Der Große Faschistische Rat (ital. Gran Consiglio Del Fascismo) war der Unterbau zu Mussolinis faschistischer Regierung in Italien. Dieses Gremium wurde per Regierungsgesetz am 9. Dezember 1928 geschaffen und übte seine Macht auf die verschiedenen italienischen Institutionen aus.
Der Großrat wurde durch den Premierminister einberufen. Sämtliche Verordnungen und Gesetze konnten nur durch Zustimmung des Premierministers in Kraft treten. Dem Großen Faschistischen Rat gelang auch eine Absetzung Mussolinis, unblutig und unter Einhaltung des bestehenden gesetzlichen Rahmens – was unter einem nach dem Führerprinzip ausgerichteten deutschen Regierungsmodell nicht möglich gewesen wäre.
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"Großer Faschistischer Rat".
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