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Die Feldmark ist die Fläche sämtlicher einer Gemarkung (also einer Gemeinde oder einem Landgut) angehöriger Grundstücke an Ackerland, Wiesen, Weiden, Waldungen etc., die an ihrer Grenze mit Bäumen, Säulen, Gräben, Rainen oder Steinen, so genannten Markzeichen, bezeichnet ist.

Im Mittelalter war die Feldmark rechtlich und wirtschaftlich zweigeteilt, es gab die „geteilte Feldmark" und die „ungeteilte Feldmark".

Unter der geteilten Feldmark verstand man das Ackerland, da die Nutzung der Äcker auf die einzelnen Höfe oder Güter aufgeteilt war. Ursprünglich war jede Flur oder jedes Gewann in so viele Grundstücke eingeteilt, wie Bauernhöfe im Dorf waren; jeder Bauer hatte also in jedem Gewann sein Stück Land. Die Größe der Äcker war aber auch damals schon verschieden, es gab ärmere und reichere Bauern. Die Grundherren hatten aber wohl die besten Stücke.

Der größte Gemarkungsteil war jedoch die ungeteilte Feldmark, auch "Allmende" genannt. Dazu gehörten der Wald, Teile der Wiesen, die Wege und das Wasser. An diesem ungeteilten Besitz war zur Nutzung jeder berechtigt, der einen „eigenen Rauch" hatte, das heißt, wer eine eigene Feuerstätte besaß.

Nach einer alten, noch in manchen Gegenden bestehenden Sitte wird die Feldmark an einem bestimmten Tag im Jahr umgangen (Grenzgang), wobei man die Markzeichen besichtigt, unscheinbar gewordene wieder verbessert und ergänzt, um hierdurch etwaigen Grenzstreitigkeiten mit benachbarten Gemeinden vorzubeugen. Um hierbei der Jugend die einzelnen Grenzpunkte möglichst tief ins Gedächtnis zu prägen, wurde sie früher an solchen Stellen in Wangen und Ohren gekniffen, zugleich aber mit Backwerk beschenkt.

Siehe auch:

Geodäsie

 

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