Die Fenstersteuer ist eine Steuer, die ein Eigentümer auf die zu seinem Wohnraum gehörenden Fenster zu zahlen hatte.
Die Fenstersteuer ist inzwischen historisch. Es gab sie
in Frankreich vom 24. November 1798 an für gut 100 Jahre als Tür- und Fenstersteuer (jährlicher Ertrag etwa 60 Mio. Francs),
in England von 1695 bis 1851,
in Spanien bis 1910 ,
in Niederlanden von 1821-1896 als Teil der Personalsteuer
Frankreich
In Frankreich gab es eine Tür- und Fenstersteuer, die nur auf vermietbare Häuser angewendet wurde. Bei Vermietung oder willentlichem Leerstand wurde die Steuer erhoben. Landwirtschaftlich genutzte Räume, Keller, Dächer und im öffentlichen Dienst verwendeten Räume wurden nicht gezählt. Die Steuer wurde vom Hauptmieter oder Eigentümer entrichtet, der sie von den Mietern nach deren Anteil wieder eintreiben konnte.
Man behauptet, daß infolge dieser Steuer die im 19. Jahrhundert in Frankreich gebauten Häuser meist ein bis drei Fenster hatten.
England
In
England wurde die Fenstersteuer zum ersten Mal
1695 erhoben, um die durch das Abfeilen von
Münzen entgangenen Einnahmen zu ersetzen. Anfangs wurden für jedes Haus 2
Shilling erhoben, später zahlte man für Gebäude mit 10-20 Fenstern 4 Shilling und für mehr als 20 Fenster 8 Shilling. Als diese Gebühren immer mehr ausuferten, kam das sogenannte "Zustopfen", also das Zumauern der Fenster, in Mode. Zugemauerte Fenster waren von der Steuer ausgenommen, sofern das Füllmaterial mit den angrenzenden Mauern hamonierte. Um Steuern zu sparen, mauerten deshalb immer mehr Hauseigentümer die Fenster ihrer Häuser zu, wodurch eine wachsende Zahl von Bürgern des Tageslichts beraubt wurden. Insbesondere in den ärmeren Stadtvierteln nahm die Situation mit der Zeit
groteske Ausmaße an. Die zunehmend unbeliebte Steuer wurde
1851 abgeschafft.
Niederlande
Die Fenstersteuer war Teil der "Personalsteuer", welche den Mietwert, Türen, Fenstern, Kaminen, Mobiliar, Dienern und Pferden besteuerte. Die Höhe der Steuer richtete sich nicht nach Größe der Öffnungen der Türen und Fenster, sondern nach Größe der Gemeinde: 40 Cent in kleineren Gemeinden oder 1,10 Gulden in größeren.
Siehe auch
Steuern und Abgaben
window tax | Impôt sur les portes et fenêtres | Imposto pri la pordi e fenestri