Als Festsetzungsfrist bezeichnet man die Frist innerhalb deren eine Steuer festgesetzt werden kann. Die Frist beträgt für Zölle und Verbrauchsteuern ein Jahr und für die übrigen Steuern vier Jahre. Bei Steuerhinterziehung verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. Die Fristen können sich durch gesetzliche Ablaufhemmungen verlängern.
Die Festsetzungsfrist ist in § 169 Abgabenordnung geregelt.
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"Festsetzungsfrist".
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