Der Innenminister kann durch Rechtsverordnung für Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung Fronleichnam als gesetzlichen Feiertag festlegen. Bis zum Erlass dieser Rechtsverordnung gilt der Fronleichnamstag in denjenigen Teilen Thüringens, in denen er 1994 als gesetzlicher Feiertag begangen wurde, als solcher fort. In der Praxis betrifft dies nur den Landkreis Eichsfeld.
3)
Das Augsburger Friedensfest ist nur im Stadtkreis Augsburg gesetzlicher Feiertag. Es handelt sich weltweit um den einzigen Feiertag, der auf eine Stadt begrenzt und trotzdem durch ein Staatsgesetz geschützt ist.
4)
Der ehemals bundeseinheitlich begangene Buß- und Bettag ist seit 1995 nur noch in Sachsen ein arbeitsfreier Feiertag (dessen Kosten die Arbeitnehmer alleine tragen durch einen – im Vergleich zu anderen Bundesländern – höheren Anteil an den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung). Da er aber auch in allen anderen Bundesländern als wichtiger kirchlicher Feiertag gilt, steht er unter besonderem gesetzlichen Schutz und ein Arbeitgeber darf Arbeitnehmern für diesen Tag beantragte unbezahlte Freistellung nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern.
5)
Mariä Himmelfahrt wird in Bayern von den rund 1700 Gemeinden mit überwiegend katholischen Mitgliedern sowie von den Städten Augsburg und München als Feiertag begangen. Die restlichen 356 Gemeinden begehen diesen Tag nicht als Feiertag.
6)
Der Tag der Deutschen Einheit wurde bis 1990 in den alten Bundesländern am 17. Juni zum Gedenken an den Volksaufstand 1953 in der DDR begangen. Am Tag der Wiedervereinigung (3. Oktober 1990) war zwar in vielen Betrieben Arbeitsruhe, als arbeitsfreier gesetzlicher Feiertag gilt der 3. Oktober jedoch erst seit 1991.
Bewegliche Feiertage
Ein Feiertag heißt beweglich, wenn er nicht in jedem Jahr zum gleichen Datum stattfindet. Bewegliche Feiertage haben fast immer einen Bezug zum Kirchenjahr, ihr Datum hängt vom Osterdatum ab und hat einen fixen Tagesabstand zu diesem. Der Buß- und Bettag ist der einzige bewegliche gesetzliche Feiertag, für den dies so nicht zutrifft; er ist am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag bzw. 11 Tage vor dem ersten Advent.
Neben den Feiertagen sind in manchen Ländern sogenannte stille Tage festgelegt. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten. Sportveranstaltungen sind mit Ausnahme von Karfreitag und Buß- und Bettag jedoch erlaubt. Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt:
An einer Reihe von Tagen finden in bestimmten Regionen festliche Ereignisse statt, zu denen eventuell die Arbeit ruht oder eingeschränkt ist. Da es sich dabei aber nicht um vom Gesetzgeber festgelegte Feiertage handelt, spricht man in diesem Fall auch von unechten Feiertagen oder Brauchtumstagen. Beispiele für solche Tage sind: