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Mit der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) vom 19. März 2002 wurden die Voraussetzungen zur Einstellung als Feldwebelanwärter/-in (Heer/Luftwaffe) (Abk. FA) bzw. Bootsmannanwärter/-in (Deutsche Marine) (Abk. BA) festgelegt.

Die Anwärter durchlaufen innerhalb ihrer Ausbildung bei Heer und Luftwaffe die Dienstgrade Gefreiter (FA) und Unteroffizier (FA). Bei der Marine lauten die Bezeichnungen Gefreiter (BA) und Maat (BA).

Abzeichen

  • Bootsmannanwärter tragen bis zur Beförderung zum Bootsmann 2 goldfarbene Balken zu den Dienstgradabzeichen.

Bei Ernennung zum Feldwebel entfällt die Quertragung der Kordel auf den Schulterklappen; stattdessen wird die Goldschnur nunmehr am äußeren Kragenrand des Dienstanzuges (gleich der Silberschnurpaspelierung der Offiziere) getragen.

Siehe auch


Militärische Ausbildung | Dienstgrad (Bundeswehr)

 

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