Als Fernbahnhof bezeichnet man einen Bahnhof, an dem auch Personenzüge im überregionalen Verkehr halten.
Ein Zug gehört in Deutschland zum Fernverkehr, wenn er nicht vom zuständigen Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr (je nach Bundesland: Nahverkehrsgesellschaft, Zweckverband oder Verkehrsverbund) bestellt wird. Meistens werden diese Züge in eigener Verantwortung der Eisenbahngesellschaften, wie beispielsweise der DB Fernverkehr, betrieben. Im deutschsprachigen Bereich zählt man ICE, InterCity, EuroCity, D-Zug, InterRegio und die Nachtreisezüge dazu.
Die Deutsche Bahn hat bis Ende 2002 alle InterRegio-Linien bis auf eine Ausnahme eingestellt. Dadurch verloren die Bahnhöfe einiger Großstädte den Fernbahnhofstatus. Dies führte immer wieder zu Protesten der Lokalpolitiker, die das Vorhandensein eines Fernbahnhofs für ein wichtiges prestigeförderndes Merkmal ihrer Stadt halten.
Auf der anderen Seite gibt es eine Reihe kleinerer Gemeinden mit Anschluss an den Fernverkehr. Diese liegen häufig in Feriengebieten (etwa Zinnowitz und Heringsdorf in Mecklenburg-Vorpommern und Augustfehn im Ammerland) oder verkehrsgünstig zu Bundeswehrkasernen.
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