In den ersten Jahren der Weimarer Republik erschütterten eine Reihe von politischen Morden das Deutsche Reich, die auch als Fememorde bezeichnet werden. Dazu zählten neben den willkürlichen Tötungen während den Revolutions- und Nachrevolutionswirren von 1918/19 sowie den Anschläge auf prominente Staatsmänner wie Matthias Erzberger 1921 oder Walther Rathenau 1922 auch Fememorde, die eine Unterart der Verbrechenskategorie des "Politischen Mordes" darstellten.
Begriffsdefinition
Eine einheitliche
Definition des Terminus existierte unter den Zeitgenossen nicht. Nach Auffassung des 27.
Reichstagsausschusses „Feme-Organisationen“ und Fememorde“ aus dem Jahr 1926 lagen Fememorde vor, wenn eine
Organisation - egal welcher politischer Richtung -oder einzelne ihrer Mitglieder beschlossen, eine Person
umzubringen, weil sie Geheimnisse dieser Organisation oder einzelner Mitglieder verraten hatte oder verraten wollte. Fememorde werden somit eindeutig von den "Politischen Morden" abgegrenzt. Die Definition des Reichstagsfemeausschuss bezog in ihre Definition ausdrücklich Femeverbrechen aller politischen Richtungen, auch die von linksextremistischen Gruppierungen begannenen Taten, mit ein, auch wenn sich seit 1923 der Begriff "Fememord" zeitgenössisch auf die Verbrechen rechtsextremer Gruppen bezog.
Einordnung
Diese sog. Fememorde zielten somit auf die Beseitigung von Personen, die von Waffenlagern oder anderen Geheimnissen meist rechtsgerichteter Organisationen wussten oder diese anzeigten bzw. mit Verrat gedroht hatten. Von
1920 bis
1923 wurden in
Oberschlesien,
Ostpreußen,
Brandenburg,
Pommern,
Mecklenburg und
Bayern mindestens 23 Menschen von Angehörigen
rechtsextremer Gruppen ermordet bzw. mit Tötungsabsicht überfallen. Allein in Bayern wurden in dieser Zeit sechs Femeverbrechen begangen.
Nahezu alle Fememorde ereigneten sich in den unruhigen Anfangsjahren der Weimarer Republik, die
1923 ihren Höhepunkt erreichten, als galoppierende
Inflation,
Ruhrkampf,
Hitler-Putsch und
separatistische Bestrebungen in einzelnen Teilen des Reiches das Land erschütterten.
Parlamentarische Beachtung
Die Fememorde beschäftigten während der Weimarer Zeit zwei Parlamente:
1920 setzte der
Bayerische Landtag einen eigenen Untersuchungsausschuss ein, um das Femeverbrechen an dem Reichswehrsoldaten Hans Dobner zu untersuchen. Der Reichstag wollte in einem eigenen Reichstagsfemeausschuss 1926 diese Verbrechen und ihr Umfeld aufklären.
Die polizeilichen und gerichtlichen Untersuchungen der Femeverbrechen verlief schleppend und bestätigte das über die Weimarer
Justiz weit verbreitete Urteil, auf dem rechten Auge blind zu sein.
Literatur
- Irmela Nagel: Fememorde und Femeprozesse in der Weimarer Republik. Köln, Wien 1991.
- Ulrike Claudia Hofmann: „Verräter verfallen der Feme!“ Fememorde in Bayern in den zwanziger Jahren. Köln 2000.
- Ulrike Claudia Hofmann: Fememorde, in: Historisches Lexikon Bayerns *
- Ulrike Claudia Hofmann: Politische Morde während der Weimarer Republik, in: Historisches Lexikon Bayerns *
Weimarer Republik