Als Fehlschluss (lat. fallacia) bezeichnet man einen Schluss, bei dem das abgeleitete Urteil nicht aus den explizit angegebenen oder implizit angenommenen Voraussetzungen folgt. Dies bedeutet nicht sofort, dass das abgeleitete Urteil auch falsch ist: ein Fehlschluss gibt keinerlei Aufschluss über den Wahrheitsgehalt des Urteils.
Zwei Formen sind zu unterscheiden:
Erkennst Du diesen Verhüllten? Nein! Es ist Dein Vater! Daraus folgt: Du erkennst Deinen Vater nicht.
Ist das nicht der Fall, muss das Ergebnis interpretiert werden, wobei Fehlschlüsse nicht auszuschließen sind. Eine ungültige Schlussfolgerung macht alle nachfolgenden ungültig:
Der Trugschluss des Anklägers (Gigerenzer 2002) besteht in der falschen (!) Annahme: P(Unschuld|Übereinstimmung) sei P(Übereinstimmung), wobei P für die Wahrscheinlichkeit steht.
Beim Trugschluss des Anklägers wird die Folgekette von Schlüssen also einfach übersprungen (siehe Beispiel unten) und die Wahrscheinlichkeit der Schuld wird übertrieben.
So wird auch oft in den Medien berichtet: da beide Proben mit einer Wahrscheinlichkeit von eins zu einer Million zufällig übereinstimmen, ist auch die Wahrscheinlichkeit der Unschuld eins zu einer Million, oder die Wahrscheinlichkeit der Schuld eine Million zu eins. Dies ist ein Fehlschluss und falsch (siehe auch bedingte Wahrscheinlichkeit). Genauso falsch ist die Formulierung: dass das Blut (am Tatort) von einer anderen Person als dem Verdächtigen stammt ist 1 zu eine Million, hier wird fälschlich eine Urheberwahrscheinlichkeit ("Urhebertrugschluss") angegeben - die Spur könnte auch "gelegt" worden sein.
Damit von einer Übereinstimmung auf eine Urheberschaftwahrscheinlicheit geschlossen werden kann (Punkt 2), muss ein Kreis von Menschen gefunden werden, der objektiv in Frage kommt - vor Gericht wird eine subjektive A-Priori-Wahrscheinlichkeit nicht akzeptiert. Dieses prinzipielle Problem taucht sowohl bei einer gerichtlichen Untersuchung ("Täterkreis") als auch bei einem Vaterschaftstest auf.
Um das Problem eines Fehlschlusses zu verdeutlichen einige Beispiele:
Bei Kenntnis der wirklichen Ursache für die Tollwutverbreitung handelt es sich bei diesem Fehlschluss um einen Sophismus, ansonsten um einen durch Unkenntnis herbeigeführten Paralogismus.
Der selbe Fehlschluss kann auch so dargestellt werden:
Tatsache 1: Patient XY hat Rückenschmerzen.
Tatsache 2: Patient XY hat einen Bandscheibenvorfall.
Schlussfolgerung: Der Bandscheibenvorfall ist die Ursache für die Rückenschmerzen.
Beide Schlüsse sind in (wissenschafts)philosophischem Sinne immer falsch, da auf die Erhebung weiterer Tatsachen verzichtet wird. Im besten Fall kann die Verknüpfung zweier Tatsachen Verdachtsmomente liefern, die mit wissenschaftlichen Methoden abgeklärt werden sollen.
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Gerd Gigerenzer verweist, ohne ein moralisches Urteil abzugeben, darauf, dass die Mehrheit der Cannabisbenutzer an Heroin kein Interesse habe (verbleibender Rest der großen Fläche). Die Aussage: aus "die meisten Heroinbenutzer waren früher Cannabisbenutzer" folgt "die meisten Cannabisbenutzer werden Heroinbenutzer sein", sei deshalb ein Fehlschluss. Gigerenzer beschreibt logische Fehlschlüsse als Teil des "mathematischen Analphabetismus".
Besonders deutlich wird dieser fehlerhafte Schluss, wenn man die Cannabisbenutzer durch Milchtrinker ersetzt. Die meisten Heroinabhängigen haben, mindestens einmal in ihrem Leben, Milch getrunken. Der Fehlschluss wäre, dass die meisten Milchtrinker irgendwann heroinabhängig werden.
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