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Unter Feuerbestattung (auch Kremation, früher Leichenverbrennung) versteht man den thermischen Oxidationsprozess einer Leiche in einem Krematorium und die anschließende Beisetzung der Asche in einer Urne.

Geschichte


Die Verbrennung des Körpers eines Verstorbenen ist in vielen Kulturen bekannt und gebräuchlich. Der Umgang mit der Asche war dabei unterschiedlich: Sie wurde verstreut - an Land oder auch in einem Gewässer - oder aufbewahrt - in einer Urne, einer Vase oder in einem Krug.

Im Christentum wurde die Feuerbestattung jahrhundertelang abgelehnt. Der Grund ist in einem engen, wörtlichen Verständnis der Auferstehung der Toten zu suchen. Wenn der Körper des Verstorbenen bei der Auferstehung wieder zum Leben erweckt werden sollte, durfte er nicht verbrannt werden. Die christliche Erdbestattung orientiert sich an der Grablegung Jesu Christi. Seit 1964 gestattet die Katholische Kirche die Feuerbestattung, sofern damit nicht die explizite Leugnung des Glaubens an die Auferstehung zum Ausdruck gebracht werden soll.

In Großstädten sind heute mehr als die Hälfte aller Beisetzungen Feuerbestattungen. Die starke Zunahme der Feuerbestattung in den letzten Jahrzehnten hat ihren Grund zum einen in den deutlich höheren Kosten für eine Erdgrabstelle im Vergleich zum Urnengrab. Andererseits spielen auch ästhetische und hygienische Überlegungen eine Rolle. Im Gegensatz zur Verwesung des Leichnams im Boden gilt die Verbrennung als sauber. Auch ist die Schadstoffbelastung des Bodens nach der Verbrennung geringer.

Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde von Freidenkern die Feuerbestattung gezielt propagiert, häufig in bewusster Abgrenzung zur christlichen Bestattungskultur. Dies führte 1905 zur Gründung des Verbandes "Freidenker für Feuerbestattung".

Andererseits verbot Baha'u'llah, der Stifter der Baha'i-Religion, 1873 in seinem Kitab-i-Aqdas die Feuerbestattung.

Durchführung und Technik


Besonderheiten vor der Feuerbestattung

Die Feuerbestattung bedarf in Deutschland einer gesonderten Genehmigung. Insbesondere dürfen keine Zweifel an der Todesursache bestehen, da eine nachträgliche Untersuchung der Leiche (Exhumierung) nach der Verbrennung nicht mehr möglich ist. Daher erfolgt vor der Kremierung eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner.

Prozedere

Der Leichnam wird mitsamt dem Sarg in einem Krematorium verbrannt. Dabei dürfen nur besondere, nicht geschraubte Särge zum Einsatz kommen. Ein Schamottestein mit einer Nummer, der auf den Sarg oder zum Leichnam gelegt wird, gewährleistet die eindeutige Zuordnung der Asche. Die Öfen in einem Krematorium sind nicht dafür ausgelegt, mehr als einen Sarg gleichzeitig aufzunehmen.

Cremation3.jpg Die Kremierung selber erfolgt in einem Muffelofen, der auf etwa 900 ° Celsius vorgeheizt wird. Die Systeme verfügen heute in der Regel über Sicherheitseinrichtungen, die eine umwelt- und ressourcenschonende und für den Mitarbeiter sichere Verbrennung sicherstellen. Der Sarg wir meist automatisiert eingefahren um einen übermäßigen Temperaturverlust zu vermeiden. Durch die wärmespeichernde Auskleidung des Ofens entzündet sich der Sarg von selbst, der Brennvorgang wird alleine durch das Zuführen von warmer Luft aufrecht erhalten. Der Einsatz von Gasbrennern ist in dieser etwa 45 Minuten dauernden Phase nicht notwendig. Anschließend werden die übrigen Bestandteile in einer weiteren Phase noch einmal unter Temperaturen von bis zu 1.200 ° Celsius und Einsatz von Gasbrennern nachgebrannt, so dass nur mehr kleine mineralische Knochenteile und nichtbrennbare Implantate übrig bleiben. Der Prozess der Kremation dauert alles in allem in etwa 90 Minuten, jedoch ist dieser Richtwert abhängig von der Körpermasse des Verstorbenen und den Medikamenten, die er in den letzten Monaten zu sich genommen hat. Während der Einäscherung verbrennt ein Großteil der Körpermasse vollständig, im speziellen die Organe und weiche Gewebeteile.

Aus den nach der Kremierung noch übrigen Anteilen (etwa 5 % des Körpergewichtes, bestehend aus Knochenresten, Implantaten und Sargbestandteilen) werden zuerst mit einem Magnet metallische Bestandteile von Implantaten oder Sargklammern herausgefiltet, danach werden sie in einer Aschenmühle gemahlen. Anschließend die Asche in die Aschenkapsel gefüllt. In deren Deckel werden Name, Geburts-, Todes- und Einäscherungsdatum eingeprägt. Zur Beisetzung kommt die Aschenkapsel in eine Überurne, die überwiegend dekorative Zwecke hat. Vor dem Mahlvorgang werden eventuelle Goldimplantate abgesondert; viele Betreiber von Krematorien spenden die dabei anfallenden Vermögen karitativen Organisationen. Herzschrittmacher müssen vor der Kremierung aus dem Körper entfernt worden sein, da die Batterie in der Hitze im Ofen explodieren würde und besonders ältere Modelle dadurch Schaden nehmen könnten.

Beisetzungsmöglichkeiten der Urne


In Deutschland besteht trotz einiger Diskussionen um diese Frage nach wie vor die Pflicht zur Beisetzung der Urne auf einem Friedhof (Friedhofszwang). Sowohl in Deutschland, in Österreich als auch in der Schweiz ist eine Bestattung der Asche als Nährstoff an den Wurzeln von so genannten „Friedwäldern“ möglich. Der Schweizer Ueli Sauter ist Erfinder und Markeninhaber des Begriffs.

In Österreich kann mit einer gesonderten Genehmigung die Urne auch im eigenen Garten beigesetzt werden.

Weblinks


Literatur


  • Fischer, N.: Zwischen Trauer und Technik. Feuerbestattung - Krematorium - Flamarium. Eine Kulturgeschichte. Berlin: Nora Verlagsgemeinschaft Dyck & Westerheide 2002. ISBN 3935445954
  • Das Todesfall- und Bestattungsrecht. Alle Gesetze des Bundes und der Länder, Stand 1. August 2005. ISBN 3-89817-476-X
  • Zimmermann: Rechtsfragen bei einem Todesfall (Taschenbuch).. ISBN 3-423-05632-0
  • Gaedke: Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechtes.. ISBN 3-452-25310-4

Bestattung | Bestattungsritual

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