIN EN 3. In Orientierung an die berufsgenossenschaftliche Regel BGR 133 wird das Ausgabeergebnis hinsichtlich der Löschmitteleinheiten optimiert, ohne dass hierdurch die durch die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2 und die DIN EN 3 getroffenen Regelungen berührt werden.
In Österreich ist – neben ÖNORM EN 3-7 und ÖNORM F-1053 – die TRVB 124 maßgebend.
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